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Christel Happach-Kasan: "Umweltpolitik unter Rot-Grün - eine Frage der Willkür?"
F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher V.i.S.d.P. F.D.P. Fraktion im Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Nr. 204/2001 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Kiel, Dienstag, 5.Juni 2001 E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Umweltpolitik/Offshore-Windkraftanlagen/Tag der UmweltChristel Happach-Kasan: „Umweltpolitik unter Rot- Grün - eine Frage der Willkür?“Zum heutigen Tag der Umwelt erklärte die umweltpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Christel Happach-Kasan: Presseinformation „Offshore-Windkraftanlagen dürfen nicht gegen wesentliche Belange des Natur- und Umweltschutzes durchgeboxt werden. Es sind Industrieanlagen, die wie andere auch auf ihre Naturverträglichkeit überprüft werden müssen. Ich habe den Eindruck, dass in der Vergangenheit oft sehr zielorientiert „Pro Windkraft“ geprüft worden ist“, so Happach-Kasan.„Frau Ministerin Franzen weist in ihrer Presseerklärung vom 29. Mai d. J. darauf hin, dass als Planungsraum für Offshore-Windparks ein Gebiet 12 bis 15 km nordwestlich von Helgoland festgelegt worden sei. Dieser Bereich habe sich auch aus der Berücksichtigung von Naturschutzgebieten ergeben. Im Bericht der Landesregierung zu Offshore-Anlagen (Drucksache 15/626) wird dagegen ausgeführt, dass für das von der Ministerin vorgeschlagene Gebiet Fachvor- schläge des Bundesamtes für Naturschutz zur Ausweisung von Meeresschutzgebieten wie auch Important Bird Areas (IBA) vorliegen. Ich frage mich, ob diese Fachvorschläge überhaupt und wenn ja wie bei den Planungen berücksichtigt wurden“, so Happach-Kasan weiter.„Im Binnenland fallen den Rotoren einer Windkraft-Anlage bis zu 30 Vögel pro Jahr zum Opfer. Bei exponierten Anlagen nahe der Küste sind es schon mehrere hundert, so das Institut für Vogelforschung in Wilhelmshaven. Auch bei einer energiepolitischen Präferenz für Windkraftanlagen dürfen ihre schwerwiegenden Auswirkungen von nicht außer acht gelassen werden. Umweltpolitik ist keine Erlaubnis für Willkür.„Die Missachtung der Fachvorschläge des Bundesamtes für Naturschutz durch die Ministerin zeigt, welchen geringen Stellenwert der Natur- und Umweltschutz in der Landesregierung besitzt “, so Happach-Kasan abschließend.Anlage: Kleine Anfrage zu Offshore-Windparks in der Nordsee 2 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ #N!# 15. Wahlperiode 5. Juni 2001Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) undAntwort der Landesregierung -Planungsraum für Offshore Windkraftanlagen in der Nordsee Ich frage die Landesregierung:1. In welcher Weise hat die Landesregierung bei der Festlegung des Planungs- raumes für einen Offshore-Windpark nördlich und nordwestlich von Helgoland die Fachvorschläge des Bundesamtes für Naturschutz zur Ausweisung von Meeresschutzgebieten wie auch Important Bird Areas (IBA) berücksichtigt?2. Trifft es zu, dass der von der Landesregierung in Aussicht genommene Planungsraum für den Standort eines Offshore-Windparks nördlich und nordwestlich von Helgoland innerhalb eines der Gebiete liegt, die das Bundesamt für Naturschutz zur Ausweisung eines Meeresschutzgebietes vorgeschlagen hat (Karte 2 der Drucksache 15/468)?Wenn nein, - wo liegt der Planungsraum für den Bau eines Offshore-Windparks im Vergleich zu dem Fachvorschlag des Bundesnaturschutzamtes zur Ausweisung eines Meeresschutzgebietes um Helgoland?3. Welchen Zielen dient die Ausweisung eines Meeresschutzgebietes, welche Handlungen sind in einem Meeresschutzgebiet erlaubt und welche sind im Sinne des Schutzzweckes verboten, von wem werden Meeresschutzgebiete ausgewiesen und wer kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften?4. Wie beurteilt die Landesregierung aus naturschutzfachlicher Sicht die Ausweisung eines Meeresschutzgebietes um Helgoland? 3 5. Hat die Landesregierung zu dem Fachvorschlag des Bundesnaturschutzamtes zur Ausweisung des Gebietes um Helgoland als Meeresschutzgebiet Stellung genommen und wenn ja in welcher Weise, wenn nein, warum nicht?6. Trifft es zu, dass der von der Landesregierung in Aussicht genommene Planungsraum für den Standort eines Offshore-Windparks nördlich und nordwestlich von Helgoland sich ganz oder teilweise mit dem Fachvorschlag des Bundesnaturschutzamtes für die Ausweisung eines „Important Bird Area“ (IBA) überschneidet?Wenn nein, - wo genau liegt der Planungsraum für den Bau eines Offshore- Windparks im Vergleich zu dem Fachvorschlag des Bundesnaturschutzamtes zur Ausweisung des IBA bei Helgoland?7. Welchen Zielen dient die Ausweisung eines IBA, welche Handlungen sind in einem IBA erlaubt und welche sind im Sinne des Schutzzweckes verboten, von wem werden IBA ausgewiesen und wer kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften?8. Wie beurteilt die Landesregierung aus naturschutzfachlicher Sicht die gebietliche Ausgestaltung des IBA in der Region von Helgoland?9. Hat die Landesregierung zu dem Fachvorschlag des Bundesnaturschutzamtes zur Ausweisung des IBA bei Helgoland Stellung genommen und wenn ja in welcher Weise?10. Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass bei der Planung von Offshore- Windparks naturschutzfachliche Kriterien in gleicher Weise berücksichtigt werden müssen wie bei der Planung von Industrieanlagen auf dem Land?Wenn nein, - in welcher Weise müssen aus Sicht der Landesregierung naturschutzfachliche Kriterien bei der Planung von Offshore-Windparks berücksichtigt werden?Dr. Christel Happach-Kasan