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15.06.01 , 12:44 Uhr
FDP

Heiner Garg: 3 Punkte Programm statt Effekthascherei

F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher
V.i.S.d.P.


F.D.P. Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Nr. 218/2001 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Kiel, Freitag, 15. Juni 2001 Telefax: 0431/9881497 E-Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Gesundheitspolitik/Rettungsdienste/Fehlfahrten
Heiner Garg: 3 Punkte Programm statt Effekthascherei
Zur anhaltenden Diskussion um die Abrechnung sogenannter Fehl- fahrten bei Rettungsdiensteinsätzen sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:



Presseinformation „Das OVG hat in seiner Entscheidung deutlich gemacht, dass Aufwendungen für sogenannte Fehleinsätze als betriebsbedingte Aufwendungen einen gebührenpflichtigen Aufwand darstellen. Das heißt konkret, dass eine gebührenpflichtige Inanspruchnahme des Rettungs- dienstes nicht erst dann vorliegt, wenn eine Transportleistung erbracht wird, sondern schon, wenn Einsatzfahrzeuge ausrücken. Somit können die entstandenen Kosten grundsätzlich sehr wohl den Krankenkassen in Rechnung gestellt werden.
Damit Patientinnen und Patienten nicht ungerechtfertigt zur Kasse gebeten werden, schlägt die FDP zur Lösung auf Landesebene folgende 3 Punkte vor:
1. Kostenträger sowie die Träger von Rettungsdiensten sollen in Zukunft die Entgelte auf dem Vertragswege vereinbaren. Hierzu ist eine entsprechende Änderung des Rettungsdienstgesetzes notwendig, um diese Vertragslösung zu ermöglichen. 2. In allen Fällen in denen eine Vertragslösung scheitert, soll eine gesetzlich neu einzurichtende Schiedsstelle endgültig über die Höhe der Benutzungs- und Beförderungsentgelte entscheiden. Sowohl der unter 1. ausgehandelte Vertrag als auch der Schiedsspruch unter 2. sollen – zum Schutze beider Vertragsparteien - der Genehmigung des zuständigen Ministeriums bedürfen. 3. Zur gütlichen Beilegung des Streits um derzeit noch offene Rechnungen sowie zur Vermeidung der ungerechtfertigten Belastung der Patientinnen und Patienten, soll sich die zuständige Ministerin, Heide Moser, für eine Regelung zwischen Trägern der Rettungsdienste und der Kostenträger nach den unter 1 und 2 genannten Kriterien einsetzen.
Die FDP setzt mit ihren Vorschlägen auf die Stärkung der Selbstverwaltung und auf Rechtssicherheit für die Beitragszahler und nicht auf dramatische Effekthascherei, die niemandem nutzt“, so Garg abschießend.

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