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31.05.01 , 17:17 Uhr
B 90/Grüne

Irene Fröhlich: Eine Abwägung im Einzelfall ist unverzichtbar

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Es gilt das gesprochene Wort! Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 TOP 5 - DNA-Identitätsfeststellung - 24105 Kiel
Durchwahl: 0431/988-1503 Dazu erklärt die innenpolitische Sprecherin Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Telefax: 0431/988-1501 Mobil: 0172/541 83 53 Irene Fröhlich: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Eine Abwägung im Einzelfall Nr. 161.01 / 31.05.2001
ist unverzichtbar
Wer öfter mal in einen Krimi schaut, liest oft von oder sieht Technikglaube vereint mit Verbitterung über Politiker, die mit kleinlichen Bedenken rechtsstaatlicher oder daten- schützerischer Natur die effektive Jagd auf das Böse erschweren oder verhindern. Wir al- le wissen, dass dies auch an vielen Stammtischen so gesehen wird. Es besteht die Mei- nung, Verbrechen würden weniger begangen, wenn nur der Polizei nicht so viele Steine in den Weg gelegt würden.
Also stellen sich mir im Zusammenhang mit der Ausweitung der Erstellung von DNA- Identitätsmustern zwei Fragen:
Erstens: Wann hält eine höhere Entdeckungswahrscheinlichkeit einen potenziellen Täter von der Begehung einer Tat ab?
Das hängt sicherlich von der Art der Straftat ab, kann aber nicht immer angenommen werden, insbesondere bei Sexualtätern nicht. Allerdings können durch bessere Identifika- tionsmöglichkeiten die Menschen, die für ihre Umgebung gefährlich sind, schneller von ihrer Umgebung getrennt werden.
Die zweite Frage ist: Kann eine höhere Aufklärungsquote diesen massiven Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung rechtfertigen?
Es bleibt ein schwerwiegender Eingriff in ein Grundrecht, auch bei verurteilten Straftä- tern. Selbst wenn sich die DNA-Untersuchung auf das Identifizierungsmuster beschränkt, so geht es doch um die Speicherung höchst sensibler Daten. Mit dem Blick auf unsere Erbmasse ist ein Blick auf die Persönlichkeit eröffnet. Er stellt gerade deshalb eine neue Stufe des Eingriffs in die Intimsphäre dar, weil die Informatio- nen dem zugänglich sind der sie zu lesen weiß, dem Menschen selber, von dem sie stammen, aber nicht. Anders gesagt, es gibt zu den Daten keine Pendant der eigenen Wahrnehmung - anders ist es beispielsweise bei Aufzeichnungen über Krankheiten.
Wie schwer dieser Eingriff ist, wird durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts un- terstrichen, in dem es die Notwendigkeit der sorgfältigen Einzelfallentscheidung für DNA- Analysen festgestellt hat.
Ich bin daher froh darüber, dass die Landesregierung die Anordnung von DNA-Analysen ohne Gefährlichkeitsprognose für rechtlich höchst problematisch hält. Aufgrund der Schwere des Eingriffs darf auf eine Abwägung im Einzelfall nicht verzichtet werden.
Ob eine Erweiterung der Möglichkeiten, den genetischen Fingerabdruck von Straftätern zu speichern, aus praktischen Gründen überhaupt sinnvoll ist, soll nun von der Innenmi- nisterkonferenz geprüft werden. Wenn diese Frage bejaht werden sollte, wird sich dieser Landtag sicherlich noch einmal mit dem Thema befassen.

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