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10.05.01 , 13:43 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold: Die Lasten in unserer Gesellschaft müssen gerecht verteilt werden

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Es gilt das gesprochene Wort! Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel TOP 18 - Erbschaftssteuergesetz - Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Die Lasten in unserer Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de Gesellschaft müssen Nr. 124.01 / 10.05.2001 gerecht verteilt werden!
Die grüne Landtagsfraktion tritt weiterhin für eine Reform der Erbschaftssteuer ein: Aus Gerechtigkeitsgründen und aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Dazu die finanzpolitische Sprecherin der Fraktion, Monika Heinold:


"Sehr geehrte Damen und Herren!
Es gibt zwei gute Gründe, die Erbschaftssteuer zu reformieren: Das Gerechtigkeitsargu- ment und das Verfassungsargument. Jeder Staat, der Ausgaben für seine BürgerInnen tätigen will - für Schulen, Kindergeld, aber auch für Polizisten und Finanzbeamte - ist darauf angewiesen, dass er auch dementsprechende Steuereinnahmen hat.
Diesen sehr logischen Zusammenhang haben CDU und FDP offensichtlich nicht ver- standen: Sie wollen mehr Steuererleichterungen, keine Ökosteuer, keine Umweltabga- ben und keine Erhöhung der Erbschaftssteuer. Dafür wollen sie aber flächendeckend Ganztagsschulen, mehr Geld für Polizei und Hochschulen und inzwischen fordert Herr Wadephul sogar ein Landeserziehungsgeld von 500 DM.
Falls dieses Landeserziehungsgeld ein plus zum jetzigen Kindergeld sein soll, würde die Landeskasse dadurch mit gerade einmal ca. 2,3 Mrd. belastet werden - für den ´Oppositi- onsmonopolyspieler´ Wadephul kein Problem, denn er hat ja ohnehin keine Lust, sich ständig über die Finanzierung seiner politischen Forderungen Gedanken machen zu müssen.
Diese Sichtweise trägt wohl auch dazu bei, dass die Reform der Erbschaftssteuer - wel- che dem Land immerhin jährlich 15 Mio. Einnahmen sichern würde, von der Opposition abgelehnt wird. Für meine Fraktion sind das keine ´peanuts´: Wir fordern vom Bundesrat nach wie vor eine Annahme der schleswig-holsteinischen Initiative und bedauern außerordentlich, dass dem Bundeskanzler - aber auch der grünen Bundestagsfraktion - der Mut zu die- sem notwendigen Schritt fehlt.
Die Fakten sprechen für sich: Im Jahre 1998 wurden in Deutschland 270 Mrd. DM ver- erbt - niedrig gerechnet aufgrund der Unterbewertung der Immobilien - aber nur 4,8 Mrd. DM Erbschaftsteuer gezahlt. Vermögen werden also im Durchschnitt nur mit 1,8% be- steuert. Zum Vergleich: normale ArbeitnehmerInnen tragen mit 30 bis 50 Prozent ihres Bruttoeinkommens durch Lohnsteuer und Sozialversicherung zur Finanzierung unseres Staates bei - selbst wenn sie extrem wenig verdienen. Wenn kleine und mittlere Beschäf- tigte so hoch belastet werden, ist es nur mehr als gerecht, dass auch reiche Erben an- gemessenen besteuert werden.
Es geht hier nicht darum, das von den Eltern an die Kinder vererbte Haus zu belasten. Denn selbst mit dem neuen Vorschlag zur Erbschaftsteuer kann ein Ehegatte ein Haus im Wert von über 800 000 DM erben, ohne einen Pfennig Steuern zu zahlen. Die Bewer- tung sähe 72 Prozent des Verkehrswertes vor, also 600 000 DM und so hoch ist der Freibetrag für einen Ehegatten. Der durchschnittliche Verkehrswert aller vererbten Ein- familienhäuser in der Bundesrepublik liegt bei 323 000 DM. Nur in sechs Prozent der Fäl- le liegt der Wert über 700 000 DM.
An Ehegatten vererbte Einfamilienhäuser würden also auch nach der Reform überwie- gend nicht durch die Erbschaftsteuer belastet. Dazu kommt noch der Freibetrag von 400.000 DM für jedes Kind.
Ziel unserer Politik ist es, die Lasten in unserer Gesellschaft gerecht zu verteilen. Des- halb ist es richtig, dass die Landesregierung ihren Antrag im Bundesrat aufrecht erhält. Ich möchte in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass 1996 bereits die Vermögens- teuer abgeschafft wurde. Das kostete die Bundesländer 8,1 Mrd. Zur Kompensation soll- te u.a. eine Änderung bei der Erbschaftssteuer 2,1 Mrd. bringen - davon sind jedoch bis- her erst 0,7 Mrd. realisiert.
Nun noch kurz zum Verfassungsargument: Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass Grundvermögen und Geldvermögen nicht unterschiedlich hoch besteuert werden dürfen. Die Politik muss also handeln - ein Aufschieben der Reform, wie jetzt geplant, hilft in der Sache nicht weiter. Das wissen auch alle Beteiligten. Außerdem würde sich der Gesetzentwurf der Landesregierung durch die Absenkung der Steuersätze in der Steuerklasse 1 um jeweils einen Prozentpunkt bei Betriebsübergaben überwiegend posi- tiv auswirken.
Auch das sollte für die CDU - außer dem Einnahmeargument - ein Grund sein, gemein- sam mit uns die Landesregierung zu unterstützen." ***

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