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Angelika Birk: Selbstbestimmung und Solidarität für alte Menschen mit Behinderungen darf keine Kostenfrage sein
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Es gilt das gesprochene Wort! Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel TOP 6 - Situation von älteren Menschen mit Behinderungen - Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Mobil: 0172/541 83 53Selbstbestimmung und E-Mail: Internet: presse@gruene.ltsh.de www.gruene-landtag-sh.deSolidarität für alte Menschen Nr. 121.01 / 10.05.2001 mit Behinderungen darf keine Kostenfrage sein!Würde und Selbstbestimmung im Alter - das gilt selbstverständlich auch für Menschen mit Behinderungen. Von ganzheitlichen Konzepten darf nicht abgewichen werden, auch wenn es unterschiedliche Kostenträger gibt. Dazu sagt die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion, Angelika Birk:"Sehr geehrte Damen und Herren!Was passiert eigentlich mit Menschen mit schwerwiegenden körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen, wenn sie alt und betagt werden? Die Frage wird angesichts der Reform des Sozialrechts zugunsten der Menschen mit Behinderungen aktuell ge- stellt. Dass dies in Deutschland auch jetzt noch eine Frage ist, muss uns innehalten las- sen.Zum einen erinnert sie an die Ermordung vieler Menschen mit Behinderung in der Nazi- zeit - würden diese Menschen alle noch leben, hätte diese Frage sicher schon viel früher, häufiger und dringlicher gestellt werden müssen.Zum anderen sind viele unserer Regelungen im Behindertenrecht nach wie vor an der Eingliederung in die Erwerbsarbeit orientiert. Dies greift für andere Lebenssituationen zu kurz. Daher begrüßen wir die Änderungen auf Bundesebene, so zum Beispiel die Re- form, dass der Rückgriff der Sozialhilfe auf Eltern behinderter Kinder entfällt oder die Möglichkeit, die Hilfen in Form eines persönlichen Budgets auszuzahlen, und damit mehr Wahl in der Form der Assistenz und Lebensform zu eröffnen. Der Bericht der Landesregierung zur Situation älterer Menschen mit Behinderung in Schleswig Holstein zeigt, dass Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen leben und arbeiten, dort wenn sie wollen, auch bis zu ihrem Tode bleiben und am sozialen Le- ben teilnehmen können. Das ist gut so. Nicht gut ist, dass sie oft faktisch gar keine ande- re Wahl haben.Der Bericht betont und beschreibt, die leider immer noch nicht selbstverständliche Ein- sicht, dass alte Menschen mit Behinderungen sich in ihren Grundbedürfnissen hinsicht- lich Vielfalt und Tendenz nicht von Menschen ohne Behinderung unterscheiden.Die Lösungen müssen genauso vielfältig sein. Dies ist bisher leider noch nicht gegeben, denn häufig fehlt es an weitgehend selbstbestimmten Formen des Zusammenlebens von Menschen mit schwerwiegenden Handicaps außerhalb von großen Einrichtungen. Die Reaktion in der Öffentlichkeit und die mangelnde Barrierefreiheit vielerorts sind keine Ermutigung zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Hier sind wir alle gefordert, im All- tag, in der Landes- und Kommunalpolitik, sowie juristisch die Bundesregierung durch die Schaffung eines überfälligen Gleichstellungsgesetz, zur Unterstützung der Rechtspositi- on behinderter Menschen.Hinzukommt gerade auch in Schleswig Holstein eine heftige Auseinandersetzung um die Kostenträgerschaft der Wohn- und Lebenshilfe für Kinder, wie auch für ältere Menschen.Während die kommunalen Spitzenverbände eine Kostenlawine durch das neue SGB IX auf sich zukommen sehen, befürchten Lebenshilfe und andere Sozialverbände, dass sich trotz der Reform nach wie vor ein Trend verstärkt, bisherige ganzheitliche Leistungen für Menschen mit Behinderungen einzuschränken auf die Basisleistungen, wie sie nach dem Pflegegesetz finanziert werden. Die jetzige Formulierung des Bundesgesetzes zu dieser Frage ist ein Kompromiss, den wir Grüne in zähen Verhandlungen erreicht haben.Die Würde und Selbstbestimmung von Menschen im Alter zu wahren und ihnen eine große Vielfalt an nachbarschaftlichem Wohnen, Begegnung mit Jugend, aufmerksame Pflege und menschliche Nähe beim Sterben zu geben, ist unsere Verpflichtung. Dies gilt selbstverständlich und gerade auch für Menschen, die von Geburt an oder im Laufe ihres Lebens eine Behinderung erfahren.Ich appelliere hiermit an das ganze Haus, an die Verantwortlichen in der Kommunalpolitik und auch an die Sozialministerin, eine Leistungseinschränkung, ein Abweichen von ganzheitlichen Konzepten aufgrund von unterschiedlicher oder geteilter Kostenträger- schaft zulasten von Menschen mit Behinderung nicht zu zulassen." ***