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01.06.01 , 16:46 Uhr
FDP

Günther Hildebrand zum Architekten- und Ingenieurkammergesetz

F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher
V.i.S.d.P.


F.D.P. Fraktion im Nr. 201/2001 Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, den 01. Juni 2001 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Sperrfrist: Redebeginn E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
In seinem heutigen Redebeitrag zum TOP 4 (Architekten- und Ingenieurskammergesetz) erklärte der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:
„Geht man vom Grundsatz aus, dass Debatten, die über die Berichte aus den Ausschüssen hinausgehen sollen, immer nur dann Sinn machen,



Presseinformation wenn es hierzu kontroverse Ansichten gibt, dann könnten wir uns eigentlich alle weiteren Redebeiträge ersparen. Der uns vorliegende Gesetzentwurf zum Architekten und Ingenieurskammergesetz wurde einstimmig durch den Innen- und Rechtsausschuss angenommen, nachdem wir einige Fragen bezüglich der möglichen Benachteiligung dänischer Stadtplaner, Ingenieure und Architekten – natürlich vorgebracht vom SSW – ausgeräumt wurden. Wir sind hocherfreut, dass die seit Jahren überfällige Novellierung des Architekten- und Ingenieurskammergesetzes nun endlich zum Abschluss kommt. Das neue Gesetz sieht vor, nicht nur Partnergesellschaften und Kapitalgesellschaften, sondern auch beamtete oder angestellte Architekten, Stadtplaner und Ingenieure als Kammermitglieder zuzulassen. Auch die Selbstverpflichtung der Kammer nicht nur die Freiberufler, sondern auch die gewerblich und abhängig tätigen Architekten, Stadtplaner und Ingenieure fortzubilden und deren Interessen wahrzunehmen, ohne, dass diese Mitglieder sein müssen, halten wir für eine gute Regelung. Wir als FDP sind grundsätzlich gegen Zwangsmitgliedschaften in Kammern. Daher ist es begrüßenswert, dass zumindest die Vorgenannten nicht zu einer Mitgliedschaft in der Kammer verpflichtet sind, sondern dies ihnen freigestellt bleibt. Eine kleine Kontroverse gab es auf der letzten Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses aber doch. Die Verpflichtung aller, auch der nicht freiberuflich tätigen Architekten, Ingenieure und Stadtplaner, keine Geschenke oder andere Geldwerte Vorteile entgegennehmen zu dürfen, wurde von uns abgelehnt. Es kann doch nicht sein, dass ein angestellter Architekt von seinem Chef keine Provision erhalten darf, wenn dieser ihn für hervorragende Arbeit ein wenig belohnen will. Dazu aber führt der Änderungsantrag der GRÜNEN, den die SPD, zwar mit roten Köpfen, aber dennoch mitgetragen hat. Wegen dieser unsinnigen Regelung werden wir den gesamten Gesetzentwurf aber nicht scheitern lassen.“

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