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Günther Hildebrand: "Wir wollen ein bürgerfreundliches Wahlrecht"
F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher V.i.S.d.P. F.D.P. Fraktion im Nr. 203/2001 Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Freitag, 1. Juni 2001 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Sperrfrist: Redebeginn E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Günther Hildebrand: „Wir wollen ein bürgerfreundliches Wahlrecht“In seinem heutigen Redebeitrag zum TOP 18 (Entschließung zur Reform des Gemeinde- und Kreiswahlrechts) erklärte der innen- und rechts- politische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand: Presseinformation „Der Grund, warum wir diesen Antrag heute hier und nicht im Sonderausschuss einbringen, besteht darin, dass das Kommunal- wahlrecht nicht vom Auftrag des Sonderausschusses abgedeckt ist. Dennoch hat auch das Wahlrecht unmittelbare Auswirkungen auf die Arbeit der Gemeinden, Städte und Kreise, da durch das Wahlrecht die Zusammensetzung der einzelnen Vertretungen letztlich bestimmt wird.Wir von der FDP haben uns sowohl bei der Debatte um die neue Gestaltung des Kommunalen Verfassungsrechts als auch um die Gestaltung des Kommunalwahlrechts von der Grundfrage leiten lassen, wie wir den Bürgerinnen und Bürgern noch mehr Einfluss auf die Zusammensetzung und Arbeit ihrer Vertretungen geben können. Wir sind davon überzeugt, dass eine Änderung des jetzigen Wahlverfahrens hin zum Kumulieren und Panaschieren eine echte Verbesserung darstellt.Eins vorweg: Es gibt nur noch einen Wahlkreis, eben das Gemeinde-, Stadt- oder Kreisgebiet.Jede Partei oder Wählervereinigung stellt eine Liste mit Kandidatinnen und Kandidaten auf. Die Wählerinnen und Wählern können dann so viele Stimmen abgeben, wie Mandate zu vergeben sind. Dies können sie gebündelt für eine Liste durch ein Kreuz, verteilt auf die Kandidaten einer Liste tun oder aber verteilt über mehrere Listen, indem die Wählerinnen und Wähler die von ihnen bevorzugten Personen ankreuzen, egal welcher Partei sie angehören.Außerdem können noch bis zu drei Stimmen pro Kandidatin oder Kandidat angehäuft werden. Andererseits besteht auch die Möglichkeit Kandidaten aus einem Listenvorschlag zu streichen. 2 Somit ist die größtmögliche individuelle Auswahl für die Wählerinnen und Wähler gegeben.Bei der Auszählung wird zuerst ermittelt, wie viele Stimmen auf eine Liste entfallen sind und danach die Sitzverteilung errechnet.In einem weiteren Schritt wird festgestellt, wie viele Stimmen die einzelnen Kandidaten innerhalb einer Liste erhalten haben und danach ein neues „ranking“ hergestellt. Die an eine Liste vergebenen Mandate werden dann den erfolgreichsten Kandidatinnen oder Kandidaten zugeordnet.Die Wählerinnen und Wähler werden also die Reihenfolge der von uns vorgegebenen Liste verändern. Eine Person mit einem aussichtsreichen Listenplatz kann sich auf einmal am Ende wiederfinden und umgekehrt. Wir Parteien treten also Macht an die Wählerinnen und Wähler ab.Dieses Wahlverfahren ist auch ein Ansporn für die Kandidatinnen und Kandidaten, sich dem Wähler positiv zu präsentieren beziehungsweise während der Legislaturperiode gute Arbeit zu leisten, um wiedergewählt zu werden.Wenn Sie so wollen, findet also auch ein Wettbewerb unter den Kandidatinnen und Kandidaten einer Liste statt, aber das kann doch nur positiv gewertet werden.Dieses Wahlverfahren ist das bürgerfreundlichste Modell, das man sich vorstellen kann.Zugegebenermaßen kann dieses Wahlverfahren zunächst noch manche Bürgerin bzw. manchen Bürger etwas verwirren, da es für sie oder ihn etwas ungewohnt ist.Aber die Erfahrung zeigt, dass dieses Verfahren auf eine hohe Akzeptanz stößt und viele Wählerinnen und Wähler vom Kumulieren und Panaschieren Gebrauch machen.So haben in Hessen insgesamt 42 % aller Wählerinnen und Wähler und in Gemeinden von bis zu 25.000 Einwohnerinnen und Einwohner sogar 67 % von Ihnen die Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens genutzt. In den kleineren Gemeinden kennt man ja bekanntlich seine Kandidaten besser. Bei allen Komplikationen, die es am Anfang mit diesem Wahlverfahren geben kann, zeigen diese Zahlen, dass die Menschen nicht nur in der Lage sind, das Verfahren anzuwenden, sondern dies auch tun.Es ist in jedem Fall für die Menschen leichter umzusetzen als die neue Rechtschreibreform.Unsere Forderung im Antrag nach der Abschaffung der uns allen bekannten Fünf-Prozent-Hürde ist eigentlich eher ein Hinweis auf die sowieso notwendige Abschaffung dieser Klausel im Kommunalwahlrecht. Die Fünf-Prozent-Hürde steht auch in Schleswig-Holstein im Widerspruch zur Verfassung. Die Lektüre insbesondere des Urteils des 3 Nordrhein-Westfälischen Verfassungsgerichtshofes von 1999 zeigt uns, dass im kommunalen Bereich keine Rechtfertigung für die Beibehaltung dieser Klausel besteht. Die Grundfrage hierzu ist ja nicht, welche Gründe für eine Abschaffung der Fünf-Prozent-Klausel sprechen, sondern mit welcher Rechtfertigung sie auf kommunaler Ebene beibehalten wird.Wenn zum Beispiel die GRÜNEN bei der letzten Kommunalwahl in der Stadt Preetz mit 4,85 % an der Fünf-Prozent-Klausel scheiterten, muss man sich fragen, wieso die Wählerstimmen bei der Zusammensetzung der Ratsversammlung keine Berücksichtigung fanden. In der Vergangenheit wurde immer wieder die Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretungen als Argument für die „Fünf-Prozent-Klausel“ angeführt. Hierzu stellt der Verwaltungsgerichtshof zu Recht fest, dass Erfahrungen anderer Länder gezeigt haben, dass dieses Argument ungeeignet ist. Auch in anderen Ländern, wie zum Beispiel Baden- Württemberg, können die Vertretungen ohne „Fünf-Prozent-Hürde“ einwandfrei arbeiten.Im Ergebnis bleibt festzuhalten. Die Fünf-Prozent-Klausel“ ist rechtlich nicht mehr haltbar und gehört abgeschafft. Wir sollten als Parlament die Chance nutzen dies selbst in die Hand zu nehmen und uns nicht die Blöße zu geben, dass sie aufgrund der Klage der ÖDP vor dem Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt wird.Wir sollten durch den Grundsatzbeschluss für ein neues Kommunalwahlrecht mit dem Verfahren des Kumulierens und Panaschierens den Menschen im Lande ein Zeichen geben, dass wir sie ernst nehmen und für mündig halten.Einige Fraktionen haben bereits Zustimmung signalisiert, die Zweifler können wir sicherlich gemeinsam überzeugen.“