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10.05.01 , 12:52 Uhr
B 90/Grüne

Angelika Birk: Das Finanzproblem muss im Interesse der Menschen schnell gelöst werden

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im Interesse der Menschen Nr. 123.01 / 10.05.2001
schnell gelöst werden

Fehlfahrten im Rettungsdienst dürfen nicht zu Lasten der Versicherten, der Kranken oder ihrer Angehörigen gehen. Eine bundesgesetzliche Lösung ist notwendig. Bis dahin müs- sen die Krankenkassen und Kommunen als Träger der Rettungsdienste eine freiwillige Vereinbarung schließen. Dazu sagt die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion, Angeli- ka Birk:


"Sehr geehrte Damen und Herren!
Fehlfahrten im Rettungsdienst dürfen nicht zu Lasten der Versicherten, der Kranken oder ihrer Angehörigen gehen. Dies ist die Grundaussage, über die wir uns alle, die wir hier sitzen, einig sind. Deshalb haben wir Bündnis 90/Die Grünen mit unserer Antragsinitiative das Thema „Fehlfahrten“ schon zu Beginn diesen Jahres auf die Tageordnung des Land- tages gebracht.
Aber das Problem der Bezahlung von Fehlfahrten im Rettungsdienst ist bedauerlicher- weise noch immer nicht gelöst. Und dies, obwohl alle Beteiligten auf Bundes- und auf Landesebene sehr wohl darum bemüht sind, eine Lösung zu finden.
Aber der zwischenzeitlich auf Landesebene ausgehandelte Kompromiss zwischen Kran- kenkassen und Trägern der Rettungsdienste über eine geteilte Übernahme eben der Kosten für Fehlfahrten wurde letztendlich wieder verworfen. Trotz intensiver Bemühun- gen der Ministerin Moser sind Krankenkassen und Kommunen vom schon formulierten Kompromiss, für zwei Jahre die Kosten für Fehlfahrten im Rettungsdienst jeweils zur Hälfte zu übernehmen, wieder abgerückt. Trotzdem und gerade deshalb sind wir der Meinung, es darf nicht sein, dass jemand, der einen Krankenwagen braucht, dafür bezahlen muss, wenn dieser unverrichteter Dinge wegfährt, weil es dem Patienten inzwischen wieder besser geht. Es ist unzumutbar, dass Angehörige einen Krankenwagen bezahlen sollen, wenn der notfallerkrankte Patient, ein ihnen nahestehender Mensch, schon vor dem Transport verstorben ist.
Wir müssen zu einer Lösung des Finanzierungsproblems im Interesse der Menschen, im Interesse der Versicherten, im Interesse der Patienten kommen. Aber nicht nur wir hier in Schleswig-Holstein, sondern dem Grunde nach muss es in allen Bundesländern eine einheitliche und sachgerechte Lösung geben. Deshalb bleibt für uns nach wie vor die bundesgesetzliche Lösung die richtige und die vorrangig anzustrebende.
Darüber hinaus erwarten wir, dass die Krankenkassen und Kommunen ihren Konflikt nicht auf dem Rücken der Versicherten austragen. Verbunden ist damit unser Appell, dass sich die Streitenden auf Landesebene bis zur Verabschiedung einer Gesetzesände- rung auf Bundesebene zu einer zeitlich befristeten Kompromissregelung über die Finan- zen einigen. Und hierzu bedarf es keiner Änderung des Rettungsdienstgesetzes, son- dern freiwilliger Vereinbarungen.
Sollte aber eine Ergänzung des SGB V letztendlich ausgeschlossen sein, dann müssen wir sehr wohl über das schleswig-holsteinische Rettungsdienstgesetz (RDG) nachden- ken. In diesem Zusammenhang sehe ich im Gesetzentwurf der CDU eine erste Diskussi- onsgrundlage, die wir im Rahmen der Sozialausschussberatung, neben den genannten offenen Fragen, einer gründlichen juristischen Prüfung unterziehen müssen. Allerdings, und dass möchte ich an dieser Stelle anmerken, ist es dann nicht damit getan, lediglich die sogenannten Fehleinsätze explizit als berechnungsfähige Kosten im RDG aufzufüh- ren.
Wenn es grundsätzlich zu einer anteiligen Finanzierung der Kosten zwischen den Kom- munen und den Krankenkassen kommen soll, dann kann es nicht bei einer einseitigen Festlegung der Kosten durch die Kommunen als Träger des Rettungsdienstwesens blei- ben. Dann müssen auch die Kosten selbst im Dialog mit den Leistungserbringern und den Kostenträgern offen verhandelt werden.
Dann muss genau geprüft werden, welchen Umfang eine Änderung des Rettungsdienst- gesetzes haben muss und inwieweit auch Änderungen der kommunalen Abgabenord- nung und der Gebührensatzungen der Kommunen hiermit verknüpft werden müssen. Ei- ne Gesetzesänderung im Schnellschussverfahren, wie die CDU sich dieses vorstellt, ist dem Problem nicht angemessen. Sie greift aus unserer Sicht zu kurz."
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