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22.03.01 , 15:22 Uhr
SPD

Maren Kruse zu TOP 26: Gütezeichen "Hergestellt und geprüft in Schleswig-Holstein"

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Landtag Kiel, 22.03.2001
aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn


Maren Kruse zu TOP 26:

Gütezeichen „Hergestellt und geprüft in Schleswig-Holstein“

Wir sind in der Agrarpolitik an einem Punkt angekommen, wo unsere bisherigen Ver- fahren und Instrumente auf den Prüfstand gestellt und neu im Hinblick auf einen kon- sequenten Verbraucherschutz und verlässliche Deklarationen ausgerichtet werden müssen: Ziel muss es sein gesunde und kontrollierte Lebensmittel in Schleswig- Holstein zu produzieren. Dabei kommt auch dem Gütezeichen „Hergestellt und geprüft in Schleswig-Holstein“ eine neu zu bestimmende Rolle zu. Das Gütezeichen der Ver- gangenheit kann diesen neuen Anforderungen so nicht standhalten. Weder war es ge- eignet, BSE auszuschließen, noch hat es dem Verbraucherwunsch, in Schleswig- Holstein hergestellte Lebensmittel zu erhalten, voll genügt. Folgerichtig hat der Land- tag daher zunächst einen finanziellen Rückzug aus dem Gütezeichen der Vergangen- heit vollzogen.

Doch sind die Verdienste des Gütezeichens durchaus zu würdigen. Das Gütezeichen ist in Schleswig-Holstein und auch bundesweit bekannt. Darauf wollen wir aufbauen. Die Mitfinanzierung durch die Wirtschaft ist ständig gewachsen, die Kriterien zur Ver- gabe und die Systemkontrollen sind in vielen Bereichen weiterentwickelt worden. Auch die Bemühungen der Landwirtschaftskammer, das Gütezeichen neu auszurichten, sind zu begrüßen.

Heute haben wir die Schlussfolgerungen der Landesregierung aus der BSE- Problematik präsentiert bekommen. Entscheidend wird in Zukunft sein, eine gläserne Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Produktions- und Kontrollkette von der landwirtschaftlichen Produktion bis zur Laden- theke sicherzustellen. Die Produkte müssen in den verschiedenen Produktionsstufen Qualitätstore passieren, um den Anforderungen zu genügen. Hierbei kann das Güte- zeichen eine wichtige Rolle übernehmen. Klar muss jedoch sein: Wenn weiter Lan- desmittel zur Verfügung gestellt werden sollen, werden wir bei den neuen Kriterien für das Gütezeichen mitbestimmen.

Wir müssen in diesem Zusammenhang Sorge dafür tragen, dass der Verbraucher nicht durch eine Vielzahl unterschiedlicher Siegel und Zeichen für Lebensmittel verwirrt wird. Die Idee von Ministerin Künast – nur jeweils ein Gütesiegel für konventionell und für ökologisch erzeugte Lebensmittel – ist daher zu begrüßen, und die Vorgaben für diese bundesweiten Siegel sind vom Gütezeichen in Schleswig-Holstein aufzugreifen.

In jedem Fall ist sicherzustellen, dass Produkte mit dem Gütezeichen aus Schleswig- Holstein tatsächlich alle Qualitätstore in Schleswig-Holstein durchlaufen haben und nicht z.B. ein Katenschinken mit dem Gütezeichen ausgezeichnet wird, der von einem Schwein stammt, das in den Niederlanden geboren oder gemästet wurde. Nur so kann für das Marketing - neben den Kontrollsystemen für die Qualitätstore, denen alle Le- bensmittel aus Schleswig-Holstein genügen müssen - ein glaubhafter regionaler Bezug entstehen und genutzt werden. Ich bin sicher, dass dieser regionale Bezug zu einem Land, das weithin in der Verbraucherwahrnehmung ein positives Image auch durch den Tourismus besitzt, im Marketing einen Vorteil besitzt, der genutzt werden sollte. Dabei sollte das Gütezeichen sowohl für Produkte aus dem konventionellen als auch aus dem ökologischen Landbau offen sein.

Ein wesentlicher Punkt bei einem neuen Gütezeichen für Schleswig-Holstein ist die Mitverantwortung und Mitfinanzierung der Kontrollsysteme durch die Land- und Ernäh- rungswirtschaft. Sie haben ein wirtschaftliches Interesse und damit eine hohe Verant- wortung für gesunde Lebensmittel, aus der wir sie nicht entlassen werden. -3-



Neben der inhaltlichen Neuausrichtung des Gütezeichens ist auch die Finanzierung neu zu strukturieren. Ich habe auf die vorrangige Finanzierung durch die Land- und Ernährungswirtschaft hingewiesen. Dabei sollte auch die Frage der Einbindung von Mitteln der CMA diskutiert werden. Es ist jedoch zu früh, von der Landesregierung ein Finanzierungskonzept zu erwarten, wie es im Antrag 15/653 der CDU verlangt wird. Vielmehr sollten wir uns anhand eines Berichtes zunächst von der Entwicklung des Gütezeichens zur nächsten Plenarsitzung berichten lassen, bevor wir für den Haushalt 2002 in Beratungen treten. Ich empfehle daher, der Beschlussempfehlung des Agrar- ausschusses in Drucksache 15/789 zuzustimmen.

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