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Schaustellergewerbe fördernihrem Alltag
PRESSEINFORMATION Kiel, den 22.03.2001 Es gilt das gesprochene WortSilke Hinrichsen - TOP 17 Schaustellergewerbe fördern (Drs. 15/807)Beim Schaustellergewerbe handelt es sich um eine wichtige Branche, die im wesentlichen davon lebt, dass sie einfallsreich und kreativ ist und viele Bürgerinnen und Bürger anspricht, so sagte es der Parlamentarische Staatssekretär Siegmar Mosdorf zutreffend in einer Debatte zu diesem Thema im Bundestag. Auch in Schleswig-Holstein - und nicht zuletzt im Landesteil Schleswig - gibt es eine Vielzahl von Jahrmärken und Volksfesten, die eine lange Tradition haben. Ich denke dabei beispielsweise an „Brarup Markt“, der größte ländliche Markt in Norddeutschland, an die „Wikinger Tage“ in Schleswig oder an die Rumregatta in Flensburg, den traditionellen Jahrmarkt in Flensburg usw. Auf Bundesebene gibt es sogar 10.000 Veranstaltungen pro Jahr mit 200 Millionen Besucher. Diese Volksfeste tragen unbestritten zur Vielfalt des gesamtkulturellen Angebotes in der Freizeit- und Tourismuswirtschaft bei. Es ist sicherlich richtig, dass es im Gegensatz zu anderen Kulturbereichen, die teilweise sogar erhebliche Subventionen erhalten, beim Kulturgut Volksfest aber oftmals an rechtlichem Schutz und Unterstützung fehlt. Insbesondere gibt es auch immer wieder Auseinandersetzungen zwischen den Kommunen vor Ort und den Schaustellern unter anderem über die Höhe der Standgebühren, über Lärmbelästigungen, bürokratische Anforderungen etc. Schon vor fast zwei Jahren hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion daher eine Initiative zur Stärkung des Schaustellergewerbes und Sicherung der Volksfeste im Bundestag gestartet. In einen Entschließungsantrag wurde die Bundesregierung damals aufgefordert eine ganze Reihe von Verbesserungen für das Schaustellergewerbe umzusetzen. SPD, Bündnis90/Die Grünen, FDP und PDS haben dann im Juli 2000 mit einem eigenen Antrag auch das Ansinnen der CDU/CSU unterstützt. Im Dezember 2000 gab es dann eine mitternachtliche Debatte über diese Problematik, in der die Bundesregierung darlegte, dass sie einige der Forderungen in Abstimmung mit den Bundesländern bereits umgesetzt hat. Dabei ging es u.a. um touristische Marketingaktivitäten, um Erleichterungen bei der 2Ausführung des Gastsstättengesetzes und um Ausnahmegenehmigungen von den Fahrverboten am Sonn- und Feiertagen sowie um besseren Unterricht für die Schaustellerkinder und die Bezuschussung von Heimunterbringungen. Von daher waren wir doch etwas über den uns vorliegenden Antrag von SPD und Bündnis90/Die Grünen überrascht, denn er greift viele dieser schon zwischen Bund und Ländern beschlossenen Initiativen nochmals auf. Wir haben uns daher gefragt, warum mit diesem Antrag, die Landesregierung dazu aufgefordert werden soll intiativ zu werden – dies geschieht doch bereits über die Bundesebene. Bei näheren Hinsehen, geht der Antrag in einigen Bereichen dann doch weiter als der Bundestag es beschlossen hat und der Antrag ist leider in einigen Punkten sehr unklar. Das gilt auch für den CDU- Antrag, der weitere Forderungen des Schaustellergewerbes aufgegriffen hat. So soll sich beispielsweise die Landesregierung unter Punkt 2 des SPD-Grünen-Antrages dafür einsetzen, dass Schaustellertransporte generell freigestellt werden von den Regelungen beim Sonn- und Feiertagsverbot. Wir hätten uns aber die Regelung im interfraktionellen Antrag der Bundestagsfraktionen von SPD, Die Grünen, FDP und PDS gewünscht: dort lautet die Forderung: weitere Erleichterungen bei den Freistellungen für Transportfahrten von Schaustellern und Marktkaufleuten von den Fahrverboten an Sonn- und Feiertagen zu prüfen und nicht wie hier im Antrag unter Punkt 2 diese grundsätzlich freizustellen. Eine generelle Freistellung erscheint uns aber etwas zu übereilt und wenig durchdacht. Bei der gewünschten Änderung der Spieleverordnung unter Punkt 4 fehlt es uns an einer konkreten Begründung. Zwar ist es richtig, dass hier eine Euroumstellung erforderlich ist, aber warum sollen die Gestehungskosten steigen? Bei diesem Punkt bitte ich doch dringend um Aufklärung. Die unter Punkt 6 von SPD und Grüne sowie unter Punkt 12 des CDU/FDP-Antrages zu schaffenden Voraussetzungen für Ausnahmeregelungen für Volksfeste und Märkte an Feiertagen verstehen wir nicht. Wo soll was geändert werden? Bezüglich der steuerrechtlichen Seite bei der Internatsunterbringung von Kindern unter Punkt 8 des SPD/Grünen-Antrages ist die Forderung nicht zu verstehen, weil dieses heute bereits als außergewöhnliche Belastung im Sinne des Steuerrechts anerkannt wird. Warum muss hier selbstverständliches gefordert werden? Wir halten also eine Abstimmung in der Sache noch nicht für richtig. Die ungeklärten Punkten sollten also im Ausschuss beraten werden. 2