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21.02.01 , 17:29 Uhr
FDP

Ekkehard Klug: "Sicherung des Lehrernachwuchses ist nicht zum Nul ltarif zu haben"

F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher
V.i.S.d.P.


F.D.P. Fraktion im Nr. 61/2000 Schleswig-Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Mittwoch, 21. Februar 2001 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Sperrfrist: Redebeginn Telefax: 0431/9881497 E-Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
Ekkehard Klug: „Sicherung des Lehrernachwuchses ist nicht zum Nulltarif zu haben“
In seinem Redebeitrag zur verbundenen Debatte zu TOP 18, 19 und 22 (Referendarbezüge/Fachlehrer/Berufsausbildung) erklärte der bildungs- politische Sprecher der F.D.P.-Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug:



Presseinformation „Die 1998 vom Bundesgesetzgeber beschlossene Absenkung der Anwärterbezüge ist ein politischer Fehler gewesen. Insbesondere bei den berufsbildenden Schulen verstärkt diese Verschlechterung den ohnehin schon spürbaren Mangel an Lehrernachwuchs.
Deshalb ist Eile geboten, eine flexible Neuregelung zur Gewährung von Sonderzuschlägen für Referendare einzuführen.
Die Landesregierung hat sich in diesem Sinne bereits positioniert, und dafür ist sie - wie ich meine - auch von der Opposition zu loben. Allerdings hat die Landesregierung kürzlich auch in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Kollegin Sylvia Eisenberg eingeräumt, dass derzeit nicht absehbar ist, wann die zur Einführung der Anwärtersonder- zuschläge erforderliche Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes erfolgen wird.
Die F.D.P.-Fraktion schlägt Ihnen, meine Damen und Herren, deshalb in dem von uns vorgelegten Änderungsantrag vor, auch einen alternativen Lösungsweg in Erwägung zu ziehen, um die Attraktivität der Referendarstellen zu erhöhen: Nach unserer Auffassung könnte der von Lehramtsanwärtern und Referendaren eigenverantwortlich erteilte Unterricht auch teilweise gesondert vergütet werden.
Wie problematisch die Absenkung der Referendarbezüge ist, wurde bereits aus der Antwort der Landesregierung auf die von mir vor zwei Jahren gestellte Anfrage deutlich (Drucksache 14/1980 vom 9. Februar 1999). Der Finanzminister bestätigte damals, dass es im Einzelfall bei Referendaren, die vor der Neuregelung ein monatliches Brutto- einkommen in Höhe von 2.700 DM erhielten, zu einer Einkommens- minderung von bis zu 700 DM gekommen sei. 2 Die Frage, ob beabsichtigt sei, die dadurch verursachten Probleme durch Einführung von Sonderzuschlägen zu mildern, wurde damals – vor zwei Jahren - von der Landesregierung ausdrücklich verneint.
Um deutlich zu machen, wohin die 1998 beschlossene Absenkung der Referendarbezüge führt, möchte ich auf Modellrechnungen hinweisen, die der Leiter des IPTS-Landesseminars der berufsbildenden Schulen in einem Rundschreiben vom 7. Dezember 1998 vorgelegt hat: Danach lag zum Beispiel ein verheirateter Studienreferendar, der als Alleinverdiener für eine Familie mit einem Kind im Alter von mehr als 2 Jahren zu sorgen hat, mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von rund 2.280 DM um rund 110 DM unter den für diesen Fall geltenden Sozialhilfesätzen.
Auch wenn dies sicher ein Extrembeispiel für die Auswirkungen des Versorgungsreformgesetzes 1998 ist, so wird daraus aber doch meines Erachtens deutlich, dass hier Korrekturbedarf besteht - und zwar meines Erachtens über den Kreis der zur Zeit besonders knappen Nachwuchslehrkräfte der berufsbildenden Schulen hinaus.
Generell müssen wir heute feststellen: Die Sicherung des Lehrernachwuchses wird in den kommenden Jahren nicht zum Nulltarif zu haben sein.
Vor uns liegt eine Zeit, in der sich der Arbeitsmarkt im Lehrerbereich dramatisch verändern wird: der Bewerbermangel wird von Jahr zu Jahr immer mehr zunehmen und uns eine öffentliche Diskussion bescheren, die allenfalls noch mit der in den letzten Monaten geführte Debatte über den Mangel an IT-Fachkräften vergleichbar ist.
Die Sicherung der Unterrichtsversorgung wird nur durch ein Bündel von Maßnahmen erreichbar sein. Die heute vorliegenden Anträge decken dazu allenfalls einen kleinen Teilbereich ab.
Bei den berufsbildenden Schulen, deren Probleme in den Anträgen über die Referendarbezüge und die Einstellung von Fachlehrern thematisiert werden, kommt es nach meiner Auffassung auch darauf an, Studienangebote im Bereich der Lehrerbildung erheblich auszuweiten.
Neben dem an der Uni Flensburg bestehenden Studienangebot für das Lehramt an gewerblich-technischen Berufsschulen sollte auch an der Technischen Fakultät der Universität Kiel ein solches Studienangebot geschaffen werden - zum Beispiel für die IT- Fächer, in denen wir dringend hierfür ausgebildete Berufsschullehrer benötigen.
Daneben halte ich es auch für erforderlich, die Aufnahmekapazität im Studiengang der Diplom-Handelslehrer an der Kieler Uni zu vergrößern.
Ein erweitertes Studienangebot für ein grundständiges Lehramtsstudium im Berufsschulbereich kann freilich nur mittelfristig zur Verbesserung der Bewerberlage führen.
Im Januar 2000 hat die Landesregierung in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der F.D.P.-Fraktion zur Entwicklung des Lehrerbedarfs mitgeteilt, dass Schleswig-Holstein in den nächsten Jahren jährlich bis zu 130 Berufsschullehrer allein zur Besetzung der Stellen benötigt, die pro Jahr durch Pensionierung freiwerden.
An der Uni Flensburg sind zurzeit im Lehramtsstudiengang für berufsbildenden Schulen 74 Studierende immatrikuliert. Die jährliche Neuaufnahme von Studenten liegt dort seit 3 Jahren in der Größenordnung zwischen 15 und 20 Studienanfängern - und das ist eindeutig zu wenig, um den Bedarf zu decken.
Da die Anwerbung von Absolventen aus Hochschulen anderer Bundesländer immer schwerer wird, weil alle Länder ebenfalls eine steigende Nachfrage nach diesen Nachwuchslehrern haben, bleibt uns kein anderer Weg als die Erweiterung unserer eigenen Angebote in diesem Bereich der Lehrerbildung.
Daneben wird es sicher in vermehrtem Umfang auch nötig sein, Diplom-Ingenieure, Diplom-Volkswirte bzw. Diplom-Kaufleute in das Lehramt an berufsbildenden Schulen aufzunehmen. Allerdings ist dabei unbedingt darauf zu achten, dass diese Bewerber eine berufspädagogische bzw. wirtschaftspädagogische Zusatzqualifikation erhalten müssen.
Der Einsatz von Fachlehrern an Berufsschulen - Thema des zweiten CDU-Antrages - ist seit langem in Schleswig-Holstein bewährte Praxis. Im Landeshaushalt 2001 sind 320 Stellen für Fachlehrer ausgewiesen.
Ich halte es dabei für richtig, dass der Antrag der Union bei der Einstellung von Fachlehrern der fachlichen Qualifikation die oberste Priorität einräumt.
Was wir uns überhaupt nicht leisten können - und dies sei vor allem an die Adresse der GRÜNEN hervorgehoben - sind Notlösungen in Zeiten des Lehrermangels, die im Kern nichts anderes darstellen als die Rekrutierung eines pädagogischen Volkssturms.
Über die Modalitäten der Anwerbung und Einstellung von Fachlehrern sollten wir im Bildungsausschuss noch eine detailliertere Beratung führen.
Ende letzten Jahres haben die Vertreter aller Fraktionen in Kiel an einer Veranstaltung des Personalrats der Lehrer in Ausbildung teilgenommen, auf der u.a. darauf hingewiesen wurde, dass der Übergang zur dezentralen Personalbewirtschaftung für die betroffenen Lehrkräfte zu bis dahin ungelösten Problemen geführt. Früher habe - nach Darstellung des Leiters des IPTS-Landesseminars für berufsbildende Schulen - jeder angehende Fachlehrer die Zusage erhalten, dass er bei einem mindestens als „befriedigend“ bewerteten Ausbildungsabschluss eine Stelle erhalten würde. Heute, da die Stellenbewirtschaftung nicht mehr zentral erfolgt, sei dies so nicht mehr gewährleistet.
Der dritte Antrag der Union betrifft die Flexibilisierung der Berufsausbildung. Auch das ist für den Landtag kein neues Thema. Bereits im Herbst 1997 habe ich im Plenum für die F.D.P.-Fraktion einen Antrag eingebracht (Drucksache 14/1046), in dem wir uns u.a. für eine „Flexibilisierung der Berufsausbildung im Sinne der Schaffung neuartiger, weniger theoriehaltiger Ausbildungswege und Abschlüsse“ eingesetzt haben.
Der von Frau Eisenberg vorgelegte Antrag greift dieses Thema wieder auf; wir sollten darüber im Detail im Bildungsausschuss diskutieren. Bekanntlich hängt die Einführung neuer Ausbildungsordnungen von einer Übereinkunft der Gewerkschaften und der Arbeitgeber ab. Die Politik kann hier nur Anstöße geben. Es ist aber sicher richtig, dass wir auch mit der Landesregierung über die in diesem Bereich eingetretenen Entwicklungen - bzw. über nicht eingetretene Entwicklungen - diskutieren.“

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