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10.05.01 , 10:44 Uhr
SPD

Andreas Beran zu TOP 6: Situation von älteren Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein

Sozialdemokratischer Informationsbrief


Landtag Kiel, 09.05.2001
aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn

Andreas Beran zu TOP 6:

Situation von älteren Menschen mit Behinderung in Schleswig- Holstein

Älter werden bedeutet auch, dass der Körper nicht mehr all das mitmacht, wofür ich ihn brauche, um meinen Vorstellungen von Lebensgefühl nachkommen zu können. Hier habe auch ich Ängste und Befürchtungen. Dies ist für mich ein wesentlicher Grund, mich in der Seniorenpolitik zu engagieren. Das Gefühl, dass mein Körper nicht mehr so kann, wie ich gerne möchte, kommt bei manchen schon mit dreißig, bei ande- ren mit 45 oder 50 Jahren, aber spätestens wenn wir mit 65 Jahren in Rente gehen, spürt es der größere Teil von uns. Wie muss es da erst sein, wenn nicht nur das Alter mit seinen Begleiterscheinungen zum Handicap wird, sondern ich auch noch geistig oder körperlich – oder gar sowohl geistig als auch körperlich behindert bin? Wie würde ich dann leben wollen und welche Möglichkeiten hätte ich? Auf die letzte Frage gibt die Antwort der Landesregierung auf die große Anfrage der Fraktion der CDU umfassende Antworten. An dieser Stelle möchte ich mich im Namen meiner Fraktion bei den mitwirkenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die zu der Beantwortung beigetragen haben, recht herzlich bedanken, bietet diese Antwort doch ein umfassendes Bild und ist damit eine gute Grundlage für unsere weitere politische Arbeit.

Was für Vorstellungen habe ich, wenn ich älter geworden bin und mit einem Handicap leben muss? Ich möchte weiterhin im vollen Umfange am Leben teilhaben können, Schleswig- möchte über mein Leben selbst bestimmen dürfen. Ich möchte in meiner vertrauten Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Umgebung bleiben können. Ich erhoffe mir Unterstützung bei meinen Aktivitäten und für meine Mobilität. Hierfür benötige ich ein differenziertes Hilfsangebot, das auf meine persönlichen Bedürfnisse abgestimmt ist. Dies ist mein gutes Recht, denn im Grund- gesetz können wir nachlesen: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Wie sieht die Realität aus? Hier gibt uns die vorliegende Antwort einen guten Über- blick: In Schleswig-Holstein leben zur Zeit über 100.000 Menschen, die als schwerbehindert eingestuft und über 65 Jahre alt sind. Nur ein Mensch in diesem Alter hat eine körper- liche Behinderung haben und lebt in Wohnstätte und Wohngemeinschaft, dazu 22 Menschen mit geistiger Behinderung. Dies scheint wenig im Vergleich zur Gesamtzahl. Glücklicherweise werden diese Zahlen aufgrund der immer besser werdenden medizi- nischen und pflegerischen Betreuung endlich zunehmen: Die Lebenserwartung von Menschen mit Behinderung nähert sich der nicht Behinderter an. Darauf wird sich das Land Schleswig-Holstein vorbereiten. Künftig soll sichergestellt werden, dass die heute aus dem Arbeitsleben ausscheiden- den Menschen mit Behinderung grundsätzlich ihre vertraute Umgebung nicht verlas- sen müssen. So gibt es – wenn gewünscht – die Möglichkeit der weiteren Kontaktpfle- ge mit den ehemaligen Kolleginnen und Kollegen. Zwei Drittel der Wohnstätten im Lande bieten auch weiterhin sinnvolle Beschäftigung an. Hier sei darauf hingewiesen, dass das Fehlen solcher Angebote in einigen Einrichtungen derzeit noch auf fehlendes Personal und/oder Räumlichkeiten zurückzuführen ist.

Ein Konflikt scheint darin zu bestehen, ob mit altersbedingtem erhöhtem Pflegeauf- wand auch eine Professionalisierung der Pflege erforderlich wird, so dass die Einglie- derungshilfe von Pflegeleistung ergänzt oder ersetzt wird. Dies ist vergleichbar mit der Situation von Menschen, die im Alter in ihrer Wohnung verbleiben können und ggf. ambulant versorgt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt reicht die ambulante Pflege oft nicht mehr aus, so dass ein Wechsel in eine stationäre Einrichtung notwendig ist. -3-



Hier muss es Pflegeeinrichtungen geben, die sich auf dieses Klientel gut vorbereitet haben. Für mich bedeutet dies u.a. entsprechend qualifiziertes Personal und zusätzli- che Betreuungsangebote. Die Förderung älterer Menschen mit Behinderung ist nicht nur eine Frage der besse- ren Pflegemöglichkeiten ist, sondern auch eine Frage der Finanzen. Bei Verbleib in ei- ner Wohnstätte zahlt der örtlich zuständige Sozialhilfeträger, bei Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung die Pflegekasse. Hierin darf jedoch nicht die eigentliche Auseinan- dersetzung liegen. Wichtig ist doch, dass der ältere pflegebedürftige Mensch eine ho- he qualifizierte Leistung erhält, die auf seine Bedürfnisse abgestimmt ist. Dies kann sowohl in einer Wohnstätte sein, als auch in einer stationären Pflegeeinrichtung der Fall sein. Sehr geehrte Damen und Herren, ich stelle anhand der Antwort der Landesregierung auf die große Anfrage fest, dass wir in Schleswig-Holstein Strukturen für ältere Men- schen mit Behinderung haben, die jetzt noch ausreichend ist. Dennoch müssen wir da- für Sorge tragen, dass die Strukturen ausgebaut und auch weiter verbessert werden müssen. Die Landesregierung hat deutlich gemacht, dass sie bereit ist, hier Hilfestellung, Mitar- beit und Unterstützung zu gewähren. So begrüße ich ausdrücklich, dass die Landes- regierung

die Landesregierung die Werkstätten in ihren Bemühungen unterstützen wird, auch in Zukunft Aufträge von Wirtschaft und Industrie zu erhalten., die ihnen ermöglichen, älteren Beschäftigten ihrer verminderten Leistungsfähigkeit ent- sprechende Arbeiten anzubieten; die Landesregierung bereit ist, gemeinsam mit den Kreisen und kreisfreien Städten erforderliche Rahmenbedingungen zu entwickeln, um den Ausbau von Angeboten für Menschen mit Behinderung im Ruhestand zu fördern; die Landesregierung an ihrer Forderung festhält, langfristig ein einheitliches Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderung zu schaffen; -4-



die Landesregierung im Rahmen der Pflegeplatz finanzierten Betreuungsange- bote in den Einrichtungen Gesprächshilfen zu Themen wie Krankheit und Tod fördert; die Landesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeit und im Zusammenwirken mit den örtlichen Trägern der Sozialhilfe dafür Sorge tragen wird, dass die Ein- richtungsträger den Neigungen und Fähigkeiten der Bewohnerinnen und Be- wohner entsprechende Tagesstrukturangebote vorhalten; die Landesregierung weiterhin dafür Sorge tragen wird, dass bedarfsgerechte Wohnmöglichkeiten im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin überzeugt, dass uns dieses Thema auch wei- terhin beschäftigen wird. Menschen mit und ohne Behinderung haben heute Dank ei- nes modernen gesellschaftlichen Verständnisses, besserer Versorgung und Ernäh- rung, der Frühförderung und nicht zuletzt Dank erheblicher Fortschritte in der Medizin und Medizintechnik eine deutlich erhöhte Lebenserwartung. Es liegt an uns, ihnen al- len einen vernünftigen Rahmen zu bieten, der ihnen ermöglicht, weiterhin selbstbe- stimmt am Leben teilhaben zu können. Ich danke ihnen für ihre Aufmerksamkeit.

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