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21.02.01 , 16:48 Uhr
SPD

Hermann Benker zu TOP 14:Soziale Absicherung von Bundeswehrsoldaten bei Auslandseinsätzen

Sozialdemokratischer Informationsbrief


Landtag Kiel, 21.02.2001
aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn



Hermann Benker: zu TOP 14:

Absicherung von Bundeswehrsoldaten bei Auslandseinsätzen

Was ist das für ein Antrag? Im ersten Augenblick habe ich gedacht, das hängt mit der Bundeswehrstrukturreform zusammen, und die F.D.P. ist auf ein Papier gestoßen, demzufolge alle in Schleswig-Holstein abgezogenen Soldaten und zivilen Mitarbeiter für Auslandseinsätze verwendet werden. Als Quellenangabe über die behauptete Aus- sage des Verteidigungsministers haben wir den „Stern“ gefunden, und darüber hinaus wird ein Appell an die Bundesregierung gerichtet, der auch noch das falsche Gesetz ändern soll. Herr Kollege Behm, Sie hätten Ihre Kollegen von diesem Antrag abhalten sollen! Er ist obsolet, und ich werde Ihnen das belegen.

Ich war völlig verunsichert, weil ich mich aus 1982 noch daran erinnere, dass wir als Sozialdemokraten von der Bundesregierung ein Auslandsverwendungsgesetz gefor- dert haben, und es ist tatsächlich auch schon realisiert.

Im März 1999 ist darüber hinaus ein Merkblatt zur finanziellen und sozialen Absiche- rung bei besonderen Auslandsverwendungen herausgegeben worden, das am 14.04.2000 in wesentlichen Punkten korrigiert und ergänzt worden ist, auch die Aus- landsverwendungszuschlagsverordnung ist am 24.01.2000 verbessert worden. Auf den zwölf DIN A 4-Seiten dieses Merkblattes geht es sowohl um die finanziellen Leis- tungen als auch um die soziale Absicherung der Soldaten und darüber hinaus auch die
Schleswig- Holstein

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soziale Absicherung der Wehrpflichtigen, der Beamten und Richter nach dem Beam- tenversorgungsgesetz.

Die Versorgung auch bei vergleichbar gefährlichen Auslandsverwendungen umfasst Ausführungen über die soziale Absicherung für Arbeitnehmer, Lebensversicherungs- schutz, Unfallversicherungsschutz, Entschädigungsleistungen des Bundes, Arbeits- platzschutz und Unterhaltssicherung. Letztlich führt das Merkblatt noch die Zahlung der Bezüge, nämlich im voraus für maximal 30 Tage, die Beihilfen nach den Beihilfe- vorschriften, Fürsorgeleistungen der Sozialbetreuer und steuerliche Werbungskosten bei Auslandsaufenthalt auf. Aber in diesem Merkblatt befindet sich auch der Satz, der Anstoß erregt hat. Ich zitiere ihn deshalb in vollem Umfang: „Vor einem Auslandsein- satz sollten deshalb alle, die noch keine private Lebens- oder Unfallversicherung ab- geschlossen haben, prüfen, ob die private Risikovorsorge ausreicht. Bei Unfall- und Dienstunfähigkeitsversicherungen sollten die verschiedenen Tarife des Bundeswehr- rahmenvertrages, die das passive Kriegsrisiko mit einschließen, besonders beachtet werden“ – also nichts hinter verschlossen Türen.

Die Soldaten erhalten täglich einen Auslandsverwendungszuschlag, der je nach Stufe der Gefährdung oder Stufe der Belastung zwischen DM 50 und DM 180 in sechs Stu- fen gewährt wird. Und der Verband bat mich, besonders auf einen Punkt hinzuweisen, nämlich dass mit dem Auslandsverwendungszuschlag alle materiellen und immateriel- len Belastungen abgegolten werden, so dass daraus eben auch eine Versicherung be- zahlt werden kann.

Ich habe eine Liste von 24 Punkten, die der Bundeswehrverband und die ÖTV im Au- genblick mit der Regierung aushandeln. Davon sind acht der Forderungen in der letz- ten Verbandszeitung nachzulesen, das empfehle ich Ihnen, damit Sie sehen, dass die Verbände sich wirklich im Sinne der F.D.P. stark machen.

Wir haben ein hervorragendes Archiv, das Ihnen auch weiteres Material liefert: • es gibt ein Auslandsverwendungsgesetz, -3-



• es gibt eine Auslandsverwendungszulagenverordnung, • es gibt einen Rahmenversicherungsvertrag, • es gibt ein Merkblatt über Auslandseinsatz und nichteheliche Lebensgemeinschaf- ten, • es gibt ein Handbuch für Auslandseinsätze im Frieden (der Umdruck 1/100) und • es gibt eine Aufnahme einer gleichlautenden Passage in die zentrale Dienstvor- schrift 20/3.

Ich glaube, es bedarf nicht der F.D.P. auf Landesebene, weil die Soldaten „Manns“ genug und seit 01.01.2001 auch „Frau“ genug sind, ihre Forderungen zu artikulieren. Und ÖTV und Bundeswehrverband sind Verbände, die diesen Forderungen Nachdruck verleihen können, es gibt kontinuierliche Verhandlungen mit den Verbände. Insofern schlage ich vor, dass die F.D.P. erklärt, den Antrag als erledigt zu betrachten oder ihn zurückzuziehen, oder wir überweisen ihn an den Sozialausschuss, wo Sie sich dann sachkundig machen können, um den Bundestag ein bisschen zu entlasten.

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