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11.07.01 , 16:44 Uhr
SPD

Peter Eichstädt zu TOP 8: Lebenspartnerschaftsausführungsgesetz

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 11.07.01 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell


Peter Eichstädt zu TOP 8:

Lebenspartnerschaftsausführungsgesetz

Das Lebenspartnerschaftsgesetz ist im Februar im Bundestag beschlossen worden und soll zum 1. August dieses Jahres in Kraft treten. Da dieses Gesetz keine Rege- lungen zum Verwaltungsverfahren enthält, ist das vorliegende Ausführungsgesetz er- forderlich, das die Aufgaben auf die amtsfreien Gemeinden und Ämter und damit auf die Standesbeamtinnen überträgt. Gleichzeitig wird das verwaltungsrechtliche Verfah- ren entsprechend dem der Eheschließung geregelt.

Diese Regelung ist sachgerecht und praktikabel. Um das Lebenspartnerschaftsausfüh- rungsgesetz mit dem Bundesgesetz zum 01. August 2001 in Kraft treten zu lassen, ist es erforderlich, den Entwurf in der 14. Tagung des Landtages in erster und zweiter Le- sung zu verabschieden.

Lassen Sie mich an die bemerkenswerte Aussprache in diesem Haus vom Januar ü- ber den Bericht der Regierung zur Lebenssituation von Schwulen und Lesben erin- nern, in der wir in großer Übereinstimmung feststellten, dass Benachteiligungen von Schwulen und Lesben im Alltag entschieden entgegentreten werden muss.

Heute ist die Gelegenheit gekommen, durch die landesrechtliche Regelung zum Bun- desgesetz zur Abschaffung der Diskriminierung von Schwulen und Lesben beizutra- gen. Ich hoffe, dass diese Übereinstimmung auch heute noch anhält. Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Zur noch ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes will ich fol- gendes sagen: Die Klage Bayerns wird nicht greifen, weil das Gesetz den erforderli- chen Abstand zum Artikel 6 des Grundgesetzes hält. Nicht die eingetragene Lebens- partnerschaft ist ein Problem unserer Verfassung, sondern die bisherige Diskriminie- rung sexuell anders orientierter Menschen ist das Verfassungsproblem!

Welche Regelungen enthält das neue Gesetz? 1. Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist ein eigenes familienrechtliches Institut für Menschen mit gleichgeschlechtlicher Identität, die deshalb eben nicht die Ehe eingehen können. 2. Lebenspartner stehen mit Pflichten und Rechten füreinander ein. Das bedeutet: Unterhaltsrecht und Unterhaltspflichten, gegenseitige Vertretungspflichten, Erbrecht, Nachzugsrechte für ausländische Partner oder Partnerinnen. Auch die Sorge für ein Kind des Partners nach dessen Tod, der Übergang der gemein- samen Mietwohnung an den Partner werden möglich. Partner/Partnerinnen können den gleichen Namen wählen.

Dieses Gesetz und auch unser Ausführungsgesetz ist nach Jahrhunderte langer Dis- kriminierung ein lange überfälliger Akt der Wiedergutmachung an Lesben und Schwu- len. Viele europäische Nachbarn haben schon lange diesen Schritt vollzogen.

Jahrhunderte lang wurden Menschen mit gleichgeschlechtlicher Sexualität verfolgt, umgebracht oder bestraft. Justitian machte Homosexuelle für Naturkatastrophen ver- antwortlich und ließ sie hinrichten. Hitler ließ Homosexuelle ins KZ werfen. Und erst der damalige Bundespräsidenten von Weizsäcker hat erstmals öffentlich anerkannt, dass Homosexuelle Opfer des Nationalsozialismus waren. Der berüchtigte § 175 wur- de erst Anfang der 90er Jahre ganz aus dem Gesetz gestrichen.

Die gesellschaftliche Stellung von Homosexuellen und Lesben hat sich verändert, aber es sind nicht nur ewig Gestrige wie Herr Stoiber in der CSU oder die katholische Kir- -3-



che, welche die Diskriminierung auch heute noch fortsetzen wollen. Denn bei ehrlicher Betrachtung sind große Teile unserer Gesellschaft noch nicht frei von Diskriminierung von Schwulen und Lesben und haben offene Ohren für Stammtischzoten. Hier gibt es noch viel zu tun.

Viele lesbische und schwule Paare warten auf dieses Gesetz – auch in Bayern. Die eingetragene Lebenspartnerschaft geht davon aus, dass beide Partnerinnen füreinan- der einstehen wollen. Wenn Menschen in Liebe füreinander Verantwortung überneh- men wollen, dann sollten wir das respektieren und unterstützen. Und es bleibt zu hof- fen, dass sich mit diesem Gesetz auch die gesellschaftlichen Betrachtungen von ho- mosexuellen Beziehungen weiter verändern. So werden in Zukunft vielleicht Eltern die Homosexualität ihres Kindes nicht als Katastrophe erleben, sondern es schaffen, ihr Kind so zu akzeptieren, wie es ist. Sie werden es gegen Diskriminierung anderer in Schutz nehmen und sich vielleicht auch bald darüber freuen können, wenn ihr Kind, ihr Enkel, sich frisch verliebt hat.

Und das wäre gut so.

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