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Heiner Garg: Die Umwandlung Provinzial ist das Paradebeispiel für die Teilprivatisierung der Sparkassen
F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher V.i.S.d.P. F.D.P. Fraktion im Nr. 158/2001 Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Freitag, 11. Mai 2001 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Sperrfrist: Redebeginn E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Heiner Garg: Die Umwandlung Provinzial ist das Paradebeispiel für die Teilprivatisierung der SparkassenIn seinem Beitrag zu TOP 24 (Umwandlung der Provinzial- Versicherungen) sagte der Abgeordnete der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg: Presseinformation „Zu unserem parlamentsübergreifenden Antrag möchte ich drei Punkte ansprechen:Erstens ist die Umwandlung der Provinzial in eine AG ein Paradebeispiel für die Privatisierung eines öffentlich-rechtlichen Finanzdienstleisters.Zweitens steht dem Land ein angemessener Erlös für den Verkauf zu; um die Höhe zu ermitteln, brauchen wir sofort ein Wertgutachten für die Provinzial.Drittens ist der vorliegende Antrag nur wegen des Dilettantismus der Regierung Simonis im Jahre 1995 notwendig.Zunächst zum Dilettantismus der damaligen Regierung Simonis.1995 wurde die Übertragung der Provinzial vom Land an den Sparkassen- und Giroverband für 245 Mio. DM ausgehandelt. Der Vertrag sieht vor, dass die Provinzial anschließend in eine AG umgewandelt werden darf und dass der Übererlös „ganz oder teilweise“ dem Land zusteht.Schon damals bemerkte der Landesrechnungshof unmissverständlich, dass es viel sinnvoller sei, die Provinzial erst in eine AG umzuwandeln und dann an den Sparkassen- und Giroverband zu übertragen. Dadurch hätte das Land einen sehr viel höheren Erlös erzielen können— wahrscheinlich einen Milliardenbetrag.Ein entsprechender Antrag der FDP-Fraktion wurde abgelehnt. Wäre das Haus uns damals gefolgt und hätte die Regierung zum sinnvollen Handeln angeleitet, dann hätten wir heute keine Probleme. 2 Nun haben wir den Salat, und die entscheidende Frage lautet: wie viel Geld steht dem Land zu? Der dem Land zustehende Teil des Übererlöses bezieht sich auf den Wert der Provinzial zum Zeitpunkt der Übertragung.Die Ermittlung des Übererlöses wird umso schwieriger, je länger die Übertragung zurückliegt. Zusätzliche Probleme wird es bei der Verzinsung des Übererlöses geben, denn es muss ja auch ermittelt werden, welchen Beitrag diese „Kapitaleinlage“ des Landes zur Wertsteigerung der Provinzial nach der Übertragung beigetragen hat.Je länger diese Probleme auf die lange Bank geschoben werden, desto größer werden sie. Deshalb brauchen wir das Wertgutachten sofort, um die Bewertungsprobleme zu minimieren.Die Probleme mit dem Übererlös enden nicht mit seiner Ermittlung. Wir müssen auch sicherstellen, dass der entsprechende Betrag auch an das Land fließt—unabhängig davon, wie die Übertragung von Anteilen der Provinzial auf private Anteilseigner erfolgt.So könnte man sich zum Beispiel vorstellen, dass die Übertragung nicht gegen Zahlung eines Geldbetrages erfolgt, sondern dass Aktienpakete getauscht werden. Kein Erlös, kein Übererlös, kein Geld für die Landeskasse. Für diese und andere Übertragungsmöglichkeiten muss vorgesorgt werden.Alle diese Probleme wären uns erspart geblieben, wäre die Provinzial 1995 vor der Übertragung in eine AG umgewandelt worden—so wie wir das vorgeschlagen haben. Jetzt haben wir den Aufwand um die Festlegung des Verfahrens, weil die damaligen Regelungen unzureichend sind; und ökonomisch richtig gerechnet mindert dieser Mehraufwand die Einnahmen aus dem Übererlös.Das einzig Erfreuliche ist die Tatsache, dass ein öffentlich-rechtliches Versicherungsunternehmen in eine private Rechtsform überführt werden soll.Es gibt keine guten Gründe mehr dafür, dass der Staat sich privatwirtschaftlich im Versicherungswesen betätigt—denn es gibt keine guten Gründe mehr dafür, dass der Staat sich überhaupt als Finanzdienstleister betätigt. Deshalb auch haben wir den Gesetzentwurf zur Privatisierung von Sparkassen eingebracht. Einer unserer stärksten Kontrahenten in dieser Angelegenheit ist—Sie wissen es natürlich—der Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein.Genau der Verband, der jetzt die öffentlich-rechtliche Versicherung Provinzial in eine private AG umwandeln möchte und zwar aus den gleichen Gründen, die die FDP für die Umwandlung von Sparkassen in AG’s anführt: Verkauf an Private zwecks Kapitalbeschaffung.Der Volksmund sagt, man solle nicht an Worten sondern Taten messen. Mit der beabsichtigen Privatisierung der Provinzial begibt sich der Sparkassen- und Giroverband jeglicher Argumente gegen die Privatisierung von Sparkassen. Das gleiche gilt selbstverständlich auch für die Teile des Hauses und der Landesregierung, die sich bisher gegen unseren Gesetzentwurf ausgesprochen haben und die sich jetzt für die Umwandlung der Provinzial aussprechen.In diesem Sinne freue ich mich nicht nur darüber, dass die Provinzial zukünftig effizienter in den internationalen Kapitalmarkt eingebunden werden kann; ich bedanke mich auch für Ihre einhellige mittelbare Unterstützung unseres Gesetzentwurfes zur Änderung des Sparkassengesetzes und damit für Ihren Beitrag zur Leistungssteigerung des schleswig- holsteinischen Bankenwesens.“