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31.05.01 , 17:33 Uhr
FDP

Christel Aschmoneit-Lücke: "Populistischer Schnellschuss des SSW"

F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher
V.i.S.d.P.


F.D.P. Fraktion im Nr. 195/2000 Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Donnerstag, 31. Mai 2001 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Sperrfrist: Redebeginn E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
Christel Aschmoneit-Lücke: „Populistischer Schnellschuss des SSW“
In Ihrem heutigen Redebeitrag zu den TOP’s 6 und 13 (Gesetz zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Gesetz wegen Wettbewerbs- beschränkungen) erklärte die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP-



Presseinformation Landtagsfraktion, Christel Aschmoneit-Lücke:
„Der Pleitegeier kreist über dem Land Schleswig-Holstein. Der Finanzminister muss eine Haushaltssperre verhängen. Von all diesen schlechten Nachrichten nicht genug, präsentiert uns der SSW mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine weitere Möglichkeit, durch erhöhten Verwaltungsaufwand und höhere Kosten bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen Geld durch den Schornstein zu blasen. Dieses Geld haben weder das Land noch die Kommunen.
Sehr geehrte Damen und geehrter Herr vom SSW, ich weiß nicht, was in der letzten Zeit in Ihnen vorgeht. Sie sollten die Zahl ihrer Anträge zu Gunsten einer höheren Qualität der einzelnen Anträge beschränken.
Diesmal wollen Sie die Bauwirtschaft im Lande stärken. Das ist gut so.
Insbesondere vor dem Hintergrund, dass es oftmals dänische Firmen sind, die wegen ihrer niedrigen Preisen gegenüber den einheimischen Betrieben bevorzugt werden. Vielleicht setzen Sie sich ja auch mal bei Ihren Freunden in Dänemark dafür ein, dass dort bei der Vergabe von Aufträgen mehr schleswig-holsteinische Firmen berücksichtigt werden.
Ihr vorgelegter Gesetzentwurf ist schlecht durchdacht. Er ist europarechtlich bedenklich, er ist ein populistischer Schnellschuss, er öffnet der Willkür bei der Auftragsvergabe Tür und Tor, und er ist nicht geeignet, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung einzudämmen. Im Gegenteil!
Erzählen Sie uns doch einmal, wie Sie durch die Vorlage von Nachweisen und Erklärungen und der Kontrolle dieser Nachweise und Erklärungen einen tatsächlichen Vorteil erringen wollen. 2 Auch die Nachweise und Erklärungen müssen nicht in jedem Fall den Tatsachen entsprechen. Und schon sind wir wieder beim Ausgangsproblem.
Eine Eindämmung der Schwarzarbeit ist nur über die Senkung der Kosten und damit der Baupreise zu erreichen. Der von Ihnen vorgelegte Gesetzentwurf verursacht höhere Kosten und wird damit noch zu mehr Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung führen.
Auch wir führen Gespräche mit der Bauwirtschaft und erkennen die vorhandenen Probleme. Da ist einmal die durchaus verbesserungsfähige Zahlungsmoral der öffentlichen Auftraggeber: Diese wird zu Recht von den Firmen gerügt.
Auch die Beauftragung eines Generalunternehmers, der dann Aufträge an kleinere Betriebe weiterleitet, ist nicht unproblematisch. Erst vor einigen Tagen demonstrierten schleswig-holsteinische Unternehmen gegen die Holzmann AG, die als Generalunternehmer für das Land Schleswig- Holstein ihre Subunternehmer eben nicht bezahlt hat.
Da sind aber auch die unterschiedlichen Tarifverträge in Ost und West. Diese führen natürlich zu niedrigeren Preisen bei beispielsweise mecklenburgischen Betrieben, was diesen Firmen dann wieder einen Wettbewerbsvorteil bei der Auftragsvergabe sichert.
Diese unterschiedlichen Tarifverträge wurde allerdings auch von der Bauwirtschaft gewollt, um die ostdeutschen Firmen zu stärken. Nun schlägt der „Aufbau-Ost“ zurück. Ein Blick über den Tellerrand hätte aber genügt, um festzustellen, dass es den dortigen Firmen im Vergleich zu den hier ansässigen Betrieben noch schlechter geht. Ich warne daher davor, nun durch eine protektionistische Kirchturmpolitik die ansässigen Betriebe gegen Firmen aus Mecklenburg auszuspielen. Das kann nicht unsere Aufgabe sein.
Insgesamt ist der Gesetzentwurf nicht nur ökonomisch, sondern auch juristisch höchst bedenklich. Denn jede staatliche Maßnahme, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Wirtschaftsaustausch zu beeinträchtigen, verstößt gegen europäisches Recht. Außerdem ist der Gesetzentwurf auch beihilferechtlich bedenklich. Wenn wir beispielsweise die ökologischen Standards, die Standards zur Arbeitssicherheit sowie zur Qualifikation des Personals und damit übrigens nicht automatisch zur Qualität der Leistung so in die Höhe schrauben, dass es für Firmen anderer EU-Länder praktisch nicht mehr möglich ist, diese zu erfüllen, verstoßen wir gegen diese europäischen Maßstäbe.
Es gibt einige notwendige und sinnvolle Maßnahmen zur Stützung der Bauwirtschaft.
Dieses Gesetz gehört mit Sicherheit nicht dazu.“

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