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Irene Fröhlich: Verbraucherschutz auch bei Gentechnik oberstes Gebot
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 20 - Funde von gentechnisch verändertem Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Saatgut - Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt die umweltpolitische Sprecherin der Telefax: 0431/988-1501 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 Irene Fröhlich: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de Nr. 151.01 / 30.05.2001 Verbraucherschutz auch bei Gentechnik oberstes GebotVertrauen ist ein empfindliches Pflänzchen. Das Vertrauen der Menschen in unsere Landwirtschaft ist in den letzten Monaten durch BSE und MKS grundlegend erschüttert worden. Dieser Vertrauensverlust beruhte auf Versäumnissen und Unterlassungen der 90er Jahre, nicht etwa auf dem schnellen und konsequenten Handeln der heute Verant- wortlichen. Wer das Vertrauen der Bevölkerung in die Landwirtschaft wieder herstellen will, der muss seine Kontrollmöglichkeiten nutzen, auf Basis der erhobenen Daten richtig entscheiden und diese Entscheidungen konsequent umsetzen. So etwas nenne ich nicht Panikmache, sondern Vernunft, Frau Happach-Kasan.Kontrollen von Saatgut auf Vermischung mit gentechnisch veränderten Pflanzen sind zwingend notwendig, wie die Funde von gentechnisch verändertem Mais gezeigt haben. Diese Kontrollmöglichkeiten des Umwelt- und Landwirtschaftsministeriums müssen ge- nutzt und intensiviert werden. Nur so kann in der Bevölkerung das Vertrauen bestärkt werden, dass nicht unbemerkt durchs Hintertürchen gentechnisch veränderte Produkte ohne Zulassung auf die Äcker und in die Nahrungskette gelangen.Besser wäre es sicherlich, wenn die Saatguthersteller in Zukunft durch lückenlose eigene Kontrollen vermeiden helfen, dass Saatgut mit unzulässigen Beimischungen an die Landwirte ausgeliefert wird. Das könnte dem mancherorts aufkeimenden Verdacht ent- gegenwirken, dass fahrlässig die Freisetzung nicht zugelassener gentechnisch veränder- ter Pflanzen in Kauf genommen wird, um die Zulassungsverfahren zu unterlaufen und die Bevölkerung vor vollendete Tatsachen zu stellen.Die Entscheidung des Umweltministers, das Saatgut zurückzurufen und die schon aus- gesäten Pflanzen unterpflügen zu lassen, war richtig und konsequent. Der entstandene Schaden muss selbstverständlich von den Saatgutunternehmen und nicht etwa den Landwirten oder SteuerzahlerInnen getragen werden. Wir setzen uns seit langem für entsprechende Haftungs- und Schadensersatzregelungen ein. Der vorliegende Fall zeigt jetzt, wie nötig das ist. Den ausgesäten Mais dagegen bis zur Reife auswachsen zu lassen, statt ihn unter- zupflügen, hätte bedeutet, dass selbst bei einem Anteil des BT-Maises (es handelt sich hierbei um eine spezielle Sorte von gentechnisch verändertem Mais) am gesamten Saatgut von unter 0,1 Prozent über 30.000 gentechnisch veränderte Maispflanzen ihren Pollen mit dem Wind auf andere Äcker verbreitet hätten. Das wäre grob fahrlässig gewe- sen, denn es gibt gute Gründe, warum die betreffenden Genpflanzen in Deutschland gar nicht oder nur eingeschränkt zugelassen waren.Lassen Sie mich einige sachliche Informationen dazu liefern: Besagter BT-Mais enthält ein bakterielles Gift, dass gegen den Maiszünsler wirken soll. Doch es wirkt nicht nur während der Wachstumsphase wie ein Insektengift. Aktuelle Untersuchungen aus den USA zeigen, dass dieses Gift im Boden überdauert. Die Auswirkungen auf die Lebewelt im Boden sind wissenschaftlich noch nicht untersucht und völlig offen.Darüber hinaus gefährdet der BT-Mais auch Nützlinge und Schmetterlinge. Im Herbst 1998 und im Mai 1999 wurden Untersuchungen veröffentlicht, die belegen, dass dieser Mais sowohl Florfliegen als auch die Raupen des Monarchfalters tötet. Das Umweltbun- desamt bemängelt, dass die Möglichkeit der Schädigung von anderen Schmetterlingsar- ten bei der Genehmigung des Gen-Mais nicht ausreichend berücksichtigt wurde.Das ist noch nicht alles: Die Antibiotika-Resistenzgene in besagtem BT-Mais sind ein Ri- siko für die Wirksamkeit von Antibiotika. Das Ökoinstitut Freiburg befürchtet, dass die Verfütterung von solchen Pflanzen zur Verbreitung von Antibiotika-Resistenz führt. Viele unabhängige Wissenschaftler halten die Antibiotika-Resistenzgene im BT-Mais für ein unakzeptables Risiko. Auch Verbände wie die „British Medical Association„, die rund 115.000 Ärzte repräsentiert, fordern deshalb ein Verbot von Pflanzen mit Antibiotika- Resistenzgenen.Doch nicht allein Umwelt- und Gesundheitsbedenken, sondern auch wirtschaftliche Gründe sprechen deutlich gegen BT-Mais: Obwohl in den USA erst seit wenigen Jahren angebaut, gibt es deutliche Hinweise darauf, dass sich bereits BT-resistente Schädlings- Populationen entwickelt haben. Wissenschaftler der Universität von Minnesota rechnen damit, dass der BT-Mais in den USA innerhalb der nächsten Jahre wirkungslos wird.Das US-Landwirtschaftsministeriums fand in einer Studie heraus: Genpflanzen führen weder zu deutlich geringerem Pestizideinsatz, noch bringen sie automatisch höhere Ge- winne. Die Deutsche Bank geht davon aus, dass bei gentechnisch veränderten Produk- ten zukünftig mit kräftigen Preisabschlägen zu rechnen ist, und empfiehlt ihren Kunden, keine Aktien von Gentechnik-Konzernen zu kaufen.Ich halte es deshalb für vernünftig, Steuergelder lieber in eine fundierte Technikfolgenab- schätzung statt in eine Image-Kampagne für Gen-Pflanzen zu investieren, auch um un- seren Firmen millionenschwere Fehlinvestitionen zu ersparen!Zum Schluss möchte ich noch einmal betonen: Beim Einsatz von gentechnischen Pro- dukten in der Landwirtschaft müssen die Erfordernisse des Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes im Vordergrund stehen. Genau das hat unser Umweltminister mit seinem konsequenten Vorgehen beherzigt. ***