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23.03.01 , 11:51 Uhr
SPD

Wilhelm Malerius zu TOP 19: Sicherstellung des Beteiligungsverfahrens in Vorbereitung der 9. Wattenmeerkonferenz

Sozialdemokratischer Informationsbrief


Landtag Kiel, 23.03.2001
aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn



Wilhelm Malerius zu TOP 19:

Sicherstellung des Beteiligungsverfahrens in Vorbereitung der 9. Wattenmeerkonferenz

Am 31. Oktober findet die nächste Trilaterale Regierungskonferenz zum Schutz des Wattenmeeres statt. Zum neunten Mal diskutieren dann die Minister von Dänemark, Deutschland und den Niederlanden die gemeinsame Zukunft dieser Region.

Diese Versammlung wird sehr wichtig werden, denn es müssen Entscheidungen über die künftige Struktur der Zusammenarbeit getroffen werden. Auch die Nominierung des Wattenmeeres als Welterbe der Menschheit sowie die Ausweisung als besonders schutzwürdiges Meeresgebiet werden wichtige Themen sein.

In den letzten zwei Jahrzehnten wurde vieles erreicht, und die bisherigen trilateralen Konferenzen haben daran großen Anteil. So wurde 1991 in Esbjerg die gesamte Spannweite menschlichen Tuns betrachtet und ein Leitprinzip für den Wattenmeer- schutz festgelegt.

In Leuwarden (1994) wurden die Anforderungen an die menschlichen Aktivitäten mit den ökologischen Zielen für alle typischen Wattlebensräume verknüpft. Und bei der letzten Konferenz in Stade 1997 wurde ein Trilateraler Wattenmeerplan angenommen, der als eine durch fast 20-jährige politische Zusammenarbeit und internationalen Na- Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



turschutz zustande gekommene Leistung gesehen werden kann. Die Ergebnisse kön- nen für das, was erreicht wurde, als ein Maßstab gelten.

Im Bericht zur Umsetzung der Erklärung von Stade und des Wattenmeerplanes (Stand: 22.01.2001) wird gefordert: „Bei Verwirklichung des Schutzes der gesamten Vielfalt der im Wattenmeergebiet vorkommenden Habitattypen und der erfolgreichen Umsetzung des Wattenmeerplanes ist die aktive Unterstützung durch die zuständigen Behörden, Interessenverbänden und die ortsansässige Bevölkerung von großer Wich- tigkeit.“

Die Einführung eines hauptamtlichen Nationalparkservices, eingeführt im Jahre 1999 in Schleswig-Holstein, gewährleistet eine beständige Zusammenarbeit von Land, Krei- sen und Verbänden. Im Rahmen des neuen Nationalparkgesetzes sollen freiwillige Vereinbarungen mit den Betroffenen noch häufiger getroffen werden. Eine verstärkte Beteiligung der Öffentlichkeit wird durch die voraussichtlich 2001 vollständige Umset- zung eines Besucherinformationssystems entlang der Westküste sowie der Eröffnung des Multimar Wattforums Tönning 1999 erreicht.

Der Wattenmeerplan ist von den drei Wattenmeerstaaten angenommen worden und enthält einen sehr umfassenden Katalog von Prinzipien, Qualitätsnormen und detail- lierten Schutz- und Managementvereinbarungen und -verfahren. Im Hinblick auf die bestehenden Managementvereinbarungen gibt es einen möglichen Schwachpunkt, der ein untereinander abgestimmtes Vorgehen der drei Wattenmeerstaaten erfordert, da- mit sichergestellt ist, dass eine Anmeldung als WelterbeStätte nach den geltenden Maßstäben akzeptiert wird.

Er betrifft die Wirksamkeit der Befragung und Unterrichtung der Bevölkerung über eine Anmeldung als Welterbe-Stätte. Daraus ergibt sich allerdings die neue Frage: Wie soll die Beteiligung der Öffentlichkeit organisiert werden? -3-



Die Holländer und Dänen stehen im Beteiligungsverfahren und werden den Gedanken des Welterbes in öffentlichen Veranstaltungen verbreiten. An der Westküste ist im No- vember 2000 aus den Nationalparkkuratorien Nordfriesland und Dithmarschen eine Arbeitsgruppe aus 13 Personen gebildet worden. Vertreten sind der Kreistag Nordfriesland, der Gemeindetag, Fremdenverkehr, Naturschutz, Muschelfischer, der Sport, das Nationalparkamt und das MUNF. Durch die Arbeitsgruppe sollen Beschlussvorschläge für die Kuratorien und die Öffentlichkeit erarbeitet werden.

Zur Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit wird vieles getan. Der Schleswig- Holsteinische Zeitungsverlag und die Dithmarscher Landeszeitung haben sich bereit erklärt, am 19. Mai ein 3- bis 5-seitiges Journal zu veröffentlichen. Am darauffolgenden Montag wird über zwei Stunden ein Telefonservice in der Redaktion in Husum einge- richtet. Zu öffentlichen Informationsveranstaltungen in Heide und Husum werden alle gesellschaftlich relevanten Gruppen eingeladen.

Die medienbegleitende Informationsveranstaltung besteht aus den Bausteinen Grund- information über Historie, Ziele, Begriffe, Rechtsfolgen der Welterbe-Richtlinien, Welt- erbe-Überlegungen im Rahmen der trilateralen Zusammenarbeit aus Sicht des Natur- schutzes (Wattenmeersekretariat) und aus Sicht des Kulturschutzes (lokale Vertreter), Marketingwert des Welterbes (Deutsche Zentrale für Tourismus), Erfahrungsberichte aus dem Bereich der Welterbe-Stätten von Schützern und Nutzern. Es handelt sich zur Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit vorweg um eine Veranstaltung, weite- re sind - soweit für die Bevölkerung erforderlich - vorgesehen, und über das ob und wie der Anmeldung wird vor Ort entschieden.

Sie sehen, dass alles getan wird, um im Bereich des Wattenmeeres die beste Informa- tion an alle Teile der Bevölkerung weiter zu geben. Am Beispiel des Welterbes ist die- ses aufgezeigt, und Sie alle hier in diesem hohen Haus sind aufgefordert, dieses zu unterstützen und im Positiven weiter zu geben bzw. zu begleiten. -4-



Ich danke Ihnen und wir werden der Überweisung in den Umweltausschuss zustim- men.

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