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23.03.01 , 12:50 Uhr
B 90/Grüne

Angelika Birk: Bürgerfreundlichkeitstest für Sozialämter und Sozialversicherungen in Schleswig-Holstein bitter nötig!

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Es gilt das gesprochene Wort! Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Zu TOP 25 – Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 - erklärt die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion Telefax: 0431/988-1501 Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 Angelika Birk: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Nr. 084.01 / 23.03.2001


Bürgerfreundlichkeitstest für Sozialämter und Sozialversicherungen in Schleswig Holstein bitter nötig !

Die Bürgerbeauftragte Frau Warnicke zeigt in ihrem Bericht auf, in welcher erschrecken- der Weise Sozialämter und Versicherungen BürgerInnen Rechtsansprüche verweigern, um Kosten zu sparen.
Inzwischen haben die Sozialämter in Schleswig-Holstein Leistungsvergleiche per Benchmarking aufgestellt. Dadurch gibt es einen landesweiten Überblick, wie viel Geld wo für welche Sozialhilfeanträge ausgegeben wird.
Was wir allerdings nicht wissen, ist, in welcher Qualität beraten wird, ob oder wie viele Anspruchsberechtigte mit welchen Methoden abgeschreckt und so um ihre Ansprüche gebracht werden.
Die zunehmende Zahl von BürgerInnen, die nur mit Hilfe der Bürgerbeauftragten ihre Rechte durchsetzen, zeigt, dass wir ein Benchmarking aus Sicht der Hilfesuchenden brauchen.
Frau Warnicke hat als Bürgerbeauftragte in ihrem letzten Bericht eine Reihe von Kriterien aufgezeigt, anhand derer die Bürgerfreundlichkeit von Ämtern und Versicherungen ge- messen werden könnte. Den Prozess, einen solchen Leistungsvergleich der Bürger- freundlichkeit zu organisieren, ist eine wichtige Zukunftsaufgabe für dieses Amt, aber na- türlich auch für die Sozialministerin, vor allem aber eine Bringschuld der kommunalen Spitzenverbände. Auch für Landtag und Bundestag gibt uns die Bürgerbeauftragte eine Reihe von Aufga- ben auf: Wir müssen zum Beispiel die Schlupflöcher in den Gesetzen über die Kranken- und Pflegeversicherung schließen, um zu verhindern, dass alte und kranke Menschen, insbesondere Frauen ihren Versicherungsschutz verlieren oder ihnen wichtige Hilfsmittel wie zum Beispiel Rollstühle vorenthalten werden.
Die Berichte über das durch das Hin- und Herschieben zwischen Kranken-, bzw. Pflege- versicherung und der Eingliederungshilfe von schwerkranken oder schwerbehinderten Menschen beschämen.
Wir sind daher aktuell gefordert, sehr genau den derzeitigen Einigungsprozess der Bun- desregierung und des Bundesrates zum Sozialgesetzbuch zu begleiten und uns dafür einzusetzen, dass alle Menschen mit Krankheiten und Behinderungen einen Anspruch auf Eingliederung in die Gesellschaft behalten, egal wie schlecht es ihnen geht. Man- gelnde Fähigkeiten dürfen keinen Grund darstellen, Leistungen der Eingliederungshilfe vorzuenthalten
Selbst unser Landesbeamtenrecht treibt noch seltsame Blüten, die geschiedenen Ehe- frauen den Zugang zu eigenständigem Krankenversicherungsschutz verwehren. Im Ge- gensatz zum Finanzministerium sehen wir hier Abhilfemöglichkeiten, die nicht gegen die verfassungsrechtlich geschützten Privilegien des Beamtenstatus´ verstoßen.
Die Arbeit der Bürgerbeauftragten hat nicht nur vielen Menschen geholfen, sondern sie hat viele Gerichtsverhandlungen eingespart, hat Regierung und Landtag Gesetzes- und Verordnungsfehler aufgezeigt und uns verlasst, diese zu korrigieren. Diese Art der Ein- zel-, Verwaltungs- und Politikberatung ist eine unersetzliches und anspruchsvolles Cont- rolling in Sachen Gerechtigkeit.
Wir danken Frau Warnicke, die mit Ihrer Arbeit für dieses moderne demokratische In- strument Maßstäbe gesetzt hat.

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