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12.07.01 , 10:23 Uhr
SPD

Jürgen Weber zu TOP 29 und 33: Stammzellenforschung

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 12.07.01 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell


Jürgen Weber zu TOP 29 und 33:


Stammzellenforschung

Am 28. Juni machte die FAZ mit der Schlagzeile auf: “Kieler Wissenschaftler erhält embryonale Stammzellen aus Australien.” Und wenige Tage später, am 3. Juli, war in den Lübecker Nachrichten die Headline zu lesen: “Stammzellen lagern an Lübecks Uni”. Damit hatte die zur Zeit wohl wichtigste forschungspolitische Kontroverse in un- serer Republik unerwartet eine höchst schleswig-holsteinische Komponente.

Die Nachrichten platzten hinein in eine bundesweite Diskussion, die erst in jüngster Zeit durch den Vorstoß des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Clement an- gereichert worden war: Er hatte sich für einen Import embryonaler Stammzellen für ei- ne Forschergruppe in der Neuropathologie der Universität Bonn stark gemacht.

Forschung mit embryonalen Stammzellen – ein Thema, das nicht nur die Wissen- schaft, das auch den Deutschen Bundestag, Länderparlamente, den amtierenden und den ehemaligen Bundespräsidenten, die höchsten Gremien der christlichen Kirchen, einen neu installierten Nationalen Ethikrat und viele andere mehr und weniger Berufe- ne mit Stellungnahmen und Standpunkten auf den Plan gerufen hat. Dabei werden rechtliche, ethische, wissenschaftliche und gesellschaftspolitische Argumente ins Feld geführt. Wir führen unsere heutige Debatte also in einem komplizierten wie umfassen- den Kontext. Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Was mit der Diktion sensationeller Enthüllungen in der Presse den Weg in die Öffent- lichkeit fand, ist durch die Landesregierung in der Sache er- und geklärt worden. Aber – es ist mit der Klärung der geplanten oder verworfenen Forschung in Kiel und Lübeck nicht getan. Wir brauchen bald klare Aussagen, ob und wie wir Spitzenforschung in diesem Zweig der modernen Lebenswissenschaften in unserem Land etablieren und entwickeln lassen wollen.

Unbestreitbar gibt es in hohem Maße die Notwendigkeit von Diskussionen, Klärungen und Abwägungen. Deswegen begrüßen wir das Quasi-Moratorium bis zum Bericht der Bundestags-Enquete und der Stellungnahme des Nationalen Ethikrates noch in die- sem Jahr. Diese Abwägungen dürfen aber nicht dazu dienen, wegen eigener Ent- scheidungsnöte innerhalb der Politik notwendige Entscheidungen möglichst lange hin- auszuzögern.

Die kritische öffentliche Wahrnehmung ist ein Fingerzeig dafür, dass wir bei aller Un- terschiedlichkeit der Auffassungen im einzelnen uns alle gemeinsam einer Prämisse verschreiben sollten: der unbedingten und ungeteilten Transparenz von Forschung in den sensiblen Bereichen der Gentechnik, Bio- und Reproduktionsmedizin.

Was die Debatte um moderne biologische Grundlagenforschung nicht verträgt sind Misstrauen, Verdächtigungen und Mutmaßungen. Und – ein solches Misstrauen haben unsere universitären Forscherinnen und Forscher in Kiel und Lübeck auch nicht ver- dient, die hervorragendes leisten. Misstrauen abbauen können zuallererst die Wissen- schaftler selbst: - indem die klaren Spielregeln, die an unseren Hochschulen gelten, eingehalten werden, - indem die nationale ethische und politische Debatte und die daraus entstandenen Verabredungen berücksichtigt und eingehalten werden - und indem das Gespräch, der Diskurs gesucht wird, gerade mit denjenigen, die fundamentale Vorbehalte gegen die moderne Biotechnologie haben. -3-



Stammzellen zählen zu den großen Hoffnungsträgern in der medizinischen Forschung. Und unter ihnen sind die embryonalen Stammzellen von besonderer Bedeutung. Zur Zeit gibt es wenige Orte auf der Welt, an denen mit embryonalen Stammzellen gear- beitet wird, weil es dort Stammzellenserien gibt. Mit den bisher bekannten Stammzel- lenserien der Institute in Israel, Wisconsin/USA und Australien könnte bei vernünftigen Regelungen auf der ganzen Welt mindestens zehn Jahre Forschungstätigkeit geleistet werden. Es bedürfte dabei nicht einmal des Verbrauchs weiterer Embryonen. Im übri- gen sind die Stammzellen aus Embryonen gewonnen, die bei künstlichen Befruchtun- gen nicht gebraucht und ansonsten vernichtet worden wären.

Wenn wir heute in der Zeitung lesen können, dass in den USA erstmals Embryonen nur für die Forschung erzeugt worden sind, dann hat das offenbar viel mit kommerziel- len Interessen und wenig mit Forschungsnotwendigkeiten zu tun. Wir lehnen das strikt ab.

Stammzellen haben einmalige Fähigkeiten. Mit ihnen erhoffen sich Wissenschaftler in vielfältiger Weise zur Heilung schwer kranker Menschen beitragen zu können. Aber ih- re Gewinnung aus Embryonen berührt auf der anderen Seite auch eine Reihe ethi- scher Grundsätze, die die Fragen von Menschenwürde und der Definition beginnen- den Lebens betreffen. Dazu möchte ich noch einige Anmerkungen machen, die nicht reklamieren, in jedem Punkt die Meinung meiner Fraktion in ihrer Gesamtheit widerzu- spiegeln. Das kann bei einem solchen Thema in einer Volkspartei auch eigentlich nicht anders sein.

Eine weitere Klarstellung vorweg: Der Landtag kann weder darüber befinden, ob be- stimmte Forschungsansätze verfassungsrechtlich bedenklich oder unbedenklich sind, noch befindet er darüber, mit welchen Fragestellungen sich Wissenschaft befasst oder nicht befasst – zum Glück. Und es ist auch nicht Aufgabe des Landtages, zu entschei- den, ob ein bestimmtes Forschungsprojekt an einer Hochschule durchgeführt werden kann oder nicht. -4-



Gleichwohl kann niemand der Politik die Verantwortung für entscheidende Rahmen- setzungen abnehmen. Der Vorsitzende des Nationalen Ethikrates, Prof. Simitis, hat jüngst noch einmal deutlich unterstrichen, dass der Ethikrat kein Entscheidungsgremi- um ist und sein will. Er kann und soll Argumente aufbereiten, abwägen, gegenüberstel- len und den Diskurs organisieren. Aber rechtliche Entscheidungen trifft der Gesetzge- ber. Und über Förderung und Entwicklung sprechen die DFG, sprechen Hochschulen, Landesregierungen, öffentliche und private Geldgeber und natürlich nicht zuletzt die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler selbst ein wichtiges Wort mit.

Ich bin der Überzeugung, dass wir uns in Deutschland, und damit auch in Schleswig- Holstein nicht den enormen Herausforderungen und Chancen verschließen dürfen, die die Forschung mit verschiedenen Typen von Stamm- und Keimzellen einschließlich embryonaler Stammzellen in sich trägt. Es gibt gute Gründe dafür, dass molekularbio- logoische, biomedizinische und gentechnische Grundlagenforschung überhaupt in öf- fentlich-rechtlichen Forschungseinrichtungen stattfindet. Nur hier kann hinreichend Transparenz gewährleistet werden.

Der Konsens über das, was wir in Deutschland nicht akzeptieren können und wollen, ist in vielen wichtigen Punkten groß. Therapeutisches Klonen, der Eingriff in die Keim- bahn, Patentierung von Genen, die Schaffung von Embryonen allein zum Zwecke der Forschung – das wollen wir übereinstimmend nicht. Aber: Wir brauchen nicht nur den Konsens und die Konsequenz für ein Nein, wo es rechtlich und ethisch geboten ist. Wir brauchen auch ein Ja zur Grundlagenforschung, wo der Nutzen unzweideutig, das Recht unzweifelhaft und die Ethik begründbar ist. Um es noch einmal deutlich heraus- zustreichen: Das Verbot der Erzeugung von Embryonen allein zu Forschungszwecken ist Konsens.

Deswegen ist es zu begrüßen, dass die Bundesregierung erklärt hat, sie sehe keine Notwendigkeit, in dieser Legislaturperiode das Embryonenschutzgesetz zu ändern. Es bietet ausreichend Schutz und lässt andererseits genügend Spielraum für Wissen- -5-



schaft und Forschung. Die rechtlichen Fragen scheinen ausnahmsweise recht eindeu- tig. Der Import embryonaler Stammzellen ist offenbar rechtens. Auch lassen sich allein aus der Forschung mit diesen Zellen keine verfassungsrechtlichen Probleme ableiten.

Schwerer wiegen ohne Frage ethische Abwägungen. In einer Zeit, in der Lebenswis- senschaften mit wachsender Geschwindigkeit Wissen und Können erweitern, Antwor- ten finden und noch mehr Fragen produzieren, in einer Zeit, in der damit verbunden Ängste, aber auch Hoffnungen entstehen, sollten wir unsere Verantwortung als Abge- ordnete klar definieren.

Wir haben Auffassungen zu respektieren, die das Schicksal Schwerstkranker oder das Schicksal von Erbkrankheiten betroffener Menschen letztlich als unabänderlich akzep- tieren, weil sich aus ihrem Verständnis von Menschenwürde ein Eingriff in biologische Strukturen des Lebens oder eine Nutzanwendung menschlichen Erbguts verbietet. Aber haben wir nicht gleichermaßen zu respektieren, wenn Forscher, wenn Ärzte und schließlich wenn Patienten selbst alles nur Menschenmögliche zu tun bereit sind, um zu helfen, zu lindern, zu heilen?

Ein Wort zum FDP-Antrag: Das Problem des FDP-Antrages aus meiner Sicht ist, dass er formuliert ist in unbe- dachter Leichtfertigkeit und über das Ziel hinaus schießt. Es kann nicht sein, dass wir beschließen, ein bestimmtes Forschungsprojekt ist gut oder schlecht, und es wird dieses und jenes Ergebnis zeitigen. Es kann auch nicht sein, dass wir die Probleme negieren, die sich durch eine Bindung an kommerzielle Lieferanten von Stammzellen ergeben. Übrigens ein Weg, den das bekannte Bonner Projekt ausdrücklich nicht geht.

Und wer in einem Antrag schreibt , er habe “keinerlei Zweifel”, an dessen Gründlichkeit sind leider Zweifel nur zu berechtigt. -6-



Wir müssen sorgfältig und vorsorglich mit den Möglichkeiten umgehen, die uns die Wissenschaft zu bieten scheint.

Wer die Folgen seines Handeln bedenkt, muss aber natürlich gleichermaßen auch die Folgen des Unterlassens bedenken. Beides gehört untrennbar zusammen.

Wenn die Menschen Gründe haben, davon auszugehen, dass molekularbiologische Forschung und insbesondere die Forschung mit embryonalen Stammzellen dabei hilft, die Chancen einer Heilung bisher als unheilbar geltender Krankheiten zu verbessern, werden sie sich dafür einsetzen, dass diese Forschung auch in unserem Land eine Chance bekommt. Den Nachweis solcher Chancen muss die Wissenschaft erbringen. Und sie muss die Chance bekommen, ihn erbringen zu können. Wir sollten dem nichts in den Weg stellen, sondern helfen – durch klare Regeln und Grenzen und durch not- wendige Kontrollen zum Nutzen aller.

Wir sollten uns die Zeit nehmen, um alle angesprochenen Fragen in den Ausschüssen vertieft zu erörtern.

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