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Christel Happach-Kasan: "Gütesiegel aus Schleswig-Holstein ist überregional anerkannt"
F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher V.i.S.d.P. F.D.P. Fraktion im Nr. 102/2001 Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Donnerstag, den 22. März 2001 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Sperrfrist: Redebeginn E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Christel Happach-Kasan: „Gütesiegel aus Schleswig- Holstein ist überregional anerkannt“In ihrem heutigen Debattenbeitrag zu TOP 26 (Gütezeichen „Hergestellt und geprüft in Schleswig-Holstein“) erklärte die umwelt- und agrarpolitische Sprecherin der F.D.P.-Landtagsfraktion, Dr. Christel Presseinformation Happach-Kasan:„Der Grundsatz: ‚Willst Du Schleswig-Holstein oben sehen, musst Du die Tabelle drehen‘, gilt für fast alle Wirtschafts- und Finanzdaten dieses Landes im Bundesvergleich.Im Bereich des Gütezeichens „Hergestellt und geprüft in Schleswig- Holstein“ gilt er ausnahmsweise einmal nicht.Dieses Qualitätsgütesiegel wird seit seiner Einführung im Jahre 1965 mehr und mehr anerkannt: Es war für die Verbraucher eine Möglichkeit ein Produkt zu erwerben, das besonderen Qualitätsanforderungen garantierte.Außerdem machte es schleswig-holsteinische Produkte über die Grenzen des Landes hinaus bekannt. Das Gütesiegel ist 90 % der schleswig-holsteinischen Bevölkerung und rund 50 % der Bundesbürgerinnen und Bürger bekannt.Die BSE-Krise hat das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in Fleischprodukte erschüttert. Die Menschen sind verunsichert und Rinderprodukte mit dem Herkunftsnachweis aus unserem Bundesland sind mit dem Auftreten von BSE-Fällen belastet. Dies ist ein Problem. Probleme sind aber immer auch eine Chance. Diese Chance hat die Landwirtschaftskammer mit dem Konzept für ein neues Gütezeichen genutzt. Diese Neuorientierung sollten wir als politisch Handelnde unterstützen.Die F.D.P. begrüßt die Überarbeitung des „Gütezeichenkonzeptes“. Allerdings gibt es auch problematische Aspekte, die noch nicht hinreichend berücksichtigt wurden. So bleibt zu klären, inwieweit ein regionales Qualitätssiegel nicht gegen europäische Wettbewerbsvorschriften verstößt. In der Europäischen Union gibt es 2 das sogenannte „Diskriminierungsverbot“. Es schreibt vor, dass mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen oder Maßnahmen gleicher Wirkung zwischen den Mitgliedstaaten verboten sind.Wenn das neue Gütezeichen sich aber auch auf die Herstellung von Produkten aus Schleswig-Holstein bezieht, dann hat beispielsweise der französische Landwirt möglicherweise hierdurch einen Wettbewerbsnachteil.Die Durchführung des geplanten Markenfleischprogramms kann ein Ansatz sein. Allerdings sind Regelmäßige Kontrolluntersuchungen beim Tierhalter nicht die Aufgabe eines Markenfleischprogramms. Die Aufgabe liegt vielmehr bei der besonders guten Qualität des letztendlich produzierten Nahrungsmittels. Die artgerechte Tierhaltung sicherzustellen ist nicht Aufgabe eines Gütezeichens für Nahrungsmittel, sondern der entsprechenden Behörde.Für hochwertige Nahrungsmittel ist neben der Produktionsmethode insbesondere die Qualität des Endprodukts von besonderer Bedeutung. Hier muss dann auch der Maßstab für die Vergabe des Qualitätssiegels entsprechend hoch angesetzt werden. In diesem Zusammenhang erinnere ich nur daran, dass der Ausbruch von BSE nichts mit konventioneller oder ökologischer Agrarwirtschaft zu tun hat. Das hat ja auch Herr Umweltminister Müller inzwischen begriffen.Lassen Sie mich als letzten Punkt die Finanzierung des neuen Gütezeichens ansprechen. Der Anteil der Finanzierung durch die Öffentliche Hand ist seit 1965 von 100 % auf nunmehr 35 % zurückgegangen. Wir finden es richtig, dass ein Teil des Budgets des Gütezeichens auch aus der Landeskasse finanziert wird, da auch die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher durch das Gütezeichen bedient werden, Kontrollaufgaben übernommen werden.Nun aber den Anteil des Landes wieder auf 50 % zu steigern, halten wir für falsch. Grundsätzlich ist es hoheitliche Aufgabe die Gesundet von Nahrungsmitteln zu überwachen. Eine gesteigerte Qualität, wie sie durch das Gütezeichen sichergestellt wird, dient jedoch auch und überwiegend als Wettbewerbsvorteil den eingebundenen Betrieben.“