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Heiner Garg: Fehlfahrten bei Rettungsdiensteinsätzen müssen von den Krankenkassen bezahlt werden
F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher V.i.S.d.P. F.D.P. Fraktion im Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Nr. 31/2001 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Kiel, Freitag, 26. Januar 2001 E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Gesundheitspolitik/Fehlfahrten bei RettungsdiensteinsätzenHeiner Garg: Fehlfahrten bei Rettungsdiensteinsätzen müssen von den Krankenkassen bezahlt werdenZum gemeinsamen Antrag der im Landtag vertretenen Parteien zu Fehlfahrten bei Rettungsdiensteinsätzen sagte der gesundheitspolitische Sprecher der F.D.P.-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg: Presseinformation „Es ist gut, dass es im Sozialausschuss zu einer parteiübergreifenden Einigung gekommen ist. Jetzt ist die Landesregierung am Zug, eine entsprechende Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen“, stellte der liberale Gesundheits- und Sozialpolitiker fest.„In der Zwischenzeit müssen sich Kassen, Kommunen, Kreise und kreisfreie Städte an einen Tisch setzen, damit ein Kompromiss für die Übergangszeit gefunden werden kann. Denn es kann nicht sein, dass Patienten, also Beitragszahler, oder schlimmstenfalls sogar deren Hinterbliebene die Kosten tragen müssen.“