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Helmut Jacobs zu TOP 6: Gesetz zur Ausführung und Ergänzung des Bundes-Bodenschutzgesetzes
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 11.07.01 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellHelmut Jacobs zu TOP 6:Bodenschutz ist ein wichtiger Beitrag zur Nachhaltigkeit!Die „Neue Metallhütte Lübeck“ war die teuerste Altlast, die es je in Schleswig-Holstein zu sanieren galt. Über zehn Jahre hat die Sanierung gedauert. Über 130 Mio. DM ha- ben das Land und die Stadt Lübeck investiert. Die Metallhütte war in Konkurs, und die Allgemeinheit musste für die Sanierung eines herrenlosen, mit Schadstoffen belaste- ten Grundstücks aufkommen. Das Land war mit 60 Prozent der Kosten dabei.So ein Fall macht deutlich, dass es gesetzliche Regelungen geben muss, die einer- seits bewirken, dass die durch bereits eingetretene Schäden verursachten Sanie- rungskosten nicht mehr von der Allgemeinheit, sondern von den Verantwortlichen zu tragen sind. Andererseits müssen derartige Bodenbelastungen von vornherein vermie- den werden.Auch die Wiedervereinigung hat deutlich gemacht, dass ein schonungsloser Umgang mit dem Boden hohe volkswirtschaftliche Folgen haben kann. Der Boden hat essentiel- le Bedeutung für den Menschen, da dieser nicht nur auf ihm, sondern auch von ihm lebt. Da der Boden wesentlich zu unserer Lebensgrundlage beiträgt, gilt es auch unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit, ihn für kommende Generationen zu erhalten.Lange Zeit spielte der Schutz des Bodens kaum eine Rolle, weil sich negative Einflüs- se erst spät bemerkbar machen. Man hat Anfang der 70er Jahre mehrere Umwelt- Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-schutzgesetze auf den Weg gebracht, aber an einen Schutz des Bodens hatte man noch nicht gedacht. Die Problemlage von Bodenbelastungen, die insbesondere durch immer bessere Messtechniken deutlich wurde, wurde erstmals 1985 in einer Boden- schutzkonzeption des Bundes aufgegriffen.In Schleswig-Holstein geht es den Böden aufgrund des besonders hohen Anteils landwirtschaftlicher Nutzung vergleichsweise gut. 1997 hat sich das Land in einem Bodenschutzprogramm mit dem Schutz des Bodens befasst, und nachdem 1999 das Bundes-Bodenschutzgesetz in Kraft getreten ist, sollen jetzt durch ein Landesgesetz zur Ausführung und Ergänzung des Bundes- Bodenschutzgesetzes die bundesrechtli- chen Regelungen effektiv vollzogen werden. Darüber hinaus werden im Gesetzentwurf vom Land auch einige bundesrechtlich verbliebene Gestaltungsräume genutzt. So sol- len z.B. durch Fachbeiträge zum flächenhaften Bodenschutz Bodenschutzbelange auf der Planungsebene des Landschaftsprogrammes und der Landschaftsrahmenpläne eingebracht werden und Eingang in die Raumordnungs- und Regionalpläne finden.Durch das Gesetz wird jeder, der auf den Boden in irgendeiner Weise einwirkt, ver- pflichtet, sich so zu verhalten, dass keine schädlichen Bodenveränderungen hervorge- rufen werden. Verursacher solcher Lasten haben die Schäden zu beseitigen. Zudem soll die Pflicht zur Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen gar nicht erst zu ökologischen Schäden und hohen Sanierungskosten führen.Während nach alter Rechtslage bereits Verursacher bzw. Grundstückseigentümer ver- pflichtet waren, die Kosten für die Beseitigung eingetretener Schäden zu tragen, soll jetzt der Kreis der Verpflichteten auf ehemalige Grundstückseigentümer und Personen, die aus handels- oder gesellschafts-rechtlichen Gründen für juristische Personen haf- ten, erweitert werden. Es soll z.B. verhindert werden, dass durch „Scheingeschäfte“ Sanierungskosten auf die Allgemeinheit abgewälzt werden. -3-Der Entwurf des Landesbodenschutz- und Altlastengesetzes ist mit 16 Paragraphen sehr schlank gehalten. In ihm sind Mitteilungs-, Mitwirkungs- und Duldungspflichten über Grundstücksflächen geregelt. Weitere Regelungsbereiche liegen in den Betre- tungs- und Untersuchungsrechten, in der Datenerfassung, im Datenschutz, im Boden- und Altlastenkataster und in Altlasteninformationssystemen. Außerdem gibt es Aussa- gen zu den zuständigen Behörden und Untersuchungsstellen.Die Verbandsanhörung hat ergeben, dass der Gesetzesentwurf grundsätzlich begrüßt wird. Es gab aber auch den Wunsch nach mehr Regelungen für den vorsorgenden Bodenschutz. Neben datenschutzrechtlichen Bedenken, die inzwischen berücksichtigt worden sind, gab es natürlich die Befürchtung, dass erhebliche Mehrkosten entstehen könnten.Da unser Boden eine unserer wichtigsten Lebensgrundlagen, unser Kapital und Grundlage für gesunde Nahrungsmittel ist, gilt es diesen für uns und künftige Genera- tionen zu sichern. Der heute eingebrachte Gesetzesentwurf ist dafür ein wichtiger Schritt.