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Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen - Anwalt der Migrantinnen und Migranten in Schleswig-Holstein
D E R L A N D T A G SCHLESWIG - HOLSTEIN 67/2001 Kiel, 28. Juni 2001 Sperrfrist: Donnerstag,. 28. Juni, 11:00 UhrDer Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen – Anwalt der Migrantinnen und Migranten in Schleswig-HolsteinKiel (SHL) – Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungs- fragen, Helmut Frenz, überreicht Landtagspräsident Heinz-Werner A- rens seinen ersten Tätigkeitsbericht:Das vom Gesetzgeber aufgetragene Mandat des Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen, nämlich als parteiischer Anwalt, die Belange der in Schleswig-Holstein lebenden Migrantinnen und Migranten zu wahren, muss im Interesse der Betroffenen in enger Zusammenarbeit mit allen Parteien überparteilich ausgeübt werden. Da- bei kommt dem Beauftragten die Unabhängigkeit in der Ausübung sei- nes Amtes zugute. Da es sich um den ersten Bericht handelt, galt es, eine gewisse Be- standsaufnahme vorzunehmen. Diese wird in den Nummern 6 und 8 des Berichts geboten.Obgleich die Beratung von Einzelpersonen vom Gesetz ausdrücklich nicht vorgesehen ist, sondern statt dessen die Vermittlung der Beratung an die zuständigen Stellen und Organisationen empfohlen wird, gehen täglich 2 bis 3 Anfragen ein. Das summierte sich im Berichtszeitraum auf circa 1.500 Einzelfälle. (Nummer 3 des Berichts). 2Die Durchführung von Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit nimmt grundsätzlich einen breiten Raum in der Arbeit des Beauftragten ein. Angesichts der Einführung des neuen Staatsangehörigkeitsrechtes, der Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus dem Kosovo und der Land- tagswahlen von 2000 war ein besonders starkes Engagement gefordert. An 170 Veranstaltungen hat der Beauftragte teilgenommen. Darunter hat er eine Vielzahl von Veranstaltungen in Eigenregie oder in Kooperation mit anderen durchgeführt. (Nummer 4 des Berichts)Die Kooperationen mit Nicht-Regierungsorganisationen, stellt ein wichtiges Element in der Arbeit des Beauftragten dar. Hier galt es z u- nächst, ein Netzwerk zu erstellen, um in dem Flächenland Schleswig- Holstein möglichst viele Multiplikatoren zu erreichen. So wurden vor allem Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sowie die Beratungsstellen im Land stets aktuell über die politische Entwicklung und über die Rechtsprechungs-, Erlass- und Gesetzeslage auf Bundes- und Landes- ebene informiert.Zum Bericht über die Tätigkeiten des Beauftragten gehört auch die Be- wertung der Materie und die daraus resultierenden notwendigen Forderungen für die Verbesserung der Lage von Migrantinnen und Migranten. (Nummer 8.2 des Berichts)Dem Beauftragten obliegt es in besonderer Weise, die gesellschaftli- che Integration der auf Dauer in Schleswig-Holstein lebenden Migran- tinnen und Migranten zu fördern. Die Schleswig-Holsteinische Landesre- gierung erarbeitet zur Zeit ein Integrationskonzept. Der Beauftragte arbeitet an diesem Konzept mit und ist Mitglied der Lenkungsgruppe. Heute hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass Inte gration keine Einbahnstrasse ist, auf der sich nur Migranten und Migran- tinnen auf „uns” zu bewegen müssen. Integration ist ein Prozess, bei dem beide Seiten auf einander zugehen müssen. Hier eröffnet sich dem Beauftragten ein weites Arbeitsfeld mit großen Herausforderungen. (Nummer 9 des Berichts)Herausgeber: Pressestelle des Schleswig-Holsteinischen Landtages, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel, Postf. 7121, 24171 Kiel, Tel.: (0431) 988- Durchwahl -1163, -1121, -1120, -1117, -1116, Fax: (0431) 988-1119 V.i.S.d.P.: Dr. Joachim Köhler, E-Mail: Joachim.Koehler@lvn.parlanet.de. Internet: http://www.sh-landtag.de