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21.02.01 , 15:19 Uhr
FDP

Ekkehard Klug zum Sonsoring an Schulen

F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher
V.i.S.d.P.


F.D.P. Fraktion im Nr. 58/2000 Schleswig-Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Mittwoch, 21. Februar 2001 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Sperrfrist: Redebeginn Telefax: 0431/9881497 E-Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
In seinem Redebeitrag zu TOP 3 (Änderung des Schulgesetzes/ Sponsoring) erklärte der bildungspolitische Sprecher der F.D.P.-Fraktion, Dr. Ekkehard Klug, heute im Landtag:
„Es ist seit langem auch in Schleswig-Holstein üblich, dass Schulen von Wirtschaftsbetrieben oder anderen privaten Stellen Geldspenden oder



Presseinformation Sachleistungen erhalten, die der Arbeit der Schule zugute kommen.
Die wachsende Bedeutung von Sponsoren und Spendern im Schulbereich ist sicher auch ein Anzeichen dafür, dass die Mittel aus öffentlichen Kassen vielfach nicht ausreichen.
Die F.D.P. begrüßt prinzipiell die Bereitschaft privater Geldgeber, sich für Schulen zu engagieren. Wir meinen aber, dass diese Entwicklung nicht dazu führen darf, dass das Land oder die kommunalen Schulträger schrittweise immer mehr aus ihrer Verantwortung entlassen werden. Es kann nicht sein, dass die Bürger einerseits als Steuerzahler für den öffentlichen Bildungsauftrag zur Kasse gebeten werden und dann de facto noch ein zweites Mal ins Portemonnaie greifen müssen, wenn sie eine gute Schule erhalten wollen.
Unzulässig muss meines Erachtens zum Beispiel die Finanzierung des regulären Schulunterrichts durch private Spender bleiben - andernfalls gäbe es hier über kurz oder lang kein Halten mehr.
Manche Befürchtungen, die in der Vergangenheit mit der Ausweitung des Sponsoring verbunden worden sind, haben sich allerdings - wie auch zu erwarten war - als übertrieben herausgestellt. Ein „Milky-Way- Gymnasium“ oder eine „Snickers-Gesamtschule“ gibt es nach wie vor nicht - und wird es sicher auch nicht geben.
Ob dieser Themenkomplex tatsächlich, wie es die Union vorschlägt, neuer gesetzlicher Regelungen und dazu ebenfalls von der CDU gewünschter Verordnungen des Kultusministeriums bedarf, sollte in der Ausschussberatung unvoreingenommen geprüft werden.
Grundsätzlich sind wir Liberale der Ansicht, dass neue Gesetze und Verordnungen nur dann beschlossen werden sollten, wenn dies unbedingt erforderlich ist. 2
So ist zum Beispiel die im Gesetzentwurf der CDU enthaltene Formulierung, Spenden seien abzulehnen, falls sie an Bedingungen geknüpft sind, die den Bestimmungen des Schulgesetzes widersprechen, eigentlich ein „Selbstgänger“.
Ob man eine solche Selbstverständlichkeit unbedingt auch noch in Paragraphen gießen muss, halte ich zumindest nicht für zwingend erforderlich.
Als problematisch erachte ich den Vorschlag der CDU, die Annahme von Spenden von der Zustimmung des Schulträgers abhängig zu machen. Die Union will dies in jenen Fällen vorschreiben, in denen die Annahme von Spenden zu Folgekosten führt.
Man stelle sich dies konkret vor: Wenn Unternehmen sich bereit erklären, einer Schule eine PC-Ausstattung oder Internetanschlüsse zu spenden, dann müsste dazu künftig auch das Einverständnis des kommunalen Schulträgers eingeholt werden.
Eigentlich sollte man doch froh darüber sein, dass private Spender bereit sind, solche Sachinvestitionen, die eigentlich zum Verantwortungsbereich des Schulträgers gehören, zu übernehmen. Wieso dies dann die Einwilligung des Schulträgers erfordern soll, vermag ich nicht einzusehen - zumal es ohnehin inzwischen weithin üblich ist, dass die Schulträger ihren Schulen für den Sachmittelbereich Globalbudgets zur Verfügung stellen und nicht mehr jeden Einzelposten durch die Kommunalverwaltung bearbeiten und genehmigen lassen.
Glücklicherweise sind die Zeiten vorbei, da man z.B. auf einer Podiumsdiskussion in einer Schule einer schleswig-holsteinischen Gemeinde vom Schulleiter zu hören bekam, dass er sich mit jeder Ausgabe, die den enormen Betrag von 300 DM überstieg, an den Schulausschuss der Gemeindevertretung wenden musste. In dieser Beziehung hat die Stärkung der schulischen Eigenverantwortung glücklicherweise einige Fortschritte gebracht, und man sollte diese Entwicklung jetzt nicht durch eine gesetzliche Hintertür in Form der Zustimmungspflichtigkeit von Spenden wieder zurückschrauben.
Spenden für schulische Zwecke sind allgemeine Realität; ja, in manchen Bereichen könnten Schule sonst überhaupt nicht zu der für ihre Arbeit erforderlichen Sachausstattung gelangen. Wer quer durch das Land berufsbildende Schulen besichtigt, wird zum Beispiel festzustellen, dass diese von örtlichen Autohändlern Kraftfahrzeuge erhalten, damit sie die schulische Ausbildung in den KfZ-Berufen durchführen können; in anderen Fällen sind es chemische Reinigungsanlagen oder CAD- Fräsmaschinen, die als Spenden von Wirtschaftsbetrieben die Arbeit der Berufsschule ermöglichen. Wenn deren Einsatz dann zu Stromverbrauch oder, im Falle der Autos, zum Verbrauch von Benzin, Motoröl oder sonstiger Bedarfsartikel führt, dann sollte dies nicht per Gesetz mit der Auflage verbunden werden, dass der Schulträger sein Einverständnis erklären muss.“

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