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01.06.01 , 16:59 Uhr
FDP

Günther Hildebrand: "Vertrauen der Polizei in die Landesregierung auf Jahre zerstört"

F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher
V.i.S.d.P.


F.D.P. Fraktion im Nr. 202/2001 Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, den 01. Juni 2001 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Sperrfrist: Redebeginn E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
Günther Hildebrand: „Vertrauen der Polizei in die Landesregierung auf Jahre zerstört“
In seinem heutigen Redebeitrag zum TOP 11 (Bedarfsanalyse für die Landespolizei) erklärte der innen und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:



Presseinformation „In meinem ersten Redeentwurf zum Antrag der CDU wollte ich dem Innenminister noch gemäßigtes Mitleid ausdrücken, da es aufgrund der katastrophalen Haushaltslage nicht gerade einfach ist, die bei der Polizei dringend notwendigen Maßnahmen im Personal- und Sachbereich durchzuführen. Meine Einstellung nahm jedoch mit der Einreichung des SPD-Antrages eine totale Wendung. Ich kann nur noch sagen, das Maß ist voll, die Maske ist runter, dieser Antrag meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie ist ihre polizeipolitische Bankrotterklärung.
Wobei ich mich allerdings dem ersten Absatz des Antrages voll anschließen möchte, in dem Sie die Arbeit der Polizeibeamten des Landes ausdrücklich loben. Ich kann mich ohnehin immer nur wundern, mit welcher hohen Motivation die Beamtinnen und Beamten ihren schwierigen Dienst weit über Soll erfüllen, wenn man bedenkt, wie mangelhaft die Polizei ausgestattet ist und wie schlecht die Rahmenbedingungen sind.
Aber so ist es eben üblich, zuerst wird den Betroffenen Honig um den Bart geschmiert, um ihnen anschließend eine Watschen zu verpassen. Denn was dann folgt ist eine Verhöhnung der Beamtinnen und Beamten.
Ich zitiere: „Der Landtag ist sich der Tatsache bewusst, dass eine objektive Feststellung des Personalbedarfs nicht möglich ist. Hierüber herrscht zwischen den Polizeipraktikern des Bundes und der Länder konsens.“
Demnach handelt es sich bei den Mitgliedern der GDP nicht um Polizeipraktiker, denn der schleswig-holsteinische Landesvorsitzende, Herr Malchow, erklärte in seiner Pressemitteilung vom 08. Mai, dass es sinnvoll wäre, den tatsächlichen Personalbedarf der Polizei im Land zu ermitteln.
Und: 2 Nach welchen Kriterien hat denn die Arbeitsgruppe zur Personalverteilung die Neuverteilung auf die Inspektionen vorgenommen, die zu gravierenden Veränderungen geführt hat, nur nach subjektiven?
Wofür führen sie eigentlich eine Kriminalstatistik, wenn diese nicht auch als eine Grundlage für eine Personalbemessung dient?
Sie drücken vor der Erstellung einer entsprechenden Bedarfsanalyse, um nicht mit der Realität konfrontiert zu werden. Sie wissen genau, dass eine solche Analyse einen Mehrbedarf an Stellen feststellen wird.
Ich will noch nicht mal glauben, dass es für die Finanzierung zusätzlichen Personals nicht genügend Mittel gibt. Nach diesem Antrag unterstelle ich, dass Sie nicht bereit sind diese Stellen zu finanzieren, denn der Kollege Rother hat bekanntlich festgestellt, dass die Polizei nur eine nachgeordnete Priorität für die Koalition habe. Und dann unterstellen Sie noch der Polizei, dass sie sich offensichtlich mit zuviel Nebensächlichkeiten beschäftigt und sich mehr auf polizeiliche Kernaufgaben konzentrieren soll. Dann müssen sie aber auch Roß und Reiter nennen. Wie definieren Sie denn die Kernaufgaben der Polizei?
Wir unterstützen den CDU-Antrag, weil eine Bedarfsanalyse erforderlich ist. Die Mangelverwaltung muss ein Ende haben. Wir müssen uns endlich an den Notwendigkeiten orientieren, um die Personalplanung langfristig vornehmen zu können.
Aber nicht nur beim Personal, auch bei der Sachausstattung besteht Bedarf.
Es geht hier beispielsweise um die notwendige Ausstattung der Kriminalpolizeistellen mit EDV zur Abarbeitung der sogenannten „DNA-Altfälle“. Seit dem 15. November 2000 liegen im Lande Datenträger in Form von verschlüsselten Disketten mit über 10.000 Datensätzen verurteilter Personen vor, bei denen eine entsprechende Relevanz hinsichtlich einer Einstellung in die sogenannte Gendatei gemäß § 2a DNA-Identitätsfeststellungsgesetz zu prüfen ist.
Bereits im November letzten Jahres ist in den verschiedenen Behörden der Landespolizei schriftlich der Bedarf zur Anschaffung der erforderlichen EDV definiert worden. Bis heute wurde hiervon nichts beschafft. Im Gegenteil, die Kriminalpolizei mußte sich einiger Rechner der Schutzpolizei bedienen, damit die Abarbeitung dieser Fälle überhaupt anfangen konnte. Ein weiterer Zeitverzug ist hier nicht hinnehmbar.
Probleme gibt es auch bei der Einführung von INPOL-neu. Jeder Zeitverzug verursacht hierbei Kosten von bis zu 500.000,- DM pro Monat.
Meine Damen und Herren,
abschließend stelle ich fest. Wenn dieser Antrag der SPD beschlossen wird, ist das Vertrauen der Polizei in die Landesregierung auf Jahre zerstört.“

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