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11.07.01 , 10:38 Uhr
SPD

Ursula Kähler zu TOP 2 und 25: Neuordnung des Länderfinanzausgleichs

Sozialdemokratischer Informationsbrief


Landtag Kiel, 11.07.01
aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn



Ursula Kähler zu TOP 2:

Neuordnung der Bund-/Länder-Finanzbeziehungen und Länderfi- nanzausgleich

Es ist eben nicht so einfach, in einer pluralistischen Gesellschaft ein Gesamtkonzept zu entwickeln. Zwar wird nach wirklich langwierigen Verhandlungen die föderale Fi- nanzordnung auf eine solide Grundlage gestellt, ob aber dadurch der deutsche Föde- ralismus seine Bewährungsprobe schon bestanden hat, wird sich noch zeigen müs- sen. Der erzielte Kompromiss bei der Neuordnung des Finanzausgleichs formuliert all- gemeine Grundsätze, die noch mit konkreten Regeln in einem Finanzausgleichsgesetz festgelegt werden müssen.

Eínes möchte ich an dieser Stelle anmerken: Es ist insbesondere dem Verhandlungs- geschick unserer Ministerpräsidentin, unseres Finanzministers und des Hamburger Bürgermeisters zu verdanken, dass insgesamt weitgehendes Einvernehmen über das komplizierte Gesetzeswerk herrschte, das für die Zeit von 2005 bis 2019 die Verteilung des Steueraufkommens zwischen Bund und Ländern sowie die Grundsätze für Aus- gleichszahlungen zwischen armen und reichen Bundesländern regelt.

Auch dass mit dem Solidarpakt II besiegelt wurde, dass bis 2019 noch weitere 306 Mil- liarden Mark Sonderzahlungen nach Ostdeutschland fließen, ist solidarisch getragen worden; nun liegt es an den neuen Ländern, zukunftsweisend diese Mittel einzusetzen Schleswig- und dem Finanzplanungsrat jährlich einen „Fortschrittsbericht Aufbau Ost“ vorzulegen. Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Die Neuregelung des Finanzausgleichs wird gegenüber dem geltenden Recht eine stärkere Anreizorientierung verwirklichen, die einen höheren Selbstbehalt in den Län- dern als bisher gewährleistet.

Der Bund übernimmt von den Ländern von 2002 an Zins und Tilgung beim Fonds Deutsche Einheit in Höhe von 6,85 Milliarden Mark. Die Länder überweisen dem Bund als Gegenleistung nur 5,35 Milliarden Mark aus ihrem Umsatzsteueranteil, weil ihnen der Bund 1,5 Milliarden Mark jährlich erlässt.

Um sich weiter zu entlasten, vereinbarten die Länder mit dem Bund eine Aufstockung der jetzt in den Haushalten von Bund und Ländern praktizierten Tilgungsstreckung für den Zeitraum 2002 bis 2004 um jeweils eine Milliarde Mark. Die Tilgung wird dadurch auf 200 Millionen Mark gesenkt. Die Länderhaushalte somit entlastet. Die sonst 2015 beendete Tilgungsphase verschiebt sich damit bis 2020. Zu diesem Zeitpunkt bleibt für die Länder eine Restschuld von 12,8 Milliarden Mark, die der Bund komplett über- nimmt.

Neu ist auch, dass die kommunale Finanzkraft nicht mehr nur zu 50% in den Länderfi- nanzausgleich einbezogen wird, was die Länder Hessen, Baden-Württemberg und NRW wollten, sondern zu 64%. Die neuen Bundesländer hatten 100 % gefordert.

Im großen und ganzen kann man sagen: Es gibt keine Gewinner auf der einen Seite, aber auch keine Verlierer auf der anderen Seite, aber alle Beteiligten haben zumindest eine Perspektive unter Vorbehalt.

Denn es gibt noch einiges zu regeln. So haben die unterschiedlichen Ausstattungsbe- dingungen der Länder bisher keinen Eingang in den Verteilerschlüssel gefunden, und unsere gemeinsame Forderung aus der Debatte vom Juni 2000 bedarf auch noch ei- ner konkreten Umsetzung. (Ich meine, die jetzigen Gemeinschaftsaufgaben Hochschu- -3-



le, regionale Wirtschaftsstruktur, Agrarstruktur und Küstenschutz als künftige Aufgabe selbst zu übernehmen.)

Unsere Landesregierung hat die volle Unterstützung der SPD-Landtagsfraktion bei der Forderung, dass der Bund die derzeit eingesetzten GA-Mittel vollständig und auf Dau- er den Ländern zur Verfügung stellt. Hier muss es zu einer deutlichen Entflechtung kommen.

Eines möchte ich bei aller Anerkennung des uns vorgelegten Ergebnisses zum Län- derfinanzausgleich noch anmerken dürfen: Es ist höchste Zeit, dass die Länderparla- mente endlich ihre Mitwirkungsrechte sowohl bei Entscheidungsprozessen, die zwi- schen Bundes- und Länderregierung getroffen werden sollen, mit Nachdruck einfor- dern, als auch ihre Mitwirkungsrechte an europäischen Entscheidungsprozessen an- mahnen. Dies ist deshalb so wichtig, weil die Debatte um den Föderalismus mit der Neuordnung des Finanzausgleichs nicht abgeschlossen ist, sondern nur eine Etappe darstellt.

Lassen Sie uns diesen Teil auch gemeinsam mit der Landesregierung aufarbeiten.

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