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26.01.01 , 11:29 Uhr
SSW

Abbau der Diskriminierung von Lesben und Schwulen

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Kiel, d. 26.01.2001 Silke Hinrichsen: Es gilt das gesprochene Wort

TOP 24 Abbau der Diskriminierung von Lesben und Schwulen

Der SSW steht weiterhin hinter der Schwulen- und Lesbenpolitik, die seit 1996 von der rot-
grünen Landesregierung betrieben wird. Wir brauchen weiterhin eine aktive Politik für die
Chancengleichheit und gegen die Diskriminierung von Lesben und Schwulen.

Die größte politische Errungenschaft in diesem Sinne ist zweifellos die endlich beschlossene
Einführung einer registrierten Partnerschaft für Lesben und Schwule. Darauf wird ja auch im
Bericht ausführlich eingegangen. Die gefundene Regelung geht zwar lange noch nicht weit
genug, aber es ist zumindest ein erster Schritt getan worden. Das Ziel muss aber weiterhin
eine Gleichstellung mit der Ehe sein – auch wenn die Verwirklichung in Etappen erfolgt. Wir
erwarten jetzt von der Bundesregierung, dass das Lebenspartnerschaftsgesetz-Ergänzungs-
gesetz nicht auf lange Zeit in der Schublade verschwindet, sondern dass weiterhin offensiv für
die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare gekämpft wird. Wir sind ziemlich zuversicht-
lich, dass zukünftig noch weitere Rechte – und Pflichten – folgen werden. Das ist zumindest
die Erfahrung aus den skandinavischen Ländern, wo die homosexuellen Partnerschaften als
erstes legitimiert wurden. Dort hat man auch erst später weitergehende Regelungen z. B. für
die Adoption leiblicher Kinder eingeführt.

Es ist aber dessen ungeachtet enttäuschend, dass die Mehrheit der Bundesländer noch immer
nicht akzeptieren kann, dass die sexuelle Orientierung eines Menschen kein Kriterium für
Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de staatliches Handeln und staatliche Normen sein darf. Hier müssen viele Fehler der
Vergangenheit geheilt werden. Wir halten es aber für problematisch, wenn die Gleichstellung
der Lesben und Schwulen nur durch Sonderregelungen erfolgt. Damit wird die sexuelle
Orientierung immer noch zur Grundlage der - jetzt separaten - Gesetzgebung. Diese Form der
„positiven“ Diskriminierung mag zur Zeit noch notwendig sein. Sie ist aber beileibe nicht der
Weisheit letzter Schluss. Daher stehen wir auch einem Antidiskriminierungsgesetz skeptisch
gegenüber. Es ist wichtiger die Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Lebensweisen durch gesetz-
liche Gleichstellung in allen rechtlichen Bereichen und durch soziale Maßnahmen zu fördern.
Das macht die Landesregierung ja auch schon auf vielen Feldern.

Sie hat eine lange Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Gleichbehandlung der Lesben und
Schwulen zu fördern. Wir unterstützen vorbehaltlos das große Engagement in zentralen
sozialen Bereichen wie z. B. Jugendhilfe, Familie, Beratung, Schule und Arbeitswelt.

Was wir im vorliegenden Bericht allerdings vermissen, sind Aussagen über die Erreichung
der Ziele dieser Schwulen- und Lesbenpolitik. Das Land Schleswig-Holstein wendet z. B.
jetzt seit einigen Jahren Instrumente wie Multiplikatorenbildung und Informationsmaterial an,
um die gesellschaftliche Situation der Lesben und Schwulen zu verbessern. Ich würde mir
daher wünschen, dass die Landesregierung mitteilt, was dieses gebracht hat. Welche
Erkenntnisse hat sie darüber, inwieweit diese Multiplikatoren- und Informationsarbeit zu
positiven Effekten bei den „Endverbraucherinnen und Endverbrauchern“ geführt hat? Nur
wenn wir diese Informationen haben, können wir wirklich bewerten, ob die bestehende Arbeit
unverändert fortgesetzt werden soll, oder ob sie vielleicht noch verbessert werden kann. Mir
ist klar, dass in einem solchen Bereich keine harte Evaluation möglich ist. Es ist natürlich
schwer, Erfolge zu erfassen, wenn es um die Veränderung menschlichen Bewusstseins und
sozialen Handelns geht. Trotzdem hätten wir gern gewusst, auf welcher Grundlage die
Landesregierung die von ihr durchgeführten Maßnahmen zum Abbau der Diskriminierung
von Lesben und Schwulen bewertet.
Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de

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