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23.03.01 , 13:02 Uhr
SSW

Bürgerbeauftragten-Posten nicht partei-politisieren

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Kiel, d. 23.03.2001 Silke Hinrichsen Es gilt das gesprochene Wort


TOP 25 16. Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten (Drs. 15/780)

Ich muss gestehen, dass mich der vorliegende Bericht der Bürgerbeauftragten wieder
betroffen gemacht hat. Es ist immer wieder erstaunlich, wie wenig unsere moderne Gesetz-
gebung und Verwaltung in der Lage ist, auf die aktuellen Bedürfnisse einzelner Bürgerinnen
und Bürger einzugehen. Es ist Aufgabe der Bürgerbeauftragten, Menschen zu helfen, die in
unserem System nicht ausreichend berücksichtigt und gerecht behandelt werden. Die vielen
Beispiele machen wieder einmal deutlich, wie wichtig diese Arbeit ist. Die Bürgerbeauftragte
gibt uns als Parlament wieder viele Anregungen, die nicht hier angesprochen werden können.
Und deshalb bleibt auch mir nichts anderes übrig, als aus den exemplarischen Beispielen ein
Beispiel auszuwählen.

Eine Anregung der Bürgerbeauftragten möchte ich aber aufgreifen: Wir meinen dass die Idee
erwägenswert ist, die Eltern als Anspruchsberechtigte im Sinne des § 25 a Kindertagesstätten-
gesetz zu machen. Damit würden die Probleme der Finanzierung von Kindergartenkindern
über Gemeindegrenzen hinweg gelöst.
Vielleicht sollten wir hier sogar einmal weiter denken: Man könnte den Eltern auch generell
die Zuschüsse für die Kinderbetreuung zusprechen. Dann könnten sie allgemein freier
wählen, welche Form und Leistungen der Kinderbetreuung sie in Anspruch nehmen. In dieser


Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de Frage würde sich wieder einmal ein Blick nach Dänemark lohnen, wo man mancherorts
solche Konten der Kinderbetreuung eingeführt hat. Die Eltern entscheiden dort selbst, ob sie
eine Kindertagesstätte oder eine Tagesmutter in Anspruch nehmen oder ob sie die Kinder gar
selbst zu Hause betreuen und dafür den öffentlichen Zuschuss bekommen. Mir ist klar, dass
ein solches Modell auch erhebliche Nachteile haben kann. Wir sollten uns aber zumindest
einmal seriös mit einer derartigen Lösung beschäftigen, weil sich bei einer guten Umsetzung
auch eine ganze Reihe von Problemen vermeiden ließe. Der vorliegende Tätigkeitsbericht
macht auf jeden Fall wieder einmal deutlich, dass gerade die Familien zu den Bürgerinnen
und Bürgern gehören, denen wir das Leben noch viel leichter machen müssen.

Der Bericht der Bürgerbeauftragten macht auch wieder deutlich, wie weit wir im Land mit
dem Projekt bürgerfreundliche Verwaltung sind. Es entsteht viel zu häufig noch der Eindruck,
dass es darum geht, die Verwaltungen von den Bürgerinnen und Bürgern zu schützen.
Offensichtlich wird vielfach die Parole ausgegeben, dass die öffentlichen Kassen vor den
gierigen Griffen der Bürger geschützt werden müssten – auch wenn es um rechtmässige
Ansprüche geht. Wir sind ganz offensichtlich noch weit davon entfernt, dass Verwaltungen
nicht vorrangig Staatsdiener sind, sondern in erster Linie der Bevölkerung dienen. Sie sind da
um das gesellschaftliche Zusammenleben zu ermöglichen und politisch festgelegte Ansprüche
zu erfüllen. Die neue Bürgerfreundlichkeit, die nicht zuletzt im Zuge der Verwaltungs-
modernisierung und neuer Steuerungsmodelle allenthalben propagiert worden ist, scheint
noch immer ein theoretisches Konzept zu sein. Ich erwarte aber, dass die Verwaltungen im
Land den Bürgerinnen und Bürgern zu ihren verbrieften Rechten verhelfen und diese beraten
sollten, und nicht die Erfüllung von rechtmäßigen Ansprüchen verhindern. Das ist das
mindeste. Ich weiss, dass die meisten Verwaltungen ihre Arbeit gewissenhaft und richtig
erfüllen. Die Bürgerbeauftragte zeigt uns aber, dass es immer noch reichlich Ausnahmen gibt.
Angesichts der vorliegenden Bilanz und der hervorragenden Bestandsaufnahme noch
bestehender Probleme fällt es wirklich schwer zu verstehen, weshalb CDU und FDP regel-
Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de mäßig im Rahmen der Haushaltsberatung die Abschaffung der Bürgerbeauftragten fordern. Es
kann nur so sein, dass den Haushältern von CDU und FDP jedes Jahr bei ihrer panischen
Suche nach Gegenfinanzierungsvorschlägen vergessen, was in den Tätigkeitsberichten der
Bürgerbeauftragten steht. Anders ist das gar nicht zu erklären, denn jede Zeile des
vorliegenden Berichts liest sich wie eine „unbefristete Aufenthaltsgenehmigung“ für die
Bürgerbeauftragte.

Es kann gar keinen Zweifel geben, dass wir in Schleswig-Holstein eine Person brauchen, die
sich gegenüber den Verwaltungen und dem Parlament für die Interessen der Bürgerinnen und
Bürger stark macht. Wir erwarten, dass die Arbeit der Bürgerbeauftragten jetzt in vollem
Umfang weitergeführt wird. Wir fordern sogar, dass die Institution der Bürgerbeauftragten für
soziale Angelegenheiten in Schleswig-Holstein an dem rheinland-pfälzischen Bürger-
beauftragten-Modell ausgerichtet wird, das auch der skandinavischen Institution des
Ombudsmannes entspricht.

Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten muss zur Eingangsinstanz für Eingaben
werden. Wer ein Problem mit Behörden hat, soll sich immer als erstes an die Bürgerbeauf-
tragte wenden können. Der Eingaben-Ausschuß soll nicht abgeschafft werden. Im Gegenteil
könne sich durch eine regelmäßige Berichtspflicht der Beauftragten an den Eingabenausschuß
eine fruchtbare Zusammenarbeit ergeben. Aber es ist sinnvoll eine niedrigschwellige
Anlaufstelle zu schaffen, und dafür ist das Büro der Bürgerbeauftragten besser geeignet. Nur
die Bürgerbeauftragte hat das richtige Maß aus Nähe und Distanz zum Parlament; nur eine
weitgehend unabhängige Ombudsperson kann das Vertrauen möglichst vieler der
Bürgerinnen und Bürger gewinnen und auch mal der Landespolitik die Stirn bieten. Ein
entsprechender Vorschlag des SSW ist leider in der letzten Legislaturperiode nicht auf
besonders viel Gegenliebe gestoßen.



Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de Der vorliegende 16. Tätigkeitsbericht der Bürgebeauftragten ist das berufliche Vermächtnis
Sigrid Warnickes. Er hinterlässt uns eine Reihe von offenen Fragen und Problemstellungen
allgemeinen Charakters. Ein letztes Mal zeigt Frau Warnicke uns auf, wo hinter den Einzel-
schicksalen die Fallen der Bürokratie lauern. Denn Frau Warnicke, das sei nochmals wieder-
holt, hat nicht nur gemeinsam mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Menschen bei
konkreten Problemen beigestanden. Sie hat auch die große Gabe gehabt, den Abgeordneten
vermitteln zu können, wo sich allgemeine gesetzliche Mängel verbergen. Das zeigt auch die
beeindruckende Bilanz der Erfolge, die in dem vorliegenden Bericht nachzulesen ist. Frau
Warnicke hat nicht nur Einzelfalllösungen erreicht, sondern auch Anstöße für die Änderung
von Gesetzen und Verordnungen gegeben. Die Nachfolgerin oder der Nachfolger von Frau
Warnicke müssen in sehr große Fußstapfen treten.

Auch der SSW möchte selbstverständlich heute die Bürgerbeauftragte mit einem Blumen-
strauß ehren. Aber noch so viele Blumen und Danksagungen werden aber nicht der Arbeit
Sigrid Warnickes gerecht. Der einzig richtige Dank für Sigrid Warnicke ist es, wenn wir uns
in den Ausschüssen mit jedem einzelnen der offenen Probleme auseinandersetzen und so viele
dieser Mängel wie möglich durch Gesetze oder auf anderem Wege ändern.

Lassen sie mich abschließend etwas zur Nachfolge von Frau Warnicke sagen. Ich wünsche
den Mehrheitsfraktionen sehr viel Augenmass bei der Neubesetzung dieses Postens. Er hat
gerade den großen Vorteil gehabt, dass er aufgrund der Ansiedlung beim Parlament nicht
partei-politisiert war. Durch die öffentliche Diskussion um die Nachfolge und die öffentliche
Zurschaustellung der fraktionsinternen Entscheidungsprozesse hat man uns einen Bärendienst
erwiesen. Die Bürgerbeauftragte gehört nicht der SPD sondern dem gesamten Landtag.
Deshalb hoffe ich, dass wir bald gemeinsam eine würdige Nachfolgerin oder einen würdigen
Nachfolger für Sigrid Warnicke wählen können.



Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de

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