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Bei ROT/GRÜN gehen 35 Mio. Mark einfach so verloren
F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher V.i.S.d.P. F.D.P. Fraktion im Nr. 200/2001 Schleswig-Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Freitag, 1. Juni 2001 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Sperrfrist: Redebeginn Telefax: 0431/9881497 E-Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Günther Hildebrand: Die FDP lehnt den Gesetzentwurf abIn seinem Redebeitrag zu TOP 3 (Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung) sagte der innenpolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Günther Hildebrand: Presseinformation „Spiel´s noch einmal“, nach diesem Motto scheint rot/grün zu verfahren, dass Sie heute erneut über den Gesetzentwurf der Landesregierung über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen debattieren wollen - nach einer wirklich umfangreichen Debatte im Dezember letzten Jahres und ausführlichen Beratungen in den Ausschüssen.Nur – der Gesetzentwurf wird dadurch nicht besser. Er verfolgt nach wie vor den nach unserer Auffassung falschen Ansatz, Objekte zu fördern statt den Bürgerinnen und Bürgern durch zielgerichtete finanzielle Unterstützung mit Wohngeld zu helfen. „Subjektförderung“ heißt das Zauberwort, von dem der Innenminister leider immer noch nichts wissen will.Dabei wäre der jetztige Zeitpunkt günstig, einen Richtungswechsel in der Förderpolitik zu beginnen: der derzeitige Wohnungsmarkt ist vergleichsweise entspannt. Hamburg und Baden-Württemberg haben deshalb den schrittweisen Ausstieg bereits beschlossen.Schleswig-Holstein will sich unter dem Deckmäntelchen der sozialen Gerechtigkeit gleichwohl von der Fehlbelegungsabgabe nicht verabschieden. Geradezu eisern hält rot/grün an einem sozialen Wohnungsbau fest, der von Fehlbelegern genutzt wird, die eine Fehlbelegungsabgabe entrichten, um damit wiederum den sozialen Wohnungsbau zu finanzieren.Der dann wieder von Fehlbelegern genutzt wird?Ein solches Ringelreihen kann es doch nicht sein! Den wirklich ernsthaft auf den sozialen Wohnungsbau angewiesenen Bürgerinnen und Bürger wird dabei jedenfalls nicht geholfen. 2 Da nützt es auch nichts, dass für mehr „soziale Gerechtigkeit“ noch mehr Ausnahmen sorgen sollen. Das produziert allenfalls mehr Verwaltung und noch mehr Kosten. Und das bei einem schon heute bestehendem Anteil von rund 30 % der Fehlbelegungsabgabe für Verwaltungskosten. Wir lehnen das ab.Anfang des Monats las ich die Überschrift: „Richtungswechsel in der Wohnungsbaupolitik“. Innenminister Klaus Buß wird u.a. mit seiner Stellungnahme zum neuen Wohnraumfördergesetz des Bundes zitiert, dass nächstes Jahr in Kraft treten soll. Wörtlich heißt es: „Die Gelder werden zielgerichtet, sozial flankierend und nicht nach dem Prinzip Gießkanne eingesetzt.“ Ich hätte mit gewünscht, dass diese Überlegungen auch in Verbindung mit der Novellierung der Fehlbelegungsabgabe angestellt worden wären.Die FDP lehnt den Gesetzentwurf ab.“