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12.02.01 , 15:44 Uhr
B 90/Grüne

Karl-Martin Hentschel und Rainder Steenblock: Maßnahmen zur umweltfreundlichen und sozialen Weiterentwicklung der Landwirtschaft

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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Karl-Martin Hentschel, Fraktionsvorsitzender: Nr. 035.01 / 12.02.2001



Maßnahmen zur umweltfreundlichen und sozialen Weiterentwicklung der Landwirtschaft in Schleswig- Holstein
Die Agrarpolitik des Landes steht vor zwei Aufgaben: Einerseits muss sie den Bauern ange- sichts der dramatischen Einbrüche beim Rindfleischverkauf helfen. Hiervon sind immerhin 60% der Höfe in Schleswig-Holstein betroffen. Andererseits muss der Umbau der Landwirt- schaft eingeleitet werden, um das Vertrauen der Verbraucher wiederherzustellen.

Die Finanzierung der BSE-Folgekosten muss deshalb schnellstens geregelt werden. Das mit Tiermehl versetzte Futter und die mit Tierfetten erstellten Milchaustauscher müssen von den Höfen verschwinden. Die Kostenaufteilung für die Aufkaufaktion von nicht mehr verkaufba- ren Rindern muss zwischen EU, Bund und Ländern schnell und fair geregelt werden.

Um den notwendigen Umbau der Landwirtschaft einzuleiten, sollte das Land Schleswig- Holstein die Neuorientierung der Landwirtschaft nach sozialen und ökologischen Kriterien unterstützen, wie sie von der Bundesministerin für Verbraucherschutz und Landwirtschaft, Renate Künast, vorgeschlagen wird: !"Stärkung des Verbraucherschutzes (u.a. auch Importverbot für Fleisch aus Län- dern, die keine BSE-Tests vornehmen) !"Abkehr von der Überproduktion (u.a. Kälberfrühvermarktungsprogramm) !"Neuorientierung der allgemeinen Fördermittel der EU / 1. Säule (diese umfasst 90 % der Fördermittel, die keine Komplementärmittel von Land und Bund erfordern). Notwendig ist hier die grundsätzliche Bindung an Umweltauflagen und Beschäftig- tenzahl, z.B. Aufnahme der Grünlandprämie und Förderung aller Futtermittel). !"Neuorientierung der Kriterien für die Fördermittel der EU /2. Säule und der Ge- meinschaftsaufgabe Bund-Land in Richtung umweltverträgliches Wirtschaften (dies betrifft 10% der EU-Mittel, Mittel für standortangepasste Landwirtschaft).

In Schleswig-Holstein sollte die Landesregierung die Möglichkeiten konsequent nutzen, die bereits jetzt bestehen. Die folgenden von uns vorgeschlagenen Maßnahmen sollen mög- lichst noch in 2001 umgesetzt werden. Soweit notifizierte EU-Mittel eingeplant sind, ist die Umsetzung erst für 2002 möglich. 1. Infohotline und Erstberatungsprogramm
Es soll eine Infohotline zunächst für ½ Jahr mit Option auf Verlängerung eingerichtet werden. Dazu muss von Seiten der Landesregierung dringend Informationsmaterial über Themen wie artgerechte Tierhaltung, Grünlandextensivierung, umweltschonende Produktionsweisen, Ökolandbau, dafür geeignete EU-Förderung usw. erstellt werden. Es soll ein Erstberatungsprogramm aufgelegt werden. Jede(r) Landwirt(in) soll An- spruch auf fünf Stunden kostenlose Beratung durch den Öko-Ring oder einen ande- ren Verband haben, um sich über Möglichkeiten der Umstellung seiner Produktions- weise, Fördermöglichkeiten, artgerechte Tierhaltung informieren zu lassen. Die Kos- ten von ca. 600 DM pro Beratung übernimmt einmalig das Land. Dafür muss der be- stehende Haushaltstitel (0802/68301, bisher 300 TDM) um ca. 180 TDM aufgestockt werden. 2. Förderung standortangepasster Landwirtschaft
Die Beihilfen für standortangepasste Landwirtschaft aus der zweiten Säule der EU- Agrarpolitik stehen für alle Landwirte zur Verfügung. Hier müssen die Möglichkeiten der Agenda 2000 für Verbraucher-, Umwelt- und Tierschutz und für die Bindung der Förderung an die Zahl der Arbeitsplätze voll genutzt werden (Gestaltung der Richtli- nien). Der Haushaltstitel für die Förderung standortangepasster Landwirtschaft (Titel 0803/68304) soll durch Umschichtung um 12 Mio. DM erhöht werden. Dazu können sowohl Landes- als auch EU-Mittel dienen, weiterhin Mittel aus der "Gemeinschafts- aufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (sog. GA-Mittel) sowie Mittel aus der Maßnahmengruppe 10 (Dorferneuerung, Haushaltsgruppe 0803 Maßnahmengruppe 10), deren Ansatz in 2001 verdoppelt wurde. 3. Vertragslandwirtschaft
Die Mittel für die standortangepasste Landwirtschaft sollen verstärkt dafür eingesetzt werden, Tätigkeiten von Landwirten, die dem Umwelt- und Naturschutz dienen, zu vergüten (Knickbewirtschaftung, Uferrandstreifenpflege, Grünlandextensivierung). Die Kündigung von Verträgen zur Grünlandextensivierung durch das MLR muss sofort gestoppt werden. Vielmehr müssen die bestehenden Verträge sichergestellt und aus- gebaut werden. 4. Investitionsförderung - einzelbetriebliche Förderung
Die bestehende Investitionsförderung soll in Zukunft vorrangig an den Kriterien Um- weltverträglichkeit, Tierschutz und Beschäftigungswirksamkeit ausgerichtet werden. Mögliche Kriterien wären die Beschränkung auf maximal zwei Großvieheinheiten pro Hektar, die Gülleausbringung auf eigenen Flächen und artgerechte Tierhaltung. 5. Förderung ökologischer Landwirtschaft
Die Einführungs- und Beibehaltungsprämien sollen auch in Schleswig-Holstein auf das von der EU akzeptierte Niveau angehoben werden: bei Acker- und Grünland auf 600 DM/ha in den ersten zwei Jahren, ab dem dritten Jahr 300 DM/ha. Die Finanzie- rung kann erfolgen durch 50% EU-Mittel, 20% Landesmittel, 30% Bundesmittel aus GA). Die Beibehaltungsprämie muss in Zukunft vollständig an die Bauern ausgezahlt werden. Die Vertragsnaturschutzprogramme müssen in Zukunft auch für Öko-Betriebe geöff- net werden, weil auch diesen Betrieben wirtschaftliche Nachteile durch die Auflagen dieser Programme entstehen (z.B. Mähzeitpunkte). 6. Vermarktungsfonds
Der Vermarktungsfonds für ökologische Produkte muss professioneller geführt wer- den. Aufträge an private Werbeagenturen sind denkbar. Die dafür notwendigen Mittel müssen gesondert zur Verfügung gestellt werden (Kofinanzierung Bund und EU ist möglich). 7. Weiterverarbeitung von ökologischen Produkten
Weiterverarbeitende Betriebe (zum Beispiel Schlachtereien und Molkereien) sollten bei der Umstellung oder Einrichtung von Verarbeitungslinien aus ökologischem Land- bau ebenso wie die Landwirte gefördert werden und Kontrollkostenzuschüsse erhal- ten. (Förderung möglich aus ZAL, dies sind GA-Mittel und Mittel aus der 2. Säule der EU-Mittel, Investitionen auch aus dem Dorferneuerungsprogramm). 8. Regionales Gütesiegel
Das Gütesiegel „Hergestellt und geprüft in Schleswig-Holstein“ bietet mit seinen Standards eine gute Vorraussetzung für die Beteiligung am neuen Qualitätssiegel für die konventionelle Landwirtschaft. Der regionale Bezug sollte auch in einem neuen bundesweiten Qualitätssiegel vorhanden sein. Die Finanzierung muss EU- rechtskonform erfolgen. 9. Forschung und Ausbildung umstellen
Die Landesregierung sollte Gespräche mit der Agrarfakultät der CAU sowie mit allen in der Ausbildung tätigen darüber aufnehmen, wie die Ausbildung und Forschung auf eine nachhaltige Landwirtschaft im Sinne der zweiten Säule der Agenda 2000 neu ausgerichtet werden kann. Dies beträfe die CAU, die Fachhochschule, die Landwirt- schaftsschulen und die Landwirtschaftskammer) Daneben muss die Forschung und Ausbildung für die ökologische Landwirtschaft deutlich ausgebaut werden, um das Ziel eines Marktanteils von 20% abzusichern und die notwendige Kompetenz im Lande sicherzustellen. Das Leitbild von Ausbildung und Forschung muss in Zukunft eine Landwirtschaft sein, die ohne Medikamente, Hormone, chemische Dünger, Herbizide, Insektizide, Pestizi- de auskommt und artgerechte Tierhaltung gewährleistet. 10. Biomasseinitiative
Die Landesregierung sollte unter Koordination aller beteiligten Ressorts und Kompe- tenzen sicherstellen, dass Schleswig-Holstein endlich die Chancen nutzt und sich zum Ziel setzt, im Bereich der Biomassenutzung eine führende Rolle einzunehmen. ***

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