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Günther Hildebrand: "Nein zum Überwachungsstaat"
F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher V.i.S.d.P. F.D.P. Fraktion im Nr. 182/2001 Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, den 30. Mai 2001 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Sperrfrist: Redebeginn E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Günther Hildebrand: „Nein zum Überwachungsstaat“In seinem heutigen Redebeitrag zu TOP 19 (Telekommunikations- überwachungsverordnung) erklärte der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand: Presseinformation „Bereits im letzten Jahr habe ich an dieser Stelle auf das damals neue Fernsehprojekt „Big Brother“ im Zusammenhang mit unserer Debatte über Videoüberwachung hingewiesen. Wir nahmen es mit Humor zur Kenntnis, dass es genügend Menschen gibt, die für eine gewisse Summe Geld freiwillig auf ein Privatleben verzichten und es noch mehr Menschen gibt, die sich dieses auf dem Bildschirm ansehen. Wie wir aber Gott sei dank feststellen können, mit abnehmender Tendenz.Beim Durchlesen der nunmehr geplanten Verordnung zur Telekommunikationsüberwachung, die vom Bundeswirtschafts- ministerium ausgearbeitet wurde und mit der sich auch der Bundesinnenminister sehr wohl fühlt, vergeht jedem Menschen, der Wert auf ein Recht an eigenen Daten legt, das Lächeln gründlich.Um auf den wesentlichen Punkt zu kommen:Mit dieser Verordnung wird Betreibern von Telekommunikationsanlagen auferlegt, ausnahmslos jede Nutzung dieser Anlagen lückenlos zu protokollieren. Egal, ob ein Anfangsverdacht auf ein gesetzwidriges Verhalten durch den Nutzer oder die Nutzerin überhaupt gegeben ist.Wir kommen damit weg von der Unschuldsvermutung zu einem Generalverdacht, der zunächst alle Telekommunikationsanlagennutzer oder -nutzerin zu potentiellen Gesetzesbrechern stempelt. Dies ist unserer Ansicht nach ein Bruch mit den Prinzipien des Rechtsstaates oder zumindest eine sinnwidrige Auslegung dieser Prinzipien. Darüber hinaus ist dieser Ansatz aber auch nicht geeignet, den Zweck, nämlich alle Straftäter im Internet zu erfassen, zu erreichen.Internetnutzerinnen und -nutzer haben bereits heute die Möglichkeit, ihre Spuren im Internet zu verwischen. Das sogenannte „Tarnkappen- Programm“, welches im Internet kostenlos angeboten wird, verwischt die Spuren des Nutzers bzw. der Nutzerin bis zur Unkenntlichkeit. 2Dies Programm ist für Nutzerinnen und Nutzer mit krimineller Energie durchaus attraktiv und ein effizientes Mittel der Überwachung zu entgehen. Folglich würden auch nur die einfach gestrickteren Kriminellen und redlichen Menschen von der Überwachung erfasst.Erstaunlich ist dabei, dass dieses Programm eine Entwicklung ist, die vom Bundeswirtschaftsministerium finanziert worden ist. Also genau von dem Ministerium, welches nun den Totalüberwachungsverordnungsentwurf vorgelegt hat. Das verstehe, wer will. Ich kann es nicht.Es besteht aber auch die Gefahr, dass die, wie im Entwurf geplant, zentral gesammelten Daten von talentierten Hackern „angezapft“ und wiederum für nicht erlaubte Zwecke genutzt werden.Auch frage ich mich, warum denn die Regierung in Berlin bei so weitreichenden Regelungen keinen Gesetzentwurf, sondern eine Verordnung präsentiert? Es liegt auf der Hand, dass hier die öffentliche Debatte gescheut wird, die natürlich bei einem Gesetz mit Parlaments- vorbehalt stattgefunden hätte. Stattdessen wollen die rot-grünen Genossen lieber die Rechte der Bürgerinnen und Bürger bequem im Regierungs- hinterzimmer beschneiden. Mit der von Ihnen so oft gepriesenen Transparenz hat dieses Vorgehen nichts mehr zu tun.Schließlich besteht momentan überhaupt keine Notwendigkeit eine weitergehende Regelung zur Überwachung von Telekommunikationsanlagen zu treffen. Frau Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin hat nämlich bereits vor einiger Zeit eine Studie in Auftrag gegeben, welche überprüfen soll, ob die seit Jahren steigende Zahl an Telefonüberwachungen tatsächlich einen in gleichem Maße steigenden Fahndungserfolg nach sich gezogen hat. Die Ergebnisse dieser Studie sollten zunächst einmal abgewartet werden. Nach Auskunft des Bundesjustizministeriums werden sie allerdings frühestens Ende des Jahres vorliegen, wenn nicht sogar erst Mitte nächsten Jahres.Aus all diesen Gründen wollen wir, dass der Entwurf für eine Telekommunikations-Überwachungsverordnung von der Bundesregierung zurückgezogen wird.“