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23.03.01 , 12:27 Uhr
SPD

Wolfgang Baasch zu TOP 25: Sechster Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein

Sozialdemokratischer Informationsbrief


Landtag Kiel, 23.03.2001
aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn


Wolfgang Baasch zu TOP 25:

Sechster Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten für soziale Ange- legenheiten des Landes Schleswig-Holstein


Die erneut gestiegene Anzahl der Eingaben bei der Bürgerbeauftragten für soziale An- gelegenheiten macht zweierlei deutlich. Zum einen, dass die Bürgerinnen und Bürger des Landes Schleswig-Holstein auf die fachliche Qualität der Beratung und Unterstüt- zung durch die Bürgerbeauftragte vertrauen. Gleichzeitig stellen wir aber zum zweiten fest, dass unsere sozialen Sicherungssysteme nach wie vor Probleme haben, jeden Einzelfall sachgerecht zu bearbeiten und zu entscheiden. Wenn die Bürgerbeauftragte in der Statistik ihres sechsten Berichtes deutlich macht ist, dass von 2.118 bearbeite- ten Eingaben 1.913, also 82,3 % der Eingaben positiv im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, die sich an die Bürgerbeauftragte gewandt haben, erledigt werden konn- ten, ist dies eine Erfolgsstatistik.

Eine Erfolgsstatistik, die aber auch hinterfragen lässt, warum Entscheidungen von Versicherungsträgern bzw. Sozialhilfeträgern oft so laufen wie sie laufen. Der sechste Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten zeigt erneut, wie schwer es Bürgerinnen und Bürger haben, sich in sozialen Fragen mit ihren Rechtsan- sprüchen durchzusetzen. Hier die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten als parteiischen Partner zu haben, ist eine große Unterstützung. Es ist aber keine leichte Aufgabe für die Bürgerbeauftragte, denn die Vielfalt im Bereich der sozialen Sicherung Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



macht es erforderlich, in fast allen Bereichen tätig zu werden, sich mit unterschiedli- chen sozialen Anliegen, Trägern und Versicherungen auseinander zusetzen.

Aus dem sechsten Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenhei- ten will ich aus dem Kapitel 2 „Besondere Themen“ das Kapitel „Kindertagesstättenge- setz – Wirrwarr beim Kostenausgleich“ herausgreifen. Hier haben wir als Landtag, wie ich finde, eine besondere Aufgabe, die Anmerkungen der Bürgerbeauftragten sehr ernst zu nehmen. Haben wir doch erst vor kurzem das Kindertagesstättengesetz ge- ändert, gerade um im Bereich des Kostenausgleiches für mehr Klarheit zu sorgen. Wenn aber das Gesetz jetzt so ausgenutzt wird, dass Familien zum Objekt behördli- chen Handelns gemacht werden und Kostenfragen zwischen Kommunen hin- und her- geschoben werden, ist eine Überprüfung des Kindertagesstättengesetzes notwendig. Wir sollten uns im Sozialausschuss über die Praxis und Handhabung des Kinderta- gesstättengesetzes, gerade vor dem Hintergrund des Kostenausgleichs, informieren lassen. Es kann nicht angehen und es ist nicht zu akzeptieren, dass auf dem Rücken von betroffenen Familien Differenzen zwischen Kommunen ausgetragen werden oder gar, dass Eltern vertraglich verpflichtet werden, Kosten zu übernehmen, nur weil Kommunen sich nicht einigen können.

Ein weiterer Schwerpunkt des sechsten Tätigkeitsberichtes bildet der Bereich Sozial- hilfe. Die Bürgerbeauftragte stellt in ihrem Bericht umfassend Einzelfälle aus dem Be- reich der Gewährung von Sozialhilfe dar. Hier sind Einzelfälle, die oft mehr als nur Kopfschütteln verursachen, aufgezeigt, aber erfreulich ist auch, dass es der Bürgerbe- auftragten gelingt, in vielen Fällen Entscheidungen der Sozialämter zu korrigieren. Ich will nun den Punkt „Sozialhilfe: Streit um Kinderbetreuungskosten“ besonders er- wähnen. Eine alleinerziehende Mutter von zwei Kindern, die versucht, selbständig über eine Teilzeitbeschäftigung wieder den Einstieg ins Erwerbsleben zu erreichen, müsste, so sollte man meinen, jede Unterstützung des Sozialamtes erhalten. In dem aufgeführ- ten Fall sollte das geringe Einkommen aus der geringfügigen Beschäftigung gegenge- rechnet und die notwendige Betreuung der Kinder während der Arbeitszeit nicht er- -3-



setzt werden. Durch Engagement der Bürgerbeauftragten konnte die Entscheidung des Sozialamtes korrigiert werden.

Mit diesen beiden Beispielen aus dem sechsten Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftrag- ten will ich es belassen. Den Bericht wollen wir vertiefend im Sozialausschuss weiter- diskutieren.

Abschließend will ich mich ganz herzlich bei der Bürgerbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein, bei Dir, liebe Sigrid Warnicke, herzlich für Deine Arbeit bedanken. Dein Erfolg als Bürgerbeauftragte beruht nicht nur auf einer hohen Zahl abgearbeiteter und gelöster Fälle, sondern sie beruht auch auf der Akzeptanz, die Du Dir als Bürger- beauftragte des Landes Schleswig-Holstein erarbeitet hast. Dein direktes und offenes Zugehen auf Menschen, Deine Präsenz über Dienstleistungsabende, Telefonsprech- stunden, Außensprechtage hat dazu beigetragen, eine hohe Akzeptanz und Qualität in der Arbeit der Dienststelle zu erreichen. Dir und Deinem Team, natürlich auch in die- sem Jahr, der herzliche Dank für die erfolgreiche Arbeit, die sich im sechsten Tätig- keitsbericht dokumentiert.

Liebe Siegrid, Dir herzlichen Dank für sechs Jahre engagierter Arbeit im Interesse von Bürgernähe und Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern. Für Deine weitere Zu- kunft wünschen wir Dir alles erdenklich Gute.

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