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22.02.01 , 17:00 Uhr
FDP

Heiner Garg: Neue Wege in der Drogenpolitik einschlagen

F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher
V.i.S.d.P.


F.D.P. Fraktion im Nr. 67/2001 Schleswig-Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Donnerstag, 22. Februar 2001 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Sperrfrist: Redebeginn Telefax: 0431/9881497 E-Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
Heiner Garg: Neue Wege in der Drogenpolitik einschlagen
In seinem Redebeitrag zum gemeinsamen Antrag von SSW, SPD, F.D.P. und B90 die Grünen zu TOP 12 (Neue Wege in der Drogenpolitik) sagte der gesundheitspolitische Sprecher Dr. Heiner Garg:



Presseinformation „Bereits vor sieben Jahren hatte sich unsere Gesundheitsministerin daran gemacht, die heutige Drogenpolitik einmal zu überdenken. Abgesehen von dem – nicht besonders glücklichen Vorstoß – Cannabis in Apotheken verkaufen zu wollen, herrscht aber seit längerer Zeit drogenpolitische Funkstille.
Sie hätten sich nicht so schnell ins Bockshorn jagen lassen dürfen Frau Ministerin! So haben Sie die drogenpolitischen Initiativen ganz der Kollegin Tengler überlassen: Die drogenpolitische Sprecherin der CDU- Fraktion hat nämlich ihr Büro zur haschfreien Zone erklärt – auch wenn uns das nicht wirklich weiterhilft.
Ich will Ihnen auch sagen, Frau Tengler, worum es uns bei dem vorliegenden Antrag vor allem geht:
1. Drogenabhängige nicht länger zu kriminalisieren und 2. den Gebrauch von Cannabis und Marihuana in der Schmerztherapie - also z.B. bei schwer erkrankten – AIDS- oder Krebspatienten zuzulassen.
Es ist notwendig, sich bei der Diskussion über Modellversuche in der Drogenpolitik über bestimmte Ziele im klaren zu sein. Daher ist es gut und richtig, dass der SSW dieses Thema wieder aufgegriffen hat.
Es müssen abseits ausgetrampelter drogenpolitischer Pfade folgende Fragen gestellt werden:
- Wie lässt sich der Teufelskreis der bisherigen Drogenpolitik durchbrechen? - Welche Definition soll zukünftig bei harten und weichen Drogen gelten und wie soll dabei zwischen den legalen und illegalen Drogen unterschieden werden? 2 und - Warum werden die von illegalen Drogen abhängigen Menschen immer noch kriminalisiert statt therapiert?
Aus diesem Grunde halte ich es für notwendig, wenn den Ländern die Möglichkeit eingeräumt wird, neue Denkansätze eigenständig zu verfolgen. Schließlich herrschen in Schleswig-Holstein andere Voraussetzungen als beispielsweise in Berlin.
Fest steht dabei, dass eine Vogel-Strauss-Politik, wie sie von Teilen der Union immer noch betrieben wird, ganz bestimmt kein neuer Ansatz ist. Es ist allerdings schon erstaunlich, wenn die Landesregierung extra dazu aufgefordert werden muss, eine einheitliche Praxis im Umgang mit dem Betäubungsmittelkonsum in Justizvollzugsanstalten durchzusetzen.
Immerhin gibt es für den Vollzug bereits seit 1993 eine einheitliche Richtlinie. Hier liegt doch ganz offensichtlich ein Versäumnis der Landesregierung vor. Selbstverständlich kann und darf eine solche Richtlinie den jeweiligen Anstaltsarzt nicht aus seiner Therapieverantwortung entlassen.
Gleichwohl muss aber gewährleistet sein, dass landeseinheitlich gewollte Maßnahmen nicht am Therapieprivileg des Arztes scheitern. Die Unabhängigkeit der Anstaltsärzte ist ein hohes Gut.
Doch ist es ebenso notwendig, ihnen die gewollte drogenpolitische Zielrichtung deutlich zu machen! Unter normalen Voraussetzungen steht der Therapiefreiheit des Arztes immer das Recht auf die freie Arztwahl gegenüber. Diese Freiheit ist dem jeweiligen Häftling aber gerade nicht gegeben. Der Insasse einer JVA hat im Zweifelsfall gerade nicht Möglichkeit zu alternativen Therapien.
Ich erinnere an das Vorhaben, in Schleswig-Holstein, die Ausgabe von Einwegspritzen in Justizvollzugsanstalten einzuführen.
Dieses Modell ist an dem praktischen Widerstand der Bediensteten in den Justizvollzugs- anstalten gescheitert und aufgrund der Haushaltslage seit 1998 bis auf weiteres aufgeschoben worden. Hier wird ein weiteres Versäumnis der Landesregierung deutlich:
Wenn drogenpolitische Ziele nur halbherzig verfolgt werden, darf man sich nicht wundern, dass diese bei den kleinsten Widerständen scheitern.
Natürlich bedarf es für solche Projekte nicht nur den politischen Willen zur Änderung. Auch die Betroffenen, ob Insassen, Anstaltspersonal oder Ärzte, müssen davon überzeugt werden.
Das Argument der JVA-Bediensteten ist doch gut nachzuvollziehen, wenn sie in den Justizvollzugsanstalten quasi hinter jedem Krümel Rauschgift her sein müssen - auf der anderen Seite aber Spritzen verteilen sollen.
Hier muss umgedacht werden! Modellprojekte können ein solches Umdenken fördern.
Es ist bedauerlich, wenn bereits erarbeitete Projekte, in der Schublade verstauben, nur weil die Landesregierung sie nicht weiter verfolgt. So existiert seit 1998 ein mit der externen Drogen- und AIDS-Hilfe erarbeitetes Modellprojekt für die Justizvollzugsanstalten und wird aus angeblich finanziellen Gründen nicht umgesetzt.
Neben großartigen Ankündigungen ist da so gut wie nichts gewesen. Deshalb bietet der gemeinsame Antrag eine gute Grundlage, neue Wege in der Drogenpolitik einzuschlagen“.

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