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26.01.01 , 11:45 Uhr
FDP

Heiner Garg zu TOP 24 (Abbau der Diskriminierung von Lesben und S chwulen)

F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher
V.i.S.d.P.


F.D.P. Fraktion im Nr. 30/2001 Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Freitag, 26. Januar 2001 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Sperrfrist: Redebeginn E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
Heiner Garg zu TOP 24 (Abbau der Diskriminierung von Lesben und Schwulen)
„Ginge es nach dem Bundestagsabgeordneten Norbert Geis, könnten wir uns diesen Tagesordnungspunkt heute sparen. Herr Geis von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist nämlich der Auffassung, es gäbe



Presseinformation überhaupt keine Diskriminierungen von Lesben und Schwulen.
Die Krönung seines Debattenbeitrag zur zweiten und dritten Beratung des Lebenspartnerschaftsgesetzes war seine Feststellung – ich zitiere:
„Diese Art des Zusammenlebens wird von der Gesellschaft nicht akzeptiert werden.“ (Plenarprotokoll des Deutschen Bundestages, 14. Wahlperiode, 131. Sitzung, S. 12613)
Na ja, selbst Abgeordnete der Unionsfraktionen können manchmal irren. Denn eine Mehrheit der Bevölkerung akzeptiert lesbische und schwule Partnerschaften längst.
In diesem Zusammenhang ist es übrigens wenig hilfreich, wenn immer wieder versucht wird, den Untergang des Abendlandes an die Wand malen zu wollen, nur weil die Politik versucht, eine gesellschaftliche Realität einzuholen.
Ich habe bislang jedenfalls keine Schreckensmeldungen aus Dänemark, Norwegen, Schweden, den Niederlanden oder Frankreich vernommen, nur weil man dort etwas Selbstverständliches getan hat:
Zwei Menschen, die sich lieben, die füreinander einstehen wollen, nicht länger so zu behandeln, als existierten diese Beziehungen überhaupt nicht.
Es ist geradezu grotesk, dass immer wieder behauptet wird, hierdurch gerate die Ehe in Gefahr bzw. sie werde herabgesetzt.
Das Gegenteil ist richtig: Wenn Menschen gleichen Geschlechts füreinander Verantwortung übernehmen dann ist das kein Werteverlust. Das ist ein Wertegewinn und zwar für die gesamte Gesellschaft! 2 Mag sein, dass das ein oder andere Weltbild konservativer Politiker hierdurch ins Wanken gerät – aber ich frage Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wäre das wirklich so schlimm?
Anlässlich der Eröffnung der 38. Bitburger Gespräche sprach sich Alt-Bundespräsident Roman Herzog dafür aus, den Begriff Familie neu zu definieren. Seine rechtspolitische Leidenschaft gelte der Familie und nicht der Ehe.
Ich glaube kaum, dass der ehemalige Bundespräsident in Verdacht steht, die Ehe gefährden oder herabsetzen zu wollen. Um so interessanter ist das von Roman Herzog gewählte Beispiel:
Wenn etwa Patrick Lindner, der mit seinem Freund Michael Link zusammenlebt, zwei Kinder adoptiere, sei das zwar keine Ehe. Aber das ist Familie, die als solche unter dem besonderen Schutz des Staates stehe.
Bei aller Anerkennung dafür, dass nach Jahren tatsächlich mit den im Bundestag debattierten Gesetzentwürfen von SPD und Grünen einerseits und F.D.P. andererseits der Wille erkennbar war, Diskriminierungen konkret abzubauen – ist das Ergebnis mehr als fragwürdig.
Der eigene Verfassungsminister hält das mit rot-grüner Mehrheit im Bundestag verabschiedete Lebenspartnerschaftsgesetz für verfassungswidrig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, was glauben sie wie überzeugend das auf die Landesregierungen wirkt, deren Zustimmung im Bundesrat zum Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz notwendig ist?
Aber nur zusammen macht das von rot-grün auf gespaltene Gesetz überhaupt Sinn. Statt sich ernsthaft mit dem Gesetzentwurf der F.D.P. zu beschäftigen nehmen SPD und Grüne es lieber in Kauf, dass der zustimmungspflichtige Teil ihres Gesetzentwurfes vom Bundesrat abgelehnt wird.
Damit haben die Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen zwar eine Menge neuer Pflichten für Lesben und Schwule begründet. Sie haben aber nicht gleichzeitig neue Rechte geschaffen:
So steht im zustimmungsfreien Teil, dass nach einer Trennung eine gegenseitige Unterhaltsverpflichtung besteht. Erst im zustimmungspflichtigen Teil steht aber, dass Aufwendungen zum Unterhalt wie bei jeder heterosexuellen Beziehung steuerlich abzugsfähig sind. Dieser Teil ist aber gerade nicht Gesetz geworden. Mag sein, dass das alles gut gemeint war.
Mit diesem Verfahren haben SPD und Grüne im Deutschen Bundestag die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare aber nicht abgeschafft sondern fortgesetzt.
Ein Konsens wäre möglich gewesen. Er war aber – insbesondere von den Grünen – nicht gewollt. Ich bedaure das außerordentlich, weil es zulasten der Sache geht.
Neben der gesellschaftlichen gab und gibt es nämlich auch eine politische Mehrheit, die nicht nur aus rot-grün besteht, dafür dass die Beziehung zwischen zwei Frauen bzw. zwei Männern endlich die Anerkennung und die rechtliche Stabilisierung erfährt, die sie schon seit langem verdient.
Margot von Renesse sprach in diesem Zusammenhang von einer Frage der Menschenrechte und des Grundgesetzes. Mag auch der Kardinal zu Köln homosexuelle Beziehungen als unsittlich ablehnen. Die Verfassung tut das nicht. Ich finde, dem ist nichts hinzuzufügen.“

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