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04.05.01 , 16:04 Uhr
B 90/Grüne

Irene Fröhlich: Integration ist Menschenrecht - Mehr Selbstbestimmung für behinderte Menschen!

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein stellv. Pressesprecherin Anja Uhlenbrok Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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Nr. 110.01 / 04.05.2001

Integration ist Menschenrecht - mehr Selbstbestimmung für behinderte Menschen!
Anlässlich des europäischen Protesttages für die Gleichberechtigung von Menschen mit Be- hinderung erklärt Irene Fröhlich, stellvertretende Vorsitzende der Landtagsfraktion:

Die Integration von Menschen mit Behinderung in unsere Gesellschaft ist ein Menschenrecht auf das jeder und jede Anspruch hat. Sie darf an bloßen Finanzierungsvorbehalten nicht scheitern. Integration und Selbstbestimmung müssen als Grundprinzip in den Köpfen und Herzen der Menschen immer präsent sein. Mit der Verabschiedung des Sozialgesetzbuches IX durch den Deutschen Bundestag ist ein wirklicher Durchbruch für die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Handicap gelungen.
In Zukunft werden die Leistungen für Menschen mit Handicap in einem Gesetz zusammen- gefasst und vereinheitlicht. Mit der Einrichtung von trägerübergreifenden Servicestellen wer- den Anlaufstellen geschaffen, die eine umfassende Beratung von Betroffenen und die schnellstmögliche, fristgebundene Bearbeitung von Anträgen sicherstellen. Darüber hinaus stellen die Stärkung der ambulanten Hilfen die Wahlmöglichkeiten für behinderte Menschen eine klare Verbesserung dar, die Erwachsenen und Kindern gleichermaßen zugute kommen wird. Durch die Einführung der Möglichkeit, die Hilfen in Form eines persönlichen Budgets zu erbringen und mit der Verankerung des Rechtsanspruches auf Arbeitsassistenz werden in die Gesetzgebung neue Elemente eingebaut, die den Betroffenen die Möglichkeit geben, ihre Hilfen gezielter an ihren tatsächlichen Bedarf anzupassen. Ganz entscheidende Änderungen sind im Bereich der Sozialhilfe erreicht worden. Auf den Unterhaltsrückgriff gegenüber Eltern von erwachsenen behinderten Kindern wird zukünftig verzichtet. Damit beseitigen wir die viele Jahre währende Benachteiligung von Eltern, deren Kinder von Geburt an behindert sind. Bislang mussten diese Eltern bis an ihr Lebensende ihr Einkommen und Vermögen überprüfen lassen – obwohl in der Mehrzahl der Fälle am Ende feststand, dass sie die Grenze der Einkommens- und Vermögensfreistellung gar nicht er- reichten.
Das SGB IX kann aber nur ein erster Schritt sein, der das Benachteiligungsverbot des Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz wirksam umsetzt. Folgen muss jetzt das von Bündnis 90/DIE GRÜNEN seit langem geforderte Antidiskriminierungsgesetz auf Bundesebene sowie ein Landesgleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein. Weiterhin müssen die bestehenden Unterstützungsstrukturen bedarfsgerecht ausgebaut werden, um reale Integration vor Ort zu ermöglichen.

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