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11.07.01 , 16:29 Uhr
B 90/Grüne

Angelika Birk: Gute Besserung für das Gesundheitsdienstgesetz

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Es gilt das gesprochene Wort! Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 TOP 5 - Gesundheitsdienstgesetz - 24105 Kiel
Durchwahl: 0431/988-1503 Dazu sagt die gesundheitspolitische Sprecherin Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Angelika Birk: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Gute Besserung Nr. 197.01 / 11.07.2001
für das Gesundheitsdienstgesetz
Was stellen sich die meisten Menschen unter einem Gesundheitsamt vor? Die Ord- nungsbehörde für Massenimpfungen, Seuchenabwehr und Psychiatrieeinweisung? Oder eine moderne Dienstleisterin für präventive Gesundheitsberatung, eine Organisatorin von kommunalen Gesundheitskonferenzen mit allen für Gesundheit in einer Region Verant- wortlichen? Wir wollen, dass sie sich letzteres vorstellen und deshalb begrüßen wir das neue Gesundheitsdienstgesetz.
Es stellt die alte, überwiegend ordnungsrechtliche Kontrollfunktion des Gesundheitsam- tes in den Hintergrund zugunsten der Aufgabe eines planenden, vernetzenden Dienst- leistungszentrums - weniger operative, mehr strategische Tätigkeit. Das Leitbild einer Behörde, die das Gesundheitsverhaltens der BürgerInnen zu kontrollieren hat, soll abge- löst werden durch die Vision eines kommunalen Dienstleistungszentrums, das koordinie- rend und vernetzend für gesundheitserhaltende und gesundheitsförderliche Verhältnisse vor Ort sorgt. Statt ausführendes Organ von bundes- und landesgesetzlichen Vorgaben, soll das Gesundheitsamt zukünftig vor allem den Entscheidungen der kommunalen Selbstverwaltung folgen.
Soweit, so befreiend, so gut - aber welche Kompetenzen erhält dieser alte Dienstleisterin im neuen Gewand tatsächlich? Vieles Gute im Gesetz bleibt im Unverbindlichen. Weder landeseinheitliche Standards für die Gesundheitsberichterstattung, noch Eingriffsmög- lichkeiten, um andere, für gesunde Verhältnisse maßgebliche Partner verbindlich an den gemeinsamen Tisch zu holen, sind im Gesetz vorgesehen. Eine Reihe von Formulierun- gen öffnen Tor und Tür, um bisherige Pflichtaufgaben von Bund und Land mit einem ab- soluten Minimum an Personal zu erledigen.
Bleibt hier angesichts des Sparkurses der Kommunen nicht nur die erwünschte Verhält- nisprävention ein Traum, sondern bleibt nicht sogar die bisherige Verhaltenskontrolle völ- lig auf der Strecke? Die Richtung und die Motivation des Gesetzes stimmen, in Sachen Verbindlichkeit der Instrumente für eine starke Gesundheitsprävention wünschen wir dem Gesetz allerdings noch gute Besserung.
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