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14.06.01 , 14:39 Uhr
B 90/Grüne

Angelika Birk: PatientInnen dürfen nicht für Fehlfahrten zur Kasse gebeten werden

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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zur Kasse gebeten werden

Anlässlich der aktuellen Diskussion um die Finanzierung von Fehlfahrten im Rettungs- wesen erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Angelika Birk:
Es ist nicht hinzunehmen, dass die Krankenkassen ihren Konflikt mit den Kommunen auf dem Rücken der Patienten austragen. Wir billigen die jüngsten Entscheidungen vom Kommunen wie z. B. der Hansestadt Lübeck nicht, die Kosten in Höhe von mehr als 400 DM der Patientin oder dem Patienten in Rechnung zu stellen. Hierzu hat auch der Land- tag auf Initiative von Bündnis 90/Die Grünen wiederholt einstimmige Beschlüsse gefasst.
Die Landesregierung wird eine Bundesratsinitiative zur Änderung des SGB V auf den Weg bringen. Um die Kostenübernahme aber schnellstmöglich zu regeln, bitten wir alle Beteiligten, sich auf Landesebene wieder zu Gesprächen an einen Tisch zu setzen und gemeinsam eine vorläufige praxisorientierte Lösung zu schaffen.
Die einzelnen PatientInnen dürfen nicht für Fehlfahrten zur Kasse gebeten werden. Das ist nicht nur unsozial und unmoralisch, sondern widerspricht eindeutig dem Hilfecharak- ter bei Notfällen, der Grundbestandteil des Rettungswesens aber auch der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Insbesondere vor dem Hintergrund einer extrem kurzen Frist- setzung von zwei bis drei Wochen zur Begleichung der Rechnungen haben wir keinerlei Verständnis für das Verhalten der Kommunen und Krankenkassen.
Den betroffenen Versicherten raten wir umgehend Widerspruch gegen den Gebühren- bescheid einzulegen und sich mit der Rechnung direkt an die zuständige Krankenkasse zu wenden. Im schlechtesten Fall erhalten sie dann zumindest eine schriftliche Ableh- nung der Kostenübernahme, gegen die ebenfalls Widerspruch eingelegt werden kann und sollte.
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