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Irene Fröhlich: Durch Vorsorge und Risikominimierung einen wirksamen Gesundheitsschutz gewährleisten
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Es gilt das gesprochene Wort! Düsternbrooker Weg 70 24105 KielTOP 28 - Gesundheitsgefährdung durch Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Mobilfunkanlagen - Telefax: 0431/988-1501 Mobil: 0172/541 83 53 Dazu sagt die umweltpolitische Sprecherin E-Mail: presse@gruene.ltsh.de der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Internet: www.gruene-landtag-sh.de Irene Fröhlich: Nr. 194.01 / 11.07.2001Durch Vorsorge und Risikominimierung einen wirksamen Gesundheitsschutz gewährleistenÜber 34.000 Mobilfunksender gewährleisten zwar eine optimale Funkabdeckung der fast 50 Millionen Handys in Deutschland, aber Zweifel an ihrer Unbedenklichkeit sind mehr als angebracht. Verschiedene Studien legen seit Jahren physiologische Beeinträchtigun- gen bei Handy-Nutzern und Anwohnern von Sendemasten vor allem durch gepulste Hochfrequenzstrahlung nahe. Hinweise in diesen Studien gehen von Missbildungen bei Tieren, Schlafstörungen, Störungen des Hormonhaushalts bis hin zu krebsfördernden Wirkungen.Insbesondere Kinder und Jugendliche sind in noch stärkerem Maß als Erwachsene durch die Strahlung von Handys und Mobilfunkmasten gefährdet. Diese erhöhte Gefährdung ergibt sich aus der noch nicht abgeschlossenen Entwicklung des zentralen Nervensys- tems und wird durch ein erhöhte Aufnahme von Strahlung in das Körpergewebe noch verstärkt.Zu Recht verunsichern Mobilfunkmasten auf Krankenhäuser oder Kindergärten die Men- schen. Überall schließen sich schon aufgrund des ungeklärten Gefährdungspotenzials dagegen Bürgerinitiativen zusammen. Die Vergabe der UMTS-Lizenzen erfordert weitere 60.000 Mobilfunksender, ohne dass deren thermische und strahlungsinduzierte Auswir- kungen annähernd analysiert und in ihrem Gefährdungsgrad geklärt wären. Aus unserer Sicht ist hier der präventive Gesundheitsschutz nicht gewahrt.Bündnis 90/Die Grünen haben sich zur Klärung dieser Frage im Bundestag erfolgreich für eine gemeinsame Anhörung der Ausschüsse für Umwelt und für Gesundheit sowie des Unterausschusses für Post und Telekommunikation stark gemacht. Wir wollen aber ebenso auf Landesebene mit dem vorgelegten Berichtsantrag dafür Sorge tragen, dass in unserem Land die Gesundheit der Bevölkerung an erster Stelle steht. Für uns gilt: Bis zur Sicherstellung der Unschädlichkeit bzw. bis zur genauen Analyse des konkreten Gefährdungspotentials muss das Vorsorgeprinzip greifen. Hier sind wir PolitikerInnen in die Pflicht genommen.Deshalb setzen wir uns auf Landesebene ein für:1. eine Änderung der Landesbauordnung die beinhaltet, a) die Genehmigungspflicht für Mobilfunksender b) eine verstärkte Öffentlichkeitsbeteiligung c) eine Einvernehmensherstellung mit der Kommune d) eine Ausweisung von Schutzgebieten (Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten, geschlossene Wohngebiete usw.) sowie2. die Schaffung von Anreizen für verstärkte Forschungsanstrengungen zum Zusam- menhang von Mobilfunk und Gesundheit.Auf Bundesebene fordern wir:1. eine Herabsetzung der Grenzwerte für Mobilfunksendemasten entsprechend der Grenzwertsetzungen in der Schweiz2. bei Handy-Endgeräten: a) eine Auslistung strahlungsstarker Geräte bis zum Jahr 2003 b) die Begrenzung der Strahlungsfrequenz c) eine vollständige Kennzeichnungspflicht über die Strahlenbelastung auf Packung und Gerät mit aussagekräftigem Labeling bis zum Jahr 2003 d) sowie das deutlich sichtbare Anbringen von Warnhinweisen für den Handy- gebrauch durch Kinder.Ein Mobilfunkbetreiber, der einen üblichen ortsfesten Sender mit einer Sendeleistung un- ter 10 Watt errichtet, muss bislang kein Genehmigungsverfahren durchlaufen. Er muss lediglich die Anlage der zuständigen Behörde nur zwei Wochen vor deren Inbetriebnah- me anzeigen. Da nach geltender Rechtslage mit der Kommune kein Einvernehmen her- zustellen ist, bleibt ein Einspruch meist unbeachtet. Durch die Genehmigungspflicht soll die Öffentlichkeitsbeteiligung ausgedehnt und die Offenlegung von Netzplanung erreicht werden. So können gegebenenfalls auch Standortalternativen gefunden werden. Darüber hinaus werden die Mindestabstände nach der geltenden Bundes- Immissionsschutzverordnung als zu gering und die einzuhaltenden Grenzwerte als zu hoch kritisiert. Hier besteht akuter Handlungsbedarf.Angesichts der rasanten Entwicklung und der wirtschaftlichen Prognose für diese Tech- nologie müssen wir jetzt die Rahmenbedingungen so festlegen, dass die mögliche Belas- tung der Bevölkerung, insbesondere die Gefährdung von Kindern ausreichend und an- gemessen berücksichtigt wird. Mobiles Telefonieren soll Lebensqualität verbessern. Da- für gilt es, durch Vorsorge und Risikominimierung einen wirksamen Gesundheitsschutz zu gewährleisten. ***