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Christel Happach-Kasan zum Bodenschutz
F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher V.i.S.d.P. F.D.P. Fraktion im Nr. 243/2001 Schleswig- Holsteinischen Kiel, den 11. Juli 2001 Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Postfach 7121 Sperrfrist: Redebeginn Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Es gilt das gesprochene Wort! E - Mail: -shdeIn Ihrem Redebeitrag zu TOP 6 (Gesetz zur Ausführung und Ergänzung des Bundes-Bodenschutzgesetzes) erklärte die umwelt- und agrarpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Christel Happach-Kasan:„1998 ist das von der alten Bundesregierung verabschiedete Presseinformation Bundesbodenschutzgesetz in Kraft getreten. In Schleswig-Holstein legt die Landesregierung nach mehr als drei Jahren ihren Entwurf eines Landesbodenschutz- und Altlastengesetzes vor.Der Schutz von Wasser und Luft ist bereits seit Jahren gesetzlich geregelt. Das von Hans Dietrich Genscher initiierte Abwasserabgabengesetz hat die Erfolgsgeschichte des technischen Umweltschutzes eingeleitet. Die Erfolge dieser Regelungen werden in den Daten zur Umwelt des Umweltbundesamtes eindrucksvoll dokumentiert. Der Bodenschutz ist in den vergangenen Jahren eher stiefmütterlich behandelt worden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf hat die Landesregierung ein in weiten Teilen akzeptables Regelwerk vorgelegt.Der Boden ist ein kostbares Gut. Er ist sehr viel mehr als seine mineralischen Bestandteile, er lebt. Lebende Böden sind zu schade, um als Speicher für die aus Luft und Wasser eingetragenen Schadstoffe zu dienen oder durch unsachgemäße Ablagerung von Abfällen vergiftet zu werden.Was im Boden versickert, sieht niemand, riecht niemand und daher ist frei nach dem Motto „aus den Augen, aus dem Sinn“ der Schutz der Böden zu keiner Zeit ein Thema der politischen Diskussion gewesen. Dennoch ist der Bodenschutz eine wichtige politische Aufgabe. Von der biologischen Funktionsfähigkeit unserer Böden hängt die Bodenfruchtbarkeit ab, die Grundlage der Landwirtschaft.Lebende Böden sind auch Transportwege. Ist der Boden mit Schadstoffen belastet, wird dadurch mit Zeitverzug auch das Grundwasser mit Schadstoffen belastet, die Gewinnung reinen Trinkwassers gefährdet. Daher gibt es zum effektiven Schutz unserer Böden keine Alternative. 2 Das Gesetz beschränkt sich weitgehend auf die Organisation der vom Bundesbodenschutzgesetz auf das Land übertragenen Aufgaben. Die Aufgaben der Oberen Bodenschutzbehörde soll nach dem vorliegenden Entwurf das LANU übernehmen. Dabei soll es landesweit raumbezogene Daten über Bodenaufbau und –verbreitung, Bodenschutz sowie Bodenentwicklung und –veränderung in einem Altlasteninformations- system erfassen und bewerten. Das sind anspruchsvolle und arbeitsintensive Aufgaben. Wir sind der Auffassung, dass die Erfüllung dieser Aufgaben notwendig ist.Das sind aber auch neue Aufgaben, die über die jetzige Tätigkeit des LANU hinausgehen. Wie ernst die Landesregierung die Erfüllung solcher Aufgaben im Bereich des technischen Umweltschutzes nimmt, wird an Personalentscheidungen abzulesen sein. Wir sind strikt dagegen, dass Personaleinsparungen im Bereich der Pflichtaufgaben erfolgen und gleichzeitig die Landesregierung im Bereich der Kür, das ist die poltisch- ideologische Ebene im Ministerium, aufgerüstet wird.Vielleicht ist aber auch geplant, bei einer „Neustrukturierung“ der Umweltämter, die ja wohl aus finanziellen Gründen erfolgen muss und hoffentlich die ausschließlich machtpolitisch orientierte Ausformung der Staatlichen Umweltämter hin zu einer sachorientiert gestalteten Behördenstruktur verändern wird, eine Personalverschiebung vorzunehmen. Wir werden das beobachten.Zu den Kosten der Kreise und kreisfreien Städte, die als untere Bodenschutzbehörden ebenfalls mehr Aufgaben und dementsprechende Kosten übertragen bekommen haben, wird lediglich gesagt, dass innerhalb eines Jahres nach der Feststellung des Kostenumfanges „ergänzende Regelungen“ für einen entsprechenden finanziellen Ausgleich zu treffen sind.Warum sagen Sie nicht einfach, dass die Kosten, die durch die Übertragung der Aufgaben nach diesem Gesetz bei den Kreisen und kreisfreien Städten entstehen durch das Land ersetzt werden?Das Gesetz wird zu einem Zeitpunkt verabschiedet werden, zu dem wesentliche Anliegen des Bodenschutzes bereits weitgehend geregelt sein werden. Dies ist insbesondere die Erfassung und Bewertung der Altlasten. Die Umsetzung der Bestimmungen der TA Siedlungsabfall lassen erwarten, dass neue Altlasten mit vergleichbarem Gefährdungspotential wie dem z. B. von Barsbüttel oder anderer Altablagerungen nicht entstehen werden. Auch dies ist ein Erfolg der Umweltpolitik der alten Bundesregierung.Bei den Beratungen im Ausschuss werden wir ein Schwergewicht darauf legen, wieweit es geeignet ist, die Erledigung zukünftiger Aufgaben wie der Erstellung von Bodenkatastern zur Erfassung von Schadstoffeinträgen auf unterschiedlich genutzten Flächen zu organisieren.“