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Holger Astrup und Monika Heinold: Sonderausschuss zum kommunalen Verfassungsrecht
9. Februar 2001 Schleswig- Holstein SPD Presseinformation Holger Astrup und Monika Heinold:Sonderausschuss zum kommunalen VerfassungsrechtDie Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden in der nächsten Landtagssitzung einen Antrag auf Einsetzung eines Sonderausschusses zur Fortschreibung des kommunalen Verfassungsrechts einbringen. Der Sonderausschuss soll die Erfahrungen der 1996 reformierten Kommunalverfassung analysieren und Vorschläge zu deren Fortschreibung erarbeiten. Diese soll er dem Landtag bis zur Sommerpause vorlegen. Das erklärten heute in Kiel die Parlamentarischen Geschäftsführer der beiden Fraktionen, Monika Heinold und Holger Astrup.„Mit der Auflösung der Enquete-Kommission sind deren Themen noch längst nicht erledigt, und für den Landtag kann das Ende der Enquete nicht das Ende der Debatte um die Kommunalverfassung bedeuten. Wir nehmen die Aufträge, mit denen sich die Enquete hätte bechäftigen sollen, sehr ernst und werden sie nicht unter den Tisch fallen lassen. Ein Sonderausschuss ist das geeignete Gremium, diese Aufgaben erfolgreich abzuarbeiten“, erläutern Heinold und Astrup.Der Sonderausschuss soll sich nach Angaben von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit den Themen Direktwahl, Stärkung des Ehrenamtes, Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner, Stellung der hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungs- Verantwortlich: beauftragten und Gemeindewirtschaftsrecht befassen. Aus dem Innen- und Petra Bräutigam Rechtsausschuss sollen der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zur Änderung Pressesprecherin der SPD-Landtagsfraktion des Kommunalen Verfassungsrechts sowie das Thema „Weiterentwicklung Tel.: 0431/988-1305 Fax: 0431/988-1308 des Kommunalverfassungsrechts“ zur Beratung in den Sonderausschuss Claudia Jacob überführt werden, um eine angemessene Beratung zu gewährleisten. Pressesprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Tel.: 0431/988-1503 Fax: 0431/988-1501