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Monika Heinold: Auf zum dritten Akt!
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Sperrfrist: Redebeginn Claudia Jacob Es gilt das gesprochene Wort! Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Zu TOP 13 - Sonderausschuss Kommunalverfassung - erklärt die Parlamentarische Geschäftsführerin der Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Telefax: 0431/988-1501 Monika Heinold: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.deAuf zum dritten Akt! Nr. 042.01 / 21.02.2001Sehr geehrter Herr Präsident , sehr geehrte Damen und Herren,Die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen will bei der Änderung des Kommunal- rechts drei Schwerpunkte setzen: 1. Die Stärkung der ehrenamtlich Tätigen durch die Stärkung des Hauptausschus- ses. 2. Die Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten. Eine Abwahl darf nicht jederzeit ohne Vorliegen besonderer Gründe mit einfacher Mehrheit möglich sein, nur weil die Beauftragte z.B. unbequem ist. Auch müssen Personalentscheidungen wieder in den Hauptausschuss kommen, unter obligatorischer Einbeziehung der Gleich- stellungsbeauftragten. Selbstverständlich für uns ist, dass wir die Verpflichtung für Städte, ab 10.000 Einwohnern eine Gleichstellungsbeauftragte zu beschäftigen, beibehalten wollen. 3. Mehr Beteiligungsrechte für Bürgerinnen und Bürger. Zu diesem Zweck wollen wir mehr Kompetenzen für die Ortsbeiräte, Jugendbeiräte und Ausländerbeiräte. Auch wollen wir die Hürden für ein Bürgerbegehren herabsetzen. Es hat sich gezeigt, dass diese gerade in größeren Orten schwierig zu bewältigen sind. Denkbar wäre hier die Herabsetzung der notwendigen Stimmenzahl oder die Verlängerung der Frist für die Unterschriftensammlung.Unser Ziel war ursprünglich die zweite Lesung noch vor den Sommerferien. Realistisch müssen wir aber wohl eine zweite Lesung im Herbst anpeilen. Für uns steht jedoch fest, dass wir bis Ende diesen Jahres auf alle Fälle damit durch sein wollen. Deshalb enthält der Antrag die Vorgabe, Vorschläge des Sonderausschusses bis zur Sommerpause aus- zuarbeiten, damit dann die Entscheidungsfindung in den jeweiligen Fraktionen und Par- teien vonstatten gehen kann. Das alles hätten wir natürlich auch im Innen- und Rechtsausschuss diskutieren können. Der entschiedene Vorteil des Sonderausschusses liegt aber darin, dass er nur dieses Thema zu behandeln hat und dass wir einen Termin für den Abschluss der Beratung ge- setzt haben. Das zwingt uns alle, die Probleme zügig anzugehen und sie nicht vor uns herzuschieben, wie wir es seit geraumer Zeit tun: Denn die Defizite der neuen Kommu- nalverfassung sind ja schon länger bekannt.Allerdings müssen wir auch zur Kenntnis nehmen,• dass einige mit der neuen Kommunalverfassung zufrieden sind, • dass ein "Zurück zur alten Kommunalverfassung" ohne Direktwahl überwiegend nicht gewollt wird, • dass nicht alle aufgetretenen Probleme mit der neuen Kommunalverfassung zu tun haben, sondern auch mit der breit eingeführten Budgetierung, dem engeren Finanz- spielraum und den breiten gesetzlichen Verpflichtungen der Kommunen.Wir starten jetzt also zum dritten Akt: Die Kommunalverfassung war schon Thema des Sonderausschusses „Kommunales“ im letzten Jahr, und sie war schon Thema der been- deten Enquête. Jetzt bekommt sie einen Extra-Ausschuss. Wenn auch das nicht hilft, werden wir es wohl nie packen. Und das können wir uns alle miteinander nicht leisten! ***