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Gudrun Kockmann-Schadendorf - Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunkanlagen
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 11.07.01 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellGudrun Kockmann-Schadendorf zu TOP 28:Gesundheitsgefährdung durch MobilfunkanlagenWir beobachten zur Zeit ein gesellschaftliches Phänomen: Durch fast 50 Millionen Handys ist schon jeder zweite Deutsche Teil der modernen Informations- und Kommu- nikationsgesellschaft geworden. Es gibt inzwischen mehr Mobilfunk- als Festanschlüs- se. In einem rasanten Siegeszug hat die Wirtschaft ein tatsächliches Kommunikations- interesse bedient – auch wenn der Trend zur Zeit etwas abflaut – und einen Mode- trend geschaffen. Dabei sind die in Besprechungen klingelnden Handys inzwischen so eine Art „weiße Tennissocken“ geworden. Jeder will dabei sein und die neueste Tech- nik am Ohr haben.Vernachlässigt wurde dabei aus meiner Sicht, die gesundheitlichen und gesellschaftli- chen Folgen der Handy-Technologie mit einer umfassenden Technikfolgenabschät- zung zu unterlegen. Denn es sind nicht nur die Endgeräte, die auf die Menschen wir- ken, sondern auch die inzwischen über 34.000 Sendeanlagen, die im Zuge der Verga- be der UMTS-Lizenzen um bis zu 60.000 Anlagen ansteigen können. In Stadtgebieten könnten so alle 100 Meter Sendeanlagen stehen.Wie die Pressemeldungen der letzten Wochen zeigen, sind die Menschen in Deutsch- land inzwischen aufgewacht. Vor allem in Süddeutschland, aber auch z.B. in Lübeck gründen sich Bürgerinitiativen gegen den weiteren, von den Menschen nicht beein- Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-flussbaren Ausbau der Sendeanlagen vor Ort. Es ist gute sozialdemokratische Traditi- on, die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen und sich umfassend zu informieren, bevor vorschnell eine Technik verdammt wird.Mit dem vorliegenden Antrag der Mehrheitsfraktionen wollen wir daher von der Lan- desregierung wissen: Gibt es Erkenntnisse über mögliche Gesundheitsgefährdungen durch den zunehmen- den Ausbau von Mobilfunksendern?Wie wir aus einer aktuell vorliegenden Studie der Landesregierung wissen, ist dies zur Zeit in Schleswig-Holstein nicht der Fall. Die Studie ist jedoch Status-quo-orientiert, so dass wir Einschätzungen im Hinblick auf veränderte Strahlungswerte und verdichtete Infrastruktur benötigen.Sind zusätzliche Genehmigungspflichten für Mobilfunksender notwendig?Da die Mehrzahl der Sendeanlagen nicht der Baugenehmigungspflicht unterliegt, ent- stehen ohne Beteiligung der Gemeinden – und damit der Bürgerinnen und Bürger vor Ort – neue Anlagen, die oft unsensibel von den Betreibern nur mit einer Anzeigefrist von 14 Tagen im voraus in Betrieb genommen werden. Dies erscheint aus Sicht mei- ner Fraktion nicht ausreichend; hier gibt es offensichtlich Handlungsbedarf.In diesem Zusammenhang wird auch zu prüfen sein, ob von den Kommunen – bei ei- ner veränderten Genehmigungspraxis – oder durch andere Rechtsvorschriften Schutzgebiete im Bereich von Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten und geschlos- senen Wohngebieten einzuhalten sind.Wie bei jeder sich schnell ausbreitenden Technik wollen wir weiter wissen, ob und welche zusätzlichen Forschungserfordernisse bestehen. Die BSE-Diskussion hat uns gelehrt, wie sinnvoll eine vorlaufende Forschung bei nicht auszuschließenden Ge- sundheitsgefährdungen sein kann. Aus meiner Sicht ist hierbei die auch von Bundes- -3-umweltminister Trittin geforderte zentrale Datenbank mit allen Standorten von Sende- anlagen eine elementare Voraussetzung für sinnvolle Forschungsansätze. Alle For- schungsergebnisse sind später transparent, laufend und vollständig der Öffentlichkeit zu präsentieren.Schließlich zielt unsere letzte Frage auf einen eventuellen Handlungsbedarf bei der Herabsetzung der Strahlungs-Grenzwerte.Gerade Kinder und Jugendliche setzen sich neben der unvermeidlichen Strahlung von Sendemasten oft gedankenlos den Strahlungen der Handys aus. Für beide Strah- lungsbereiche, die der Sendeanlagen und die der Endgeräte am Ohr, sind Grenzwerte ggf. neu festzulegen. Strahlungsarme Endgeräte, Verwendung von Umweltlabels und Hinweise in den Gebrauchsanweisungen sollten selbstverständlich werden. Für die Sendeanlagen sind in Deutschland die Grenzwerte neu zu diskutieren. Meßlatte soll- ten dabei z.B. die zehnfach geringeren Werte in Italien und in der Schweiz sein. Ein modernes Verständnis von Verbraucherschutz sollte Risiken frühzeitig erkennen und auf Basis einer umfassenden Informationsbasis zu vorausschauendem Handeln füh- ren. Dies ist, so denke ich, nicht nur eine sozialdemokratische Sichtweise, sondern, so hoffe ich, gemeinsame Auffassung des Parlaments.