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26.01.01 , 12:54 Uhr
B 90/Grüne

Karl-Martin Hentschel: Große Schritte beim Abbau der Diskriminierung vorangekommen

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Sperrfrist: Redebeginn Landeshaus Es gilt das gesprochene Wort! Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Zu TOP 24 - Maßnahmen zum Abbau der Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Diskriminierung von Lesben und Schwulen - erklärt Telefax: 0431/988-1501 für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Mobil: 0172/541 83 53 Karl-Martin Hentschel: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Nr. 022.00 / 26.01.2001 Große Schritte beim Abbau der Diskriminierung vorangekommen
Zum zweiten Mal liegt uns ein Bericht über die Aktivitäten der Landesregierung darüber vor, den etwa 240.000 lesbischen Bürgerinnen und schwulen Bürgern unseres Landes endlich die gleichen Rechte wie allen anderen Schleswig-HolsteinerInnen zu verschaffen.
Das Ziel ist eindeutig: „Allen Vorurteilen gegen Lesben und Schwule ist gemein, dass sie Homosexualität aus einer heterosexuellen Perspektive bewerten; eine heterosexuelle Ori- entierung wird als „normal“ angesehen, eine homosexuelle hingegen als „Abweichung“. Ziel der Landesregierung ist darum ein Perspektivwechsel als Voraussetzung für eine Überwin- dung von Vorurteilen. Ausgehend davon, dass eine heterosexuelle und eine homosexuelle Orientierung gleichwertig sind, sind Maßnahmen in allen Bereichen staatlichen Handelns aus einer Perspektive zu bewerten, in der die sexuelle Orientierung von Menschen als Un- terscheidungskriterium keine Rolle spielt.“
Diese politische Leitlinie von rot-grün ist Ausdruck eines tiefgehenden Wertewandels im Umgang der deutschen Gesellschaft mit ihren lesbischen und schwulen Mitgliedern. Erst die gesellschaftlichen Umbrüche Ende der 60er Jahre haben den Lesben und Schwulen in Deutschland die Freiheit vor strafrechtlicher Verfolgung gebracht und ihnen den Mut gege- ben, für ihre Rechte zu kämpfen.
Ich finde es beschämend, dass es bis zum 7. Dezember 2000 gedauert hat, dass der Deut- sche Bundestag die Verfolgung der Lesben und Schwulen zwischen 1939 und 1945 als na- tionalsozialistisches Unrecht und die Verurteilungen nach dem Paragrafen 175 - damit wur- de jeder Sex zwischen Männern unter Strafe gestellt - zwischen 1949 und 1969 als Verlet- zung der Menschenwürde der Betroffenen anerkannt hat.
Aber aus dieser Entschuldigung für die Fehler staatlichen Handelns in der Vergangenheit folgt für mich auch der Auftrag, jedwede noch vorhandene rechtliche Ungleichbehandlung zwischen Homosexuellen und Heterosexuellen aufzuheben. Ein Schritt dahin, aber ein sehr wesentlicher, ist das von der rot-grünen Mehrheit im Bundestag beschlossene Gesetz zur Schaffung der „Eingetragenen Partnerschaft“. Damit erhalten lesbische und schwule Paare erstmals einen gesicherten Rechtsrahmen. Der bayerische Ministerpräsident Stoiber hat dazu gesagt: „Hier soll sich das Gesicht der Republik ändern“.
Die „Eingetragene Partnerschaft“ ist angesichts des bisherigen Umgangs der Bundesrepu- blik mit ihren homosexuellen BürgerInnen ein historischer Durchbruch. Insoweit hat Stoiber recht. Er übersieht allerdings, dass sich das Gesicht der Republik auch in dieser Hinsicht längst geändert hat. In einer Umfrage des „Spiegel“ vom Juli 2000 erklären nur noch 41 Prozent der Befragten ihre grundsätzliche Gegnerschaft zur „Homo-Ehe“. 54 Prozent spre- chen sich hingegen dafür aus, dass gleichgeschlechtliche Paare standesamtlich heiraten dürfen.
Wir leben in einer Zeit der Globalisierung und neuer technischer Revolutionen. Alte Ge- wissheiten wanken. In dieser Zeit der Verunsicherung verpflichten sich immer mehr Men- schen, auf Dauer für einander einzustehen. Das tun homosexuelle Paare ebenso wie hete- rosexuelle. Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gibt es daher keinen Grund, sie unterschiedlich zu behandeln.
Der Kollege Wadephul hat zur Begründung seiner Ablehnung der Eingetragenen Partner- schaft erklärt, so seine Presseerklärung vom 10. November, es gehe es der CDU darum, „diejenigen zu unterstützen, die sich für Kinder entscheiden. Unabhängig davon, ob Kinder innerhalb einer Ehe, einer Partnerschaft ohne Trauschein oder von Alleinerziehenden groß gezogen werden, verdienen die Eltern unsere uneingeschränkte Unterstützung.“ Ich kann das uneingeschränkt unterschreiben. Nur warte ich seither auf den Antrag der CDU- Fraktion zur Abschaffung des Ehegattensplittings zugunsten einer noch über die Maßnah- men der rot-grünen Bundesregierung hinaus gehenden Besserstellung von Familien mit Kindern.
Ähnliches gilt für zahlreiche andere steuerrechtliche Regelungen, in denen allein der Trau- schein zu erheblichen Einkommensverbesserungen führt. Solange Sie aber Ehepaaren oh- ne Kindern diese Besserstellung zustehen, ist es unredlich, sie homosexuellen Paaren zu verweigern. Dies heißt nichts anderes als Lesben und Schwule weiterhin als BürgerInnen Zweiter Klasse zu behandeln.
Leider hat die Mehrheit der CDU/FDP-regierten Länder im Bundesrat genau dies getan und das Ergänzungsgesetz abgelehnt, mit dem die Unterhaltspflicht eingetragener Lebenspart- ner bei der Einkommenssteuer berücksichtigt und sie bei der Erbschaftssteuer und tarif- rechtlich mit Ehepartnern gleichgestellt werden sollen. Ich appelliere vor allem auch an die FDP-Fraktion, sich bei ihren ParteifreundInnen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen für eine Zustimmung im anstehenden Vermittlungsverfahren einzusetzen. In der Debatte über den ersten Bericht der Landesregierung hat die Kollegin Aschmoneit-Lücke das Erstgeburtsrecht für die erfolgreiche Bundesratsinitiative des Landes Schleswig- Holstein zur Schaffung eines solchen Rechtsinstituts noch für die FDP in Anspruch ge- nommen.
Aber auch, wenn die FDP wieder einmal umfällt: Die Signale für den Abbau der Diskriminie- rung von Lesben und Schwulen stehen auf grün. Und Schleswig-Holstein, das beweist das Anti-Diskriminierungsprogramm der Landesregierung, ist auch hier ganz vorn.
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