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Renate Gröpel zu TOP 3: Fehlbelegungsabgabe sozial und gerecht einsetzen
Sozialdemokratischer InformationsbriefLandtag Kiel, 30.05.2001aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: RedebeginnRenate Gröpel zu TOP 3:Fehlbelegungsabgabe sozial und gerecht einsetzenDem Landtag liegen eine Änderung des Gesetzes über die Fehlbelegungsabgabe so- wie ein Gesetzentwurf der CDU vor. Die Stellungnahmen der Verbände und Organisa- tionen für die schriftliche Anhörung haben wir sehr sorgfältig ausgewertet und die Ar- gumente abgewogen.Dabei hat die SPD-Landtagsfraktion auch die Debatte um die Reform des sozialen Wohnungsbaus sowie die Diskussion in den anderen Bundesländern zur Fehlbele- gungsabgabe mit einbezogen. Kein anderes Bundesland, bis auf Hamburg mit seiner speziellen Problematik, kann und will auf die Abgabe grundsätzlich verzichten. In Ü- bereinstimmung mit dem Deutschen Mieterbund und dem Deutschen Städtetag auf Bundesebene stellen wir fest, dass es nach wie vor richtig ist, Fehlförderung und Fehl- subventionierung zu vermeiden. Deshalb werden wir die Abgabepflicht beibehalten. Damit sollen nicht die angeblichen Fehlbeleger vertrieben werden, sondern diejenigen, die in einer niedrigen Einkommenssituation öffentliche Förderung erhalten haben, sol- len bei gestiegenen Einkommen einen angemessenen Mietzuschlag bezahlen. Die Begründung der CDU, auf die Erhebung der Abgabe zu verzichten, stützt sich al- lein auf den hohen Verwaltungskostenanteil bei der Erhebung der Fehlbelegungsab- gabe. Um nicht missverstanden zu werden: Die Höhe der Verwaltungskosten war im- mer auch ein großer Kritikpunkt der SPD-Landtagsfraktion. Aber mit der Gesetzesän- derung soll dem ja gerade entgegengewirkt werden. So sollen durch organisatorische Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-Maßnahmen die Verwaltungskosten bei der Erhebung durch die Investitionsbank ge- senkt werden. Daher halten wir die Begründung der CDU für nicht ausreichend.Vielmehr ist zu befürchten, dass Kommunen, Bund und Land und nicht zuletzt alle So- zialmieter die Folgen zu tragen hätten. Denn eine Abschaffung der Fehlbelegungsab- gabe könnte nur erfolgen bei Anpassung an die ortsüblichen Vergleichsmieten. Das hätte zur Folge, dass bei dem größten Teil der Sozialmieter Bund, Land und Kommune höhere Ausgaben für Wohngeld und Sozialhilfe aufbringen müssten. Daher weisen wir die erhobene Behauptung, die Fehlbelegungsabgabe sei unsozial und ungerecht, zu- rück.Um den Ursachen für überforderte Nachbarschaften zu begegnen, greift die Forderung nach Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe zu kurz. Ich darf aus einem Artikel der Zeitschrift „Der Städtetag“ (April 2001) des Beigeordneten des Städtetages, Folkert Kiepe, zitieren:„Wir beobachten eine Zunahme der sozialen Probleme in den Wohnungsbeständen, die sich nicht nur auf Sozialwohnungen beziehen und die ihre Ursachen nur zu einem geringen Teil in wohnungspolitischen und wohnungswirtschaftlichen Fehlentwicklun- gen haben und deshalb auch kaum allein mit wohnungspolitischen und wohnungswirt- schaftlichen Maßnahmen behoben werden können. Deshalb halten wir auch den im- mer wieder zu hörenden Ruf nach der Abschaffung der sogenannten Fehlbelegungs- abgabe für keine wirkliche Hilfe.“Untersuchungen in Schleswig-Holstein haben ergeben, dass die Leerstände und Mie- terwechsel im sozialen Wohnungsbau nicht höher sind als im übrigen Wohnungsbau. Aber sehr wohl wird schon jetzt auf problematische Entwicklungen Rücksicht genom- men. So wird die Fehlbelegungsabgabe nicht erhoben in den Fördergebieten Soziale Stadt und in den Gebieten, in denen auf Antrag von Kommunen und Wohnungsunter- nehmen eine Freistellung erfolgt ist. Um einseitigen Belegungsstrukturen entgegen zu -3-wirken, werden mit der Gesetzesänderung den Wohnungsunternehmen weitere flexib- le Möglichkeiten eingeräumt. So soll neu aufgenommen werden, dass sogenannte Fehlbeleger von der Abgabe befreit werden können, wenn die Wohnungsunternehmen im Gegenzug in einer bindungsfreien Wohnung ein Belegrecht einräumen und für So- zialmieter zur Verfügung stellen. Außerdem soll es nicht zu höheren Ausgleichszah- lungen führen, wenn z.B. Wohnungsunternehmen die Miete senken, um Wohnungs- leerstände zu vermeiden. Hiermit wird auch einer Forderung der Wohnungsunterneh- men und des Mieterbundes entsprochen. Und zudem kann Schleswig-Holstein auf die Einnahmen aus der Fehlbelegungsabga- be in Höhe von 7 Mio. DM netto nicht verzichten.Die CDU-Forderung, sofort ab 01.07. dieses Jahres auf die Abgabe zu verzichten, ist populistisch und im höchsten Maße unsolide. Selbst die Wohnungsunternehmen ha- ben nur einen schrittweisen Ausstieg gefordert.Ich möchte es noch einmal deutlich machen:!"Mit den 7 Mio. DM Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe können Investitionen in Höhe von 70 Mio. DM für den sozialen Wohnungsbau gefördert werden.!"Und es kommt denen zu Gute, die es wirklich brauchen: Familien mit Kindern, Al- leinerziehenden und älteren Menschen.Das halten wir für sozial und gerecht. Den Gesetzentwurf der CDU lehnen wir ab und stimmen der Gesetzesänderung der Landesregierung zu.