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Ekkehard Klug: "Mangelhafte Absicherung der Bundeswehrsoldaten bei Auslandseinsätzen ist ein Skandal"
F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher V.i.S.d.P. F.D.P. Fraktion im Nr. 56/2001 Schleswig-Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Mittwoch, 21. Februar 2001 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Sperrfrist: Redebeginn Telefax: 0431/9881497 E-Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Ekkehard Klug: „Mangelhafte Absicherung der Bundeswehrsoldaten bei Auslandseinsätzen ist ein Skandal“In der Landtagsdebatte zu TOP 14 (Soziale Absicherung von Presseinformation Bundeswehrsoldaten bei Auslandseinsätzen) erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der F.D.P.-Fraktion, Dr. Ekkehard Klug, zur Einbringung des von der F.D.P. hierzu vorgelegten Entschließungsantrages:„Bei Auslandseinsätzen wie in Bosnien oder im Kosovo sind Bundeswehrsoldaten erheblichen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt.Nun war in jüngster Zeit aus Presseberichten zu erfahren, dass der Bundesverteidigungsminister unsere Soldaten ohne hinreichende soziale Absicherung in Krisengebiete beordert.Für noch schlimmer halte ich die Tatsache, dass Herr Scharping von diesen Problemen weiß, aber bis auf Entscheidungen in Einzelfällen bislang nichts getan hat, um die Situation zu verbessern.Der Bundesminister der Verteidigung verletzt damit auf skandalöse Weise seine Fürsorgepflicht.Gegenwärtig befinden sich etwa 600 Bundeswehrsoldaten aus schleswig-holsteinischen Standorten im KFOR- oder SFOR-Einsatz.Der Landtag sollte auch im Interesse dieser schleswig-holsteinischen „Bürger in Uniform“ den Bund dazu auffordern, die von der politischen Führung der Bundeswehr selbst eingeräumten Unzulänglichkeiten umgehend abzustellen.Die F.D.P.-Fraktion hat dem Landtag deshalb einen Entschließungs- antrag vorgelegt.Nach dem vor zwei Wochen erschienenen Bericht des Magazins „Stern“ bestehen die genannten Probleme vor allem für jene Bundeswehr- angehörigen, die nicht Berufssoldaten sind und daher keine beamtenähnliche Absicherung genießen. 2 Der „Stern“ zitiert Rudolf Scharping u.a. mit dem Satz:„Das Soldatengesetz passt nicht auf eine Bundeswehr, die auch internationale Einsätze zu bewältigen hat“.Änderungsbedarf besteht u.a. im Hinblick auf den § 55 des Soldatengesetzes, der eine automatische Entlassung von kranken Zeitsoldaten vorsieht.Im „Stern“ wird dazu der Fall eines Zeitsoldaten geschildert, dem durch eine Mine bei Prizren ein Fuß abgerissen wurde und den die Bundeswehr - getreu den geltenden Bestimmungen - nach einer Unterschenkelamputation entlassen hat - nachdem ihm zuvor, kaum dass er die Intensivstation verlassen hatte, erst einmal das Gehalt gekürzt worden war.Spontane Hilfe, etwa zur Finanzierung behindertengerechter Umbauten in der Wohnung des geschädigten Soldaten, erhielt der Betroffene nur durch private Initiative, durch eine Spendensammlung, an der sich vor allem seine Kameraden beteiligt haben.Wie der „Stern“ weiter berichtet, fordert der Bundeswehrverband außer Novellierung des Soldatengesetzes auch ein Invalidenprogramm, wie es in anderen Staaten bereits seit langem üblich ist und das Hilfen für Soldaten, die im Einsatz gesundheitliche Schäden erlitten haben, vorsieht.Geradezu unglaublich finde ich eine vom „Stern“ zitierte Äußerung des Bundesverteidigungsministers aus einem Protokoll des Verteidigungsausschusses des Bundestages: „Grundsätzlich berate die Bundeswehr die Soldaten dahingehend, vor einem Einsatz eine private Unfallversicherung abzuschließen“.Abgesehen davon, dass viele private Versicherungen sich auf eine „Kriegsklausel“ zurückziehen, die Ansprüche in der Regel ausschließt, muss man hier doch feststellen:Der Einsatz von Bundeswehrsoldaten bei friedensstiftenden oder friedenssichernde Auslandsmissionen kann doch nicht als privates Risiko behandelt werden, gegen das man sich auf eigene Kosten absichern muss.Hier besteht Handlungsbedarf - und zwar sofort!Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, um Zustimmung zu unserem Antrag.“