Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Heiner Garg zur Situation von älteren Menschen mit Behinderungen
F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher V.i.S.d.P. F.D.P. Fraktion im Nr. 147/2000 Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Donnerstag, 10. Mai 2001 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Sperrfrist: Redebeginn E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!In seinem Redebeitrag zu TOP 6 (Situation von älteren Menschen mit Behinderungen) erklärte der sozialpolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:„Zunächst einen Dank an die CDU-Fraktion insbesondere an die Frau Kollegin Kleiner, für Ihr Engagement, das sich in dieser Großen Anfrage Presseinformation wiederfindet. Vor allem aber haben Sie die Auseinandersetzung mit die- ser ganz besonderen Problematik angestoßen. Und damit ich nicht missverstanden werde – denn das folgende ist weder als Kritik an der Fragestellung noch an der Beantwortung durch das zuständige Ministe- rium gedacht – will ich gleich vorweg sagen:Die gestellten Fragen als auch deren Beantwortung machen eines deut- lich: Aus der Sicht eines nicht Behinderten und auch noch nicht zu dieser Altersgruppe zählenden Menschen habe ich in vielen Gesprächen mit Betroffenen, auf Diskussionen z.B. bei der Lebenshilfe Schenefeld als auch beim Durcharbeiten der Großen Anfrage festgestellt – viele von uns – und ich meine damit auch selbstverständlich mich selbst – machen vermutlich unbewusst einen entscheidenden gedanklichen Fehler: Wir differenzieren nicht exakt zwischen älteren Menschen mit Behinderun- gen und pflegebedürftigen Menschen.Viele Probleme im Bereich des geltenden Finanzierungssystems als auch im Betreuungs- und Versorgungsangebot rühren gerade aus dieser unscharfen Trennung.Es mag wie eine Binsenweisheit klingen, wenn ich sage: Nicht jeder älte- re Mensch mit Behinderungen ist zugleich pflegebedürftig.Natürlich kann ein behinderter Mensch auch zum Pflegefall werden – er ist es aber nicht automatisch. In der Realität sieht das aber oft anders aus. Das führt zum einen zu den bekannten Streitereien welcher Kosten- träger für welche Leistungen aufzukommen hat.Wir alle kennen die seit Jahren geführte Debatte über die Problematik der Abgrenzung von Eingliederungshilfe als nachrangige Leistung des BSHG einerseits und Leistungen der Pflegeversicherung andererseits. 2 Die immer wieder geäußerte Befürchtung, Einrichtungsträger würden ge- radezu überredet aus einer Einrichtung der Behindertenhilfe eine Pflege- einrichtung zu machen – um die künftige Finanzierung sicherzustellen – ist letztlich die Konsequenz aus dieser bisherigen unpräzisen Sichtweise.Das führt dann fast schon automatisch dazu, dass die Betreuungs- und Versorgungsstruktur sowohl für ältere Menschen mit Behinderungen als auch für pflegebedürftige Behinderte gar nicht individuell optimiert wer- den kann.Dabei ist jedem von uns klar, dass ältere Menschen mit Behinderungen ganz andere Bedürfnisse haben als Pflegebedürftige.Selbst innerhalb der Diskussion über die Qualitätssicherung und Opti- mierung der pflegerischen Versorgungsstruktur treten aus meiner Sicht immer wieder logische Brüche auf.Wenn Frau Ministerin Moser immer wieder unterstreicht, dass Pflege ei- ne aktivierende Pflege sein muss – und da stimme ich ihr ausdrücklich zu – dann muss das in der Konsequenz aber auch heißen dass schwer Pflegebedürftige nicht immer bis an ihr Lebensende schwer pflegebe- dürftig bleiben müssen. Mir ist klar, dass das in vielen Fällen leider so sein wird. Schlimmer noch, dass diese Frage immer sofort mit der Finan- zierungsfrage verbunden wird. Daher habe ich ganz bewusst darauf ver- zichtet den Schweregrad der Pflegebedürftigkeit nach § 15 SGB XI als Beispiel heranzuziehen. Worum es mir aber geht ist, deutlich zu machen, dass wir unter einer optimierten Versorgungsstruktur ein nach beiden Seiten durchlässiges Angebot verstehen müssen.Angefangen von der Unterstützung zur Meisterung eines weitgehend selbst bestimmten Lebens für ältere Menschen mit Behinderungen, die aus dem Erwerbsleben ausscheiden – oder kurz davor stehen – bis hin zur intensiven Versorgung Schwerstpflegebedürftiger. Flankiert durch den Auf- bzw. Ausbau geriatrischer und gerontopsychiatrischer Kapazitä- ten.Ich sage das noch mal ganz deutlich: Das würde deutlich über das hin- aus gehen, was im allgemeinen unter der Vernetzung von bestehenden Angeboten verstanden wird. Es handelt sich vielmehr um eine stufenlose in beide Richtungen durchlässige integrierende Versorgungsstruktur, die viel präziser auf die individuellen Bedürfnisse des einzelnen abgestimmt werden kann.An dieser Stelle soll nicht der Eindruck entstehen, als müsste jetzt alles neu erfunden werden. Im Gegenteil. Natürlich steht zu Beginn die Ver- netzung vorhandener Angebote – sowohl im ambulanten als auch im teilstationären und stationären Sektor. Und zwar sowohl innerhalb der Sektoren als auch übergreifend – unter Einschluss der entsprechenden akut-medizinischen Angebote. Bestehende Lücken zu schließen ist aber ebenso wichtig um eben diese stufenlose Struktur aufzubauen.Dieser zusammenführende Ansatz stand ja auch hinter der seit Jahren geführten Debatte um das SGB IX. In diesem Zusammenhang habe ich eine große Bitte an uns alle: 3 Tun wir uns – aber vor allem jenen, für die dieses Gesetz gemacht wur- de den Gefallen, und wecken keine Hoffnungen, die das – von allen Fraktionen im Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz gar nicht er- füllen kann.Das SGB IX ist kein neues Leistungsgesetz.Es ist nicht mehr aber auch nicht weniger als ein Strukturgesetz – das unter anderem zur Vereinfachung der Leistungsinanspruchnahme und mehr Transparenz des Leistungsangebots führen soll. Es gilt aber nach wie vor der Grundsatz der Nachrangigkeit der BSHG- Leistungen. Das heißt der Streit um die Eingliederungshilfe wird vermut- lich weitergehen. Dabei wird auch aus der Antwort der Landesregierung deutlich, dass es sich hierbei um eines der zentralen Probleme im Zu- sammenhang der heute zu führenden Debatte handelt. Ein Problem das aber nach wie vor nicht gelöst ist. Im Kern geht es hier darum, dass in Zukunft Finanzierungsfragen und damit einhergehende Kompetenzstrei- tigkeiten zwischen Kostenträgern kein Anlass sein darf, dass Menschen mit Behinderungen im Alter aus ihrem gewohnten Wohnumfeld gerissen werden.Es muss vielmehr ganz selbstverständlich sein – oder selbstverständlich werden – dass vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, die sich ja auch in der Bevölkerungsgruppe der Menschen mit Behinde- rungen sowie die der Pflegebedürftigen widerspiegelt, bestehende Wohnstätten durch Betreuungs- und Pflegeangebote ergänzt werden können.“