Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Irene Fröhlich: Das Problem ist nicht die gesetzliche Grundlage, sondern die praktische Ausführung
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Sperrfrist: Redebeginn Claudia Jacob Es gilt das gesprochene Wort! Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Zu TOP 14 - Soziale Absicherung von Bundeswehr- soldaten bei Auslandseinsätzen - erklärt die innen- Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 politische Sprecherin der Fraktion Telefax: 0431/988-1501 Bündnis 90/Die Grünen, Irene Fröhlich: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.deDas Problem ist nicht die Nr. 044.01 / 21.02.2001gesetzliche Grundlage, sondern die praktische AusführungSehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren!Der uns vorliegende FDP-Antrag ist im Zusammenhang mit den Veröffentlichungen der Zeitschrift Stern vom 08.02.2001 zu sehen. Ein nicht untypisches Verfahren der Opposi- tion, Presseberichterstattung als Inhalt ihrer Politik zu übernehmen. Im Stern wird an zwei Fallbeispielen geschildert, welche dramatischen Auswirkungen Verletzungen bzw. ein Unfall mit Todesfolge im Rahmen von Bundeswehreinsätzen im Ausland haben kön- nen, für den betroffenen Soldaten und seine Familie.Die im Antrag zitierte Aussage des Bundesverteidigungsministers Rudolph Scharping ist sicherlich durch diese Berichterstattung ausgelöst. Diese Äußerung, dass nämlich Bun- deswehrsoldaten vor Antritt eines Auslandseinsatzes eine private Unfallversicherung ab- schließen sollten, findet auch unsere Verwunderung. Er suggeriert, dass die gesetzlichen Bestimmungen zur sozialen und medizinischen Absicherung derjenigen Menschen, die freiwillig im Einsatz unseres Staates ihren Leib und ihr Leben für humanitäre Zwecke ris- kieren, nicht ausreichen.Sollte dies so sein - ich betone sollte, denn ich bin noch nicht davon überzeugt, dass dies wirklich der Fall ist - so können wir diese rechtliche Situation nicht hinnehmen.Denn diese Menschen sind bereit, ein politisch durch die Entscheidungsträger des Par- lamentes gewolltes Engagement durch den Einsatz ihrer Gesundheit und ihres Lebens in die Tat umzusetzen. Diesen Menschen gebührt unser Respekt und sie haben Anspruch auf die Fürsorgepflicht des Staates. Insbesondere dann, wenn es sich bei Auslandseinsätzen um Friedensdienste und huma- nitäre Hilfeleistungen handelt. Wird der Zweck der besonderen staatlichen Fürsorge, die Risikoabsicherung, nicht erfüllt, so müssen wir die entsprechenden Regelungsdefizite finden, ihre Ursachen suchen und die gesetzlichen Regelungen entsprechend anpassen.Aber, wie vorhin schon erwähnt, gerade hiervon bin ich hier und heute nicht so über- zeugt, wie es die FDP zu sein scheint. An dieser Stelle möchte ich noch einmal auf den eingangs erwähnten „Stern-Artikel“ zurück kommen. Wenn ich ihn richtig gelesen habe, dann erscheint mir das Problem nicht so sehr in der gesetzlichen Grundlage zu liegen, sondern vielmehr in der praktischen Ausführung, das heißt der konkreten Bewilligungs- praxis.Das Merkblatt des Bundesverteidigungsministeriums zur finanziellen und sozialen Absi- cherung bei besonderen Auslandsverwendungen zählt die Vielfalt der gesetzlichen Absi- cherungen differenziert auf, weist aber auch auf die Überprüfung der persönlichen Absi- cherung und gegebenenfalls deren Ergänzung durch den Abschluss einer privaten Un- fallversicherung hin. Das Bundesverteidigungsministerium tut dies vor dem Hintergrund, dass zwischen den privaten Versicherungsunternehmen und dem Bundeswehrverband eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen worden ist, die explizit einen Haftungsvorbe- halt im Rahmen der sogenannten „Kriegsklausel“ für Lebens- und Unfallversicherungen ausschließt bzw. deutlich einschränkt.Dies ist meines Erachtens aber nicht damit gleichzusetzen, dass die gesetzlichen An- sprüche nicht ausreichen, sondern es soll vielmehr dem einzelnen Soldaten vor dem Hin- tergrund seiner persönlichen Lebenssituation eine zusätzliche Absicherung für sich und seine Familie ermöglichen. Und dies in einem Rahmen, der vor dem Hintergrund der nicht unerheblichen Zulagen für Auslands- und Sondereinsätze auch zumutbar erscheint.Ohne die differenzierte Analyse vorweg nehmen zu wollen, bin ich heute eher der An- sicht, dass wir keinen Bedarf an Veränderung der gesetzlichen Ansprüche oder der damit verbundenen Leistungen im Bereich des SVG oder BVG haben, sondern dass sich der Bundesverteidigungsminister eher mit der restriktiven Handhabung angesichts berechtig- ter Forderungen auseinander setzen sollte. Auch bin ich nicht wie die FDP der Auffas- sung, dass die Bundesregierung bis zu einem Zeitpunkt "X" die Kosten für eine private Unfallversicherung von Soldaten übernehmen sollte - in keinem Fall, bevor nicht konkret nachgewiesen und begründet worden ist, dass reale Versorgungsdefizite bestehen.Vor diesem Hintergrund werde ich mich dem Vorschlag anschließen, den FDP-Antrag zur weiteren Beratung in den Sozialausschuss zu überweisen. Grundsätzlich ist dieser Problemkreis auf Bundesebene zu überprüfen, um dann eventuell entsprechende Kon- sequenzen auf Bundesebene zu ziehen. Aber wir alle wissen auch: Durch Ausschussar- beit kann man und frau nur klüger werden. ***