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Renate Gröpel, Irene Fröhlich, Silke Hinrichsen: Fehlbelegungsabgabe sozial und gerecht einsetzen
Schleswig- Holstein Sozialdemokratische Fraktion und SPD Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Schleswig-Holsteinischen Landtagund des SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag Düsternbrooker Weg 70 ! 24100 Kiel Kiel, 11.05.2001 Renate Gröpel, Irene Fröhlich, Silke Hinrichsen:Fehlbelegungsabgabe sozial und gerecht einsetzenZu der Diskussion über die Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe erklären die Abge- ordneten der SPD-Fraktion, Renate Gröpel, von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Irene Fröhlich und des SSW, Silke Hinrichsen:„Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN sowie die Abgeordneten des SSW lehnen übereinstimmend den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion, der die Abschaf- fung der Fehlbelegungsabgabe beinhaltet, ab. Die auch von den Wohnungsunterneh- men erhobenen Behauptungen, die Fehlbelegungsabgabe sei unsozial und ungerecht, weisen wir zurück. In Übereinstimmung mit dem Deutschen Mieterbund und dem Deutschen Städtetag auf Bundesebene stellen wir fest, dass es nach wie vor richtig ist, Fehlförderung und Fehlsubventionierung zu vermeiden. Deshalb wollen wir die Abga- bepflicht beibehalten. Damit sollen nicht die angeblichen Fehlbeleger vertrieben wer- den, sondern diejenigen, die in einer niedrigen Einkommenssituation öffentliche Förde- rung erhalten haben, sollen bei gestiegenen Einkommen einen angemessenen Miet- zuschlag bezahlen.Eine Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe könnte nur erfolgen Verantwortlich: bei Anpassung an die ortsüblichen Vergleichsmieten. Das hätte Petra Bräutigam zur Folge, dass bei dem größten Teil der Sozialmieter Bund, Land Pressesprecherin der SPD-Landtagsfraktion Tel.: 0431/988-1305 Fax: 0431/988-1308 Claudia Jacob Pressesprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Tel.: 0431/988-1503 Fax: 0431/988-1501 -2-und Kommunen höhere Ausgaben für Wohngeld und Sozialhilfe aufbringen müssten. Im übrigen sieht die jetzt auf den Weg gebrachte Gesetzesänderung vor, dass Woh- nungsunternehmen einseitigen Belegungsstrukturen entgegen wirken können; dafür werden ihnen weitere flexible Möglichkeiten eingeräumt. Zudem kann Schleswig- Holstein auf die Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe in Höhe von 7 Millionen Mark netto pro Jahr derzeit nicht verzichten. Damit können Investitionen von 70 Millio- nen Mark für den sozialen Wohnungsbau gefördert werden. Und das kommt denen zu Gute, die es wirklich brauchen: Familien mit Kindern, Alleinerziehende und ältere Men- schen, die sonst auf dem freien Wohnungsmarkt keine Chance haben. Das ist sozial und gerecht!“