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Jürgen Weber: Hochschulreform verfassungsfest
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 31.05.2001 16:14, Nr.: 113/2001Jürgen Weber:Hochschulreform verfassungsfest!Mit Genugtuung hat der hochschulpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Jür- gen Weber, auf den heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.05.2001 reagiert. Das höchste Gericht in Karlsruhe hatte die Klage eines schleswig-holsteinischen Hochschullehrers nicht zur Entscheidung angenommen, der sich gegen die veränderte Zusammensetzung des Hochschulkonsistoriums gewandt hatte. In der Novelle des Schleswig-Holsteinischen Hochschulgesetzes von 1999 ist festgelegt, dass die bis zu 60 Mitglieder, die von den Hochschulangehörigen gewählt werden, im Verhältnis 2:1:2:1 zwischen den Hochschullehrern, den wissenschaftlichen Mitarbeitern, den Studierenden und dem nicht wissenschaftlichen Personal aufgeteilt werden sollen. Der Kläger sah darin einen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit, die durch das Grundgesetz (Art. 5 Abs. 3 Satz 1) garantiert wird.Jürgen Weber: „Die Entscheidung aus Karlsruhe bestätigt, dass die Koalitionsfraktio- nen gemeinsam mit dem Wissenschaftsministerium nicht nur reformerische Gestal- tungskraft bewiesen, sondern auch juristisch solide gearbeitet haben. Die bisherigen Erfahrungen mit dem neuen Hochschulgesetz haben die Unkenrufe verstummen las- sen, dass die neue Gremienzusammensetzung zu einer Lähmung der Hochschulen führen würde. Die SPD-Fraktion wird auch künftig mit den Hochschulen – mit den Rek- toraten ebenso wie mit den Gruppenvertretungen – eng zusammenarbeiten.“ (SIB) Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD